Juristische Phraseologie und Phraseologik
Texte stehen im Mittelpunkt des juristischen Geschehens. Als performative Äußerungen („Sprechhandlungen“) über rechtliche Rechte, Pflichten oder Ermächtigungen sind sie charakterisiert durch einen relativ stabilen Wortgebrauch und relativ stabile Wortverbindungen (Phrasen). Mit Sprache wird das rechtliche Feld beherrscht, der juristische Habitus des beteiligten Rechtsstabes besteht als spezifischer sprachlicher Habitus, der juristische Denkgebrauch richtet sich nach dem Sprachgebrauch. Juristischen Wortverbindungen bzw. deren Verwendung weisen einige Charakteristika auf (etwa Formalisierung, Konstanz der Ausdrucksweise) und werden nach einer spezifischen Sachlogik gebildet (Phraseologik, etwa Orientierung am Sprachgebrauch der Gesetze, sprachliche und argumentative Sparsamkeit, Plausibilitätsniveau der „besseren Gründe“). Der konstante Gebrauch fester Wortverbindungen manifestiert die Rechtsordnung als Einheit ebenso wie die Zugehörigkeit der Verwender:innen zu einer Rechtsgemeinschaft. Juristische Phraseologie und Phraseologik zählen zu den Funktionsgrundlagen der verfassten Demokratie.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Recht und Text
- 3. Phraseologie
- 4. Phraseologik
- 5. Schlussbemerkung
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