Big Data
Liebe Leserinnen und Leser
Der Begriff «Big Data» ist als Schlagwort in den letzten Jahren einem ständigen Wandel unterzogen. Im Grundsatz bezeichnet er Datenmengen, die zu gross, zu komplex sind oder sich zu schnell ändern, um sie mit klassischen Methoden bzw. von Hand zu erfassen und auszuwerten. Heute werden ergänzend vermehrt Technologien zur Extraktion von Information aus Datensammlungen damit beschrieben. Datensammlungen, Datenerhebungen und Datenauswertungen haben Einzug in fast alle Lebensbereiche gehalten, Daten können aus nahezu allen Quellen stammen: elektronische Kommunikation im privaten oder geschäftlichen Bereich, Behörden, Firmen, Spitäler, Schulen etc. Besonders in die Kritik geraten dabei Forderungen von Industrie und Behörden auf möglichst umfassenden Zugriff auf private Daten. Diese Forderungen stehen in zunehmendem Masse im Konflikt mit Persönlichkeitsrechten.
Liebe Leserinnen und Leser
Der Begriff «Big Data» ist als Schlagwort in den letzten Jahren einem ständigen Wandel unterzogen. Im Grundsatz bezeichnet er Datenmengen, die zu gross, zu komplex sind oder sich zu schnell ändern, um sie mit klassischen Methoden bzw. von Hand zu erfassen und auszuwerten. Heute werden ergänzend vermehrt Technologien zur Extraktion von Information aus Datensammlungen damit beschrieben. Datensammlungen, Datenerhebungen und Datenauswertungen haben Einzug in fast alle Lebensbereiche gehalten, Daten können aus nahezu allen Quellen stammen: elektronische Kommunikation im privaten oder geschäftlichen Bereich, Behörden, Firmen, Spitäler, Schulen etc. Besonders in die Kritik geraten dabei Forderungen von Industrie und Behörden auf möglichst umfassenden Zugriff auf private Daten. Diese Forderungen stehen in zunehmendem Masse im Konflikt mit Persönlichkeitsrechten.
Stanley Kubrick zeigte vor mehr als 40 Jahren in seinem Film «2001: A Space Odyssee» den Computer der Zukunft als künstlich intelligentes – fast menschliches – Wesen, welches sich gegen den Menschen richten kann. Einleitend zum Thema «Big Data» stellt sich Hanspeter Thür daher folgende Fragen: Wo stehen wir heute, 14 Jahre nach Kubricks Deadline? War es eine realistische Vision oder blieb es harmlose Science Fiction? Welchen Stellenwert hat die Privatsphäre im Zeitalter von Big Data?
Astrid Epiney nimmt das bestehende Datenschutzrecht auseinander und kommt zu dem Schluss, dass die Anwendbarkeit des Datenschutzgesetzes aufgrund der Eigenart von Big Data mit ausgesprochen grossen Unsicherheiten behaftet ist und gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Robert G. Briner bezeichnet Datenschutzgesetze gar teilweise als zahnlose Papiertiger, die Big Data nicht in den Griff bekommen. Er fordert: Information als wirtschaftlicher Wert sollte einen Eigentümer haben, der darüber sachenrechtlich verfügen kann.
Ich selber stelle die ganz grundsätzliche Frage: «Was ändert sich mit Big Data?» Was nützt Big Data? Mit welchen Paradigmenwechseln, Schimären und Illusionen haben wir es tun? Und in welchen Bereichen resultiert daraus Regulierungsbedarf?
Gleich mehrere Beiträge befassen sich mit Re-Identifizierung anonymisierter Personendaten bzw. De-Anonymisierung. Während Michal Cichocki verschiedene datenschutzrechtliche Aspekte von Big Data beleuchtet und einen Überblick zu den datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Erkennbarkeit, Zweckbindung, Verhältnismässigkeit sowie Einwilligung gibt, fordern Rolf H. Weber und Dominic Oertly konkret ein Zusammenwirken von Organisation, Technik und Recht, um zu einer Risikominimierung bei der Datenbearbeitung zu gelangen. Pfeiler eines integrierenden Datenschutzrechts sind aus ihrer Sicht die stärkere Risikoorientierung je nach Sachbereich, die Begrenzung der Bekanntgabe anonymisierter Daten, die Verbesserung der Transparenz zwecks Abbaus des Informationsgefälles und die Stärkung der informationellen Integrität der betroffenen Personen.
