Das Recht zur Vergabe nicht-kommerzieller Lizenzen nach der RL 2014/26/EU und seine Umsetzung in Österreich
Die «Verwertungsgesellschaftenrichtlinie» 2014/26/EU führt in ihrem Artikel 5 das Recht der Rechteinhaber ein, auch bei aufrechtem Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft eine Lizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen zu vergeben. Die österreichische Umsetzung in § 26 VerwGesG erlegt den Verwertungsgesellschaften – dem Regelungsansatz der Richtlinie folgend – die Pflicht auf, Bedingungen für die Ausübung dieses Rechts festzusetzen, wobei die genannte Bestimmung nicht unbeträchtlichen Raum für Interpretation (und damit Streitigkeiten) lässt. Die Umsetzung durch die Verwertungsgesellschaften ist nicht einheitlich und stellenweise kritisch zu würdigen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Unionsrechtliche Vorgaben
- 3. Umsetzung im Verwertungsgesellschaftengesetz 2016
- 3.1. Art und Umfang der Berechtigung
- 3.2. Gegenstand der Berechtigung
- 3.3. Nicht-kommerzielle Nutzungshandlungen
- 4. Ausübungsbedingungen der Verwertungsgesellschaften
- 4.1. «Regelungsauftrag» an die Verwertungsgesellschaften
- 4.2. Verfahren zur Erlangung des Rechts auf Vergabe nicht-kommerzieller Lizenzen
- 4.3. Lizenzierung einzelner Werke
- 4.4. Exklusivitätsgrundsatz
- 4.5. Definition «nicht-kommerzieller» Nutzungshandlungen
- 5. Rechtsfolgen und Durchsetzung
- 6. Fazit
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