Was ist ein «Computerprogramm» im Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt Computerprogramme, doch lässt es eine Definition derselben vermissen. Dieser Beitrag versucht näher abzugrenzen, welche Arten von Computerdaten per Urheberrecht als «Programm» geschützt sind und welche nicht. Der Kernbereich ist zwar eindeutig, doch im Randbereich bestehen Unschärfen. Abhilfe wird durch Rückgriff auf den Terminus «Programmiersprache» vorgeschlagen, welcher eine deutlich klarere Beurteilung ermöglicht. Besprochen werden uA Webseiten, Konfigurationsdateien, Modellierungssprachen, Datenbankdefinitionen, Klassenbibliotheken sowie Schnittstellendefinitionen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Definition
- 3. Einzelne Anwendungsbeispiele
- 3.1. Webseiten
- 3.2. Konfigurationsdateien
- 3.3. Datenbankdefinitionen
- 3.4. Schnittstellendefinitionen
- 3.5. Klassenbibliotheken
- 3.6. VHDL
- 4. Zusammenfassung
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