Wichtig vor diesem Hintergrund ist die Schaffung einer einheitlichen Rechtssprache sowie Semantik und Metastruktur, argumentiert Erich Schweighofer. Zudem bedarf es für eine zweckmässige Nutzung der Daten einer verhältnismässigen und zielgerichteten Vernetzung, welche nicht personenbezogen sein darf. Laut Schweighofer sind neue Identitätssysteme notwendig, welche eine gewisse Anonymisierung bei ausreichender Vernetzung möglich machen. Transparenz ist dann keine Fiktion mehr, sondern gesellschaftsgerecht lösbar; im magischen Dreieck von Big Data, Open Data und Datenschutz.
Welche Auswirkungen die Qualifikation als besonders schützenswerte Personendaten im Rahmen der Big Data-Diskussion hat, erklärt Roland Mathys mit dem Fokus auf Gesundheitsdaten. Dem Feld der Datenerhebungen und Datenauswertungen in der Automobilbranche sowie dem stattfindenden Kampf um die Datenhoheit widmet sich Max von Schönfeld. Sabine Wieneroiter und Daniel Wieneroiter machen die Datenerfassung in Schulen, insbesondere beim E-Learning, zum Thema. So können einerseits Lerninhalte massgeschneidert für die Schüler zur Verfügung gestellt werden, andererseits aber eröffnen sich datenschutzrechtliche Gefahren.
Aus kanadischer Sicht untersuchen Ann Cavoukian, Michelle Chibba, Graham Williamson und Andrew Ferguson, wie die aufkommende eigenschaftsbasierte Zugriffskontrolltechnologie beim Schutz gegen unautorisierten Zugriffauf persönliche Daten im Big Data-Kontext mitwirkt. Aus tschechischer Perspektive entdeckt Jakub Míšek zahlreiche versteckte Fallstricke bei der Verarbeitung der persönlichen Daten und sieht eine Kollision zwischen aktuellem Datenschutzrahmen und neuen Technologien.
René Huber hingegen widmet sich den Schweizer Kantonen und fragt im Verhältnis zum Bund: Dürfen denn auch die Kantone bei «Big Data» mitmachen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind hier zu beachten? Und wie sieht es dabei mit dem Datenschutz aus?
Astrid Epiney nimmt das bestehende Datenschutzrecht auseinander und kommt zu dem Schluss, dass die Anwendbarkeit des Datenschutzgesetzes aufgrund der Eigenart von Big Data mit ausgesprochen grossen Unsicherheiten behaftet ist und gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Robert G. Briner bezeichnet Datenschutzgesetze gar teilweise als zahnlose Papiertiger, die Big Data nicht in den Griff bekommen. Er fordert: Information als wirtschaftlicher Wert sollte einen Eigentümer haben, der darüber sachenrechtlich verfügen kann.
Ich selber stelle die ganz grundsätzliche Frage: «Was ändert sich mit Big Data?» Was nützt Big Data? Mit welchen Paradigmenwechseln, Schimären und Illusionen haben wir es tun? Und in welchen Bereichen resultiert daraus Regulierungsbedarf?
Gleich mehrere Beiträge befassen sich mit Re-Identifizierung anonymisierter Personendaten bzw. De-Anonymisierung. Während Michal Cichocki verschiedene datenschutzrechtliche Aspekte von Big Data beleuchtet und einen Überblick zu den datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Erkennbarkeit, Zweckbindung, Verhältnismässigkeit sowie Einwilligung gibt, fordern Rolf H. Weber und Dominic Oertly konkret ein Zusammenwirken von Organisation, Technik und Recht, um zu einer Risikominimierung bei der Datenbearbeitung zu gelangen. Pfeiler eines integrierenden Datenschutzrechts sind aus ihrer Sicht die stärkere Risikoorientierung je nach Sachbereich, die Begrenzung der Bekanntgabe anonymisierter Daten, die Verbesserung der Transparenz zwecks Abbaus des Informationsgefälles und die Stärkung der informationellen Integrität der betroffenen Personen.
