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1. Vorbemerkung
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2. Das österreichische Grundrecht auf Datenschutz
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2.1. Das Grundrecht
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2.2. Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs. 1 Satz 2 DSG 2000: Abstellen auf rechtliche oder faktische «allgemeine Verfügbarkeit»?
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3. Der unionsrechtliche Datenschutz
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3.1. Der Ansatz des Art. 8 GRC und der RL 95/46/EG
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3.2. Der zunehmende Rechtfertigungsdruck angesichts des Internet
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3.3. Dogmatische Reduktion des Art. 8 GRC unter Rückgriff auf Art. 52 Abs. 5 GRC?
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4. Herausforderung für die (demokratische) Rechtssetzung
DATENSCHUTZ
Datenschutz im Internet. Faktische und damit rechtliche Grenzen auch für den demokratischen Gesetzgeber?
Kategorie:
Beiträge
Region:
Österreich
Rechtsgebiete:
Datenschutz
Sammlung:
Tagungsband IRIS 2014
Zitiervorschlag: Alexander Balthasar, Datenschutz im Internet. Faktische und damit rechtliche Grenzen auch für den demokratischen Gesetzgeber?, in: Jusletter IT 1
Die gegenwärtige «prekäre Situation des Datenschutzrechts» (Berka ) fordert nicht nur den Rechtsstaat (dessen Aufgabe nicht zuletzt die Gewährleistung der Grundrechte ist) heraus, sondern stellt auch ein demokratiepolitisches Problem dar: an welche Grenzen stößt die demokratische Rechtssetzung, und welche Kräfte sind es, die den (jeweiligen) «demos» beschränken? Die im hier behandelten Beispiel sichtbar werdende Bruchlinie ist dabei besonders pikant.