Datenschutzrechtliche Bewertung von Social Plugins
Ende 2011 haben die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden dem «like»-Button von Facebook den Kampf angesagt. Ausgehend von einem Gutachten des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) und dessen Androhung von Unterlassungsverfügungen und Bußgeldbescheiden hat sich eine auch öffentliche Diskussion entfacht. Ziel dieses Beitrages wird sein, aus datenschutzrechtlicher Perspektive Licht in die Motivation des ULD und die Schichten dieser Diskussion zu bringen.
Zu untersuchen wird sein, 1) wie ein Social Plugin technisch funktioniert, 2) welche Daten davon betroffen sind und wohin diese transferiert werden, 3) ob deutsches Datenschutzrecht anwendbar ist und wenn ja, 4) welches Gesetz Anwendung findet. Sodann wird 5) ein vertiefter Blick in die einzelnen Voraussetzungen von TMG und BDSG für die Zulässigkeit einer solchen Datenverarbeitung geworfen und abschließend 6) eine nach dem juristischen Stand der Dinge entschiedene, praktische Handlungsempfehlung für Webseitenbetreiber abgegeben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare