Speicherung und Übermittlung von Personendaten des Bundes zur Identitätsverwaltung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2016 die neue Verordnung über die Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV) verabschiedet. Diese bildet die rechtliche Grundlage für die Speicherung und die Übermittlung von Personendaten des Bundes und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
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