Wichtig vor diesem Hintergrund ist die Schaffung einer einheitlichen Rechtssprache sowie Semantik und Metastruktur, argumentiert Erich Schweighofer. Zudem bedarf es für eine zweckmässige Nutzung der Daten einer verhältnismässigen und zielgerichteten Vernetzung, welche nicht personenbezogen sein darf. Laut Schweighofer sind neue Identitätssysteme notwendig, welche eine gewisse Anonymisierung bei ausreichender Vernetzung möglich machen. Transparenz ist dann keine Fiktion mehr, sondern gesellschaftsgerecht lösbar; im magischen Dreieck von Big Data, Open Data und Datenschutz.
Welche Auswirkungen die Qualifikation als besonders schützenswerte Personendaten im Rahmen der Big Data-Diskussion hat, erklärt Roland Mathys mit dem Fokus auf Gesundheitsdaten. Dem Feld der Datenerhebungen und Datenauswertungen in der Automobilbranche sowie dem stattfindenden Kampf um die Datenhoheit widmet sich Max von Schönfeld. Sabine Wieneroiter und Daniel Wieneroiter machen die Datenerfassung in Schulen, insbesondere beim E-Learning, zum Thema. So können einerseits Lerninhalte massgeschneidert für die Schüler zur Verfügung gestellt werden, andererseits aber eröffnen sich datenschutzrechtliche Gefahren.
Aus kanadischer Sicht untersuchen Ann Cavoukian, Michelle Chibba, Graham Williamson und Andrew Ferguson, wie die aufkommende eigenschaftsbasierte Zugriffskontrolltechnologie beim Schutz gegen unautorisierten Zugriffauf persönliche Daten im Big Data-Kontext mitwirkt. Aus tschechischer Perspektive entdeckt Jakub Míšek zahlreiche versteckte Fallstricke bei der Verarbeitung der persönlichen Daten und sieht eine Kollision zwischen aktuellem Datenschutzrahmen und neuen Technologien.
René Huber hingegen widmet sich den Schweizer Kantonen und fragt im Verhältnis zum Bund: Dürfen denn auch die Kantone bei «Big Data» mitmachen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind hier zu beachten? Und wie sieht es dabei mit dem Datenschutz aus?
Zum Abschluss zeigt Klaus Mainzer die Folgen der Berechnung der Welt auf: exponentiell wachsende Rechenkapazität (Mooresches Gesetz), exponentiell wachsende Sensorzahlen, exponentiell wachsende Datenmassen etc.
Und Dirk Helbing führt uns von Big Data über Deep Learning und künstliche Intelligenz hin zu manipulativer Technologie und fasst die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ethischen und rechtlichen Herausforderungen der digitalen Revolution – farbenfroh und vielschichtig – zusammen.
Ergänzend zu einzelnen Beiträgen sind in dieser Ausgabe erstmals Referate, die an der Tagung für Informatik und Recht vom 5. November 2014 zum Thema Big Data gehalten wurden, als Podcasts in Jusletter IT enthalten:
Ergänzend zu einzelnen Beiträgen sind in dieser Ausgabe erstmals Referate, die an der Tagung für Informatik und Recht vom 5. November 2014 zum Thema Big Data gehalten wurden, als Podcasts in Jusletter IT enthalten:
- Martin Dumermuth, Chancen und Risiken von Big Data (Podcast)
- Erich Schweighofer, Die Transparenzfiktion in der Big Data Welt (Podcast)
- Klaus Mainzer, Die Berechenbarkeit der Welt und ihre Folgen (Podcast)
- Dirk Helbing, Gefahren von Big Data und Lösungsansätze (Podcast)
- Maximilian Wolf, Big Data und innere Sicherheit: Grundrechtliche Rahmenbedingungen einer datenintensiven Sicherheitsarchitektur (Podcast)
Auch zukünftig werden in Jusletter IT solche Vorträge als Podcasts zur Verfügung gestellt. Zudem finden Sie schon jetzt weitere spannende Podcasts zum Thema Datenschutz unter podcasts.weblaw.ch/datenschutzforum.html.
Ich hoffe, wir konnten zur Diskussion um Big Data beitragen und wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen, Hören und Sehen dieser Ausgabe von Jusletter IT.
Bern, im Mai 2015
Reinhard Riedl
Redaktion Jusletter IT
Ich hoffe, wir konnten zur Diskussion um Big Data beitragen und wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen, Hören und Sehen dieser Ausgabe von Jusletter IT.
Bern, im Mai 2015
Reinhard Riedl
Redaktion Jusletter IT
Big Data
TechLawNews by Ronzani Schlauri Attorneys
News