Big Data
 

Liebe Leserinnen und Leser

Der Begriff «Big Data» ist als Schlagwort in den letzten Jahren einem ständigen Wandel unterzogen. Im Grundsatz bezeichnet er Datenmengen, die zu gross, zu komplex sind oder sich zu schnell ändern, um sie mit klassischen Methoden bzw. von Hand zu erfassen und auszuwerten. Heute werden ergänzend vermehrt Technologien zur Extraktion von Information aus Datensammlungen damit beschrieben. Datensammlungen, Datenerhebungen und Datenauswertungen haben Einzug in fast alle Lebensbereiche gehalten, Daten können aus nahezu allen Quellen stammen: elektronische Kommunikation im privaten oder geschäftlichen Bereich, Behörden, Firmen, Spitäler, Schulen etc. Besonders in die Kritik geraten dabei Forderungen von Industrie und Behörden auf möglichst umfassenden Zugriff auf private Daten. Diese Forderungen stehen in zunehmendem Masse im Konflikt mit Persönlichkeitsrechten.
 
Stanley Kubrick zeigte vor mehr als 40 Jahren in seinem Film «2001: A Space Odyssee» den Computer der Zukunft als künstlich intelligentes – fast menschliches – Wesen, welches sich gegen den Menschen richten kann. Einleitend zum Thema «Big Data» stellt sich Hanspeter Thür daher folgende Fragen: Wo stehen wir heute, 14 Jahre nach Kubricks Deadline? War es eine realistische Vision oder blieb es harmlose Science Fiction? Welchen Stellenwert hat die Privatsphäre im Zeitalter von Big Data?

Astrid Epiney nimmt das bestehende Datenschutzrecht auseinander und kommt zu dem Schluss, dass die Anwendbarkeit des Datenschutzgesetzes aufgrund der Eigenart von Big Data mit ausgesprochen grossen Unsicherheiten behaftet ist und gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Robert G. Briner bezeichnet Datenschutzgesetze gar teilweise als zahnlose Papiertiger, die Big Data nicht in den Griff bekommen. Er fordert: Information als wirtschaftlicher Wert sollte einen Eigentümer haben, der darüber sachenrechtlich verfügen kann.

Ich selber stelle die ganz grundsätzliche Frage: «Was ändert sich mit Big Data?» Was nützt Big Data? Mit welchen Paradigmenwechseln, Schimären und Illusionen haben wir es tun? Und in welchen Bereichen resultiert daraus Regulierungsbedarf?

Gleich mehrere Beiträge befassen sich mit Re-Identifizierung anonymisierter Personendaten bzw. De-Anonymisierung. Während Michal Cichocki verschiedene datenschutzrechtliche Aspekte von Big Data beleuchtet und einen Überblick zu den datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Erkennbarkeit, Zweckbindung, Verhältnismässigkeit sowie Einwilligung gibt, fordern Rolf H. Weber und Dominic Oertly konkret ein Zusammenwirken von Organisation, Technik und Recht, um zu einer Risikominimierung bei der Datenbearbeitung zu gelangen. Pfeiler eines integrierenden Datenschutzrechts sind aus ihrer Sicht die stärkere Risikoorientierung je nach Sachbereich, die Begrenzung der Bekanntgabe anonymisierter Daten, die Verbesserung der Transparenz zwecks Abbaus des Informationsgefälles und die Stärkung der informationellen Integrität der betroffenen Personen.

Wichtig vor diesem Hintergrund ist die Schaffung einer einheitlichen Rechtssprache sowie Semantik und Metastruktur, argumentiert Erich Schweighofer. Zudem bedarf es für eine zweckmässige Nutzung der Daten einer verhältnismässigen und zielgerichteten Vernetzung, welche nicht personenbezogen sein darf. Laut Schweighofer sind neue Identitätssysteme notwendig, welche eine gewisse Anonymisierung bei ausreichender Vernetzung möglich machen. Transparenz ist dann keine Fiktion mehr, sondern gesellschaftsgerecht lösbar; im magischen Dreieck von Big Data, Open Data und Datenschutz.

Welche Auswirkungen die Qualifikation als besonders schützenswerte Personendaten im Rahmen der Big Data-Diskussion hat, erklärt Roland Mathys mit dem Fokus auf Gesundheitsdaten. Dem Feld der Datenerhebungen und Datenauswertungen in der Automobilbranche sowie dem stattfindenden Kampf um die Datenhoheit widmet sich Max von SchönfeldSabine Wieneroiter und Daniel Wieneroiter machen die Datenerfassung in Schulen, insbesondere beim E-Learning, zum Thema. So können einerseits Lerninhalte massgeschneidert für die Schüler zur Verfügung gestellt werden, andererseits aber eröffnen sich datenschutzrechtliche Gefahren.

Aus kanadischer Sicht untersuchen Ann Cavoukian, Michelle Chibba, Graham Williamson und Andrew Ferguson, wie die aufkommende eigenschaftsbasierte Zugriffskontrolltechnologie beim Schutz gegen unautorisierten Zugriffauf persönliche Daten im Big Data-Kontext mitwirkt. Aus tschechischer Perspektive entdeckt Jakub Míšek zahlreiche versteckte Fallstricke bei der Verarbeitung der persönlichen Daten und sieht eine Kollision zwischen aktuellem Datenschutzrahmen und neuen Technologien.

René Huber hingegen widmet sich den Schweizer Kantonen und fragt im Verhältnis zum Bund: Dürfen denn auch die Kantone bei «Big Data» mitmachen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind hier zu beachten? Und wie sieht es dabei mit dem Datenschutz aus?
 
Zum Abschluss zeigt Klaus Mainzer die Folgen der Berechnung der Welt auf: exponentiell wachsende Rechenkapazität (Mooresches Gesetz), exponentiell wachsende Sensorzahlen, exponentiell wachsende Datenmassen etc.
 
Und Dirk Helbing führt uns von Big Data über Deep Learning und künstliche Intelligenz hin zu manipulativer Technologie und fasst die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ethischen und rechtlichen Herausforderungen der digitalen Revolution – farbenfroh und vielschichtig – zusammen.

Ergänzend zu einzelnen Beiträgen sind in dieser Ausgabe erstmals Referate, die an der Tagung für Informatik und Recht vom 5. November 2014 zum Thema Big Data gehalten wurden, als Podcasts in Jusletter IT enthalten:
 
  • Martin Dumermuth, Chancen und Risiken von Big Data (Podcast)
  • Erich Schweighofer, Die Transparenzfiktion in der Big Data Welt (Podcast)
  • Klaus Mainzer, Die Berechenbarkeit der Welt und ihre Folgen (Podcast)
  • Dirk Helbing, Gefahren von Big Data und Lösungsansätze (Podcast)
  • Maximilian Wolf, Big Data und innere Sicherheit: Grundrechtliche Rahmenbedingungen einer datenintensiven Sicherheitsarchitektur (Podcast)
Auch zukünftig werden in Jusletter IT solche Vorträge als Podcasts zur Verfügung gestellt. Zudem finden Sie schon jetzt weitere spannende Podcasts zum Thema Datenschutz unter podcasts.weblaw.ch/datenschutzforum.html.

Ich hoffe, wir konnten zur Diskussion um Big Data beitragen und wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen, Hören und Sehen dieser Ausgabe von Jusletter IT.

Bern, im Mai 2015

Reinhard Riedl
Redaktion Jusletter IT
Big Data
Die Privatsphäre im Zeitalter von Big Data
Hanