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1. Rechtsnorm und Rechtssatz
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2. Bildung von Rechtssätzen
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3. Die Funktion des Rechtssatzes
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4. Rechtssatzketten und Judikaturlinien
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5. Rechtspraxis und Rechtssatz
Rechtssätze und Judikaturlinien
Kategorie:
Kurzbeiträge
Region:
Österreich
Rechtsgebiete:
Rechtstheorie
Sammlung:
Tagungsband IRIS 2009
Rechtssätze repräsentieren die zentralen Aussagen von Einzelfallentscheidungen. Sie dienen der Operationalisierung des Gesetzes, erschließen den Zugang zum maßgeblichen Fallrepertoire und erleichtern die Konstanz von Fallentscheidungen. In Judikaturdokumentationen werden gleichgelagerte Rechtssätze zu Rechtsatzketten verknüpft. Judikaturlinien dienen v.a. dem Überblick über die Judikatur.