Corona-Pandemie und RechtsinformatikDOI: 10.38023/b9d16ca3-460f-4a3c-a3f8-16626e86e8f5
Die Corona-Pandemie im Vergaberecht – Gedanken zur vereinfachten Vergabe in der Krise
Philipp Götzl
Citation: Philipp Götzl, Die Corona-Pandemie im Vergaberecht – Gedanken zur vereinfachten Vergabe in der Krise, in: Jusletter IT 25 February 2021
Aufgrund der aktuellen Pandemielage stellt sich die Frage der Zulässigkeit vereinfachter Vergabeverfahren bedingt durch und während der Corona-Pandemie. Im Schreiben des BMJ – StS VR (Stabstelle Bereich Vergaberecht) vom 30.03.2020 und in der Mitteilung der Kommission vom 01.04.2020 – betreffend Leitlinien der Europäischen Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation – wurde zur Anwendung von vergaberechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Covid-Krise darauf hingewiesen, dass Sonderverfahren im Zusammenhang mit neu eingeleiteten Vergabeverfahren zulässig sind. Da die unionsrechtlichen Regelungen der Vergaberichtlinien Sonderverfahren und Ausnahmevorschriften für Notsituationen vorsehen, zu denen auch die Covid-19-Pandemie zu zählen ist, wird analysiert, welche vergaberechtlichen Verfahren und welche besonderen Bestimmungen in der Krise zur Verfügung stehen um Vergaberecht in der Krise zu vereinfachen.
Table of contents
1. Ausgangslage
2. Nutzung digitaler Instrumente in der Krise
3. Die Corona-Pandemie im österreichischen Vergaberecht
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