Das Rechtsinformationssystem und die Elektronische BGBl-Kundmachung
Das Rechtsinformationssystem (RIS) ist eine elektronische Datenbank, die vom Bundeskanzleramt kostenlos im Internet unter der Adresse www.ris.bka.gv.at zur Verfügung gestellt wird. Das RIS beinhaltet ua das Bundes- und Landesrecht sowie die Judikatur der Höchstgerichte und anderer Spruchkörper. Die Inbetriebnahme der IT-Anwendung «elektronischer Rechtserzeugungsprozess» (e-Recht) bedeutete eine grundlegende Umstellung bei der Texterstellung im Rahmen des Rechtserzeugungsprozesses in Österreich. Vom Entwurf bis zur Kundmachung einer Rechtsnorm – seit 1. Jänner 2004 werden die österreichischen Bundesgesetzblätter rechtlich verbindlich im RIS kundgemacht – ist ein elektronischer Ablauf vorgegeben.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das Rechtsinformationssystem
- 1.1. Einleitung
- 1.2. Entwicklung des RIS
- 1.3. Inhalte
- 1.3.1. Bundesrecht
- 1.3.2. Landesrecht
- 1.3.3. Gemeinderecht
- 1.3.4. Judikatur
- 1.3.5. Erlässe
- 1.4. Dateneinbringung
- 2. Der elektronische Rechtserzeugungsprozess (e-Recht)
- 2.1. Entwicklung von e-Recht
- 2.2. Rechtliche Anpassungen
- 2.3. Ablauf (Workflow) im e-Recht
- 2.4. Formatvorlagen
- 2.5. Zugang
- 3. Zusammenfassung und Ausblick
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