Jusletter IT

Was bedeutet Big Data für die Qualifikation als besonders schützenswerte Personendaten?

Das Beispiel der Gesundheitsdaten

  • Autor/Autorin: Roland Mathys
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Schweiz
  • Rechtsgebiete: Big Data, Open Data & Open Government, Datenschutz, Gesundheitsrecht
  • Zitiervorschlag: Roland Mathys, Was bedeutet Big Data für die Qualifikation als besonders schützenswerte Personendaten?, in: Jusletter IT 21. Mai 2015
In der datenschutzrechtlichen Diskussion rund um Big Data steht derzeit das Thema im Vordergrund, dass Big Data die rechtliche Qualifikation von Daten als Personendaten beeinflussen kann, indem durch entsprechende Analysen ein Personenbezug erstmalig oder (nach Anonymisierung) neuerlich hergestellt wird. Noch wenig Aufmerksamkeit hat demgegenüber die Frage gefunden, ob und unter welchen Voraussetzungen aus «gewöhnlichen» Personendaten in einem Big Data Kontext besonders schützenswerte Daten entstehen können. Dieser Frage soll in diesem Beitrag mit Fokus auf Gesundheitsdaten nachgegangen werden.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Daten, Personendaten und Persönlichkeitsprofile
  • 2.1. Daten und Personendaten
  • 2.2. Personendaten und Persönlichkeitsprofile
  • 3. Besonders schützenswerte Daten
  • 3.1. Begriff und Beispiele
  • 3.2. Rechtliche Relevanz der Qualifikation
  • 4. Daten über die Gesundheit
  • 4.1. Begriff
  • 4.1.1. Im Allgemeinen
  • 4.1.2. Im Kontext von Big Data
  • 4.2. Qualifikation von Personendaten als Gesundheitsdaten
  • 4.2.1. Grundlagen
  • 4.2.2. Anwendungsbeispiele
  • 4.2.3. Massgebliche Kriterien
  • 5. Fazit

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