Und dann kam Corona: Die Internet-Veröffentlichung von Wartezeiten für planbare Operationen in Österreich
Gemäß § 5a Abs 3 des österreichischen Kranken- und Kuranstaltengesetzes sind Personen, die zu bestimmten planbaren Operationen vorgemerkt werden, über die Wartezeiten für diese Operationen zu informieren. Dabei ist nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten eine Auskunftseinholung tunlichst auf elektronischem Weg zu ermöglichen. Die österreichischen Krankenhausbetreiber haben diese Anforderung unterschiedlich, zumeist durch die Veröffentlichung der Wartezeiten im Internet realisiert. Diese Wartezeiten werden häufig lediglich sporadisch aktualisiert, sodass gerade während der Corona-Pandemie die dort veröffentlichten Zeiten kaum aussagekräftig sind. Zudem bietet sich eine Veröffentlichung der Wartezeiten gesammelt auf einer österreichweiten Plattform, nämlich auf www.kliniksuche.at, an, so wie dies z.T. schon auf www.spitalskompass.at geschehen war.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Veröffentlichung der Wartezeiten im Internet
- 3. Veröffentlichung der Wartezeiten in Zeiten der Corona-Pandemie
- 4. Stellungnahme sowie Empfehlungen für die Zeit nach der Corona-Pandemie
- 5. Literatur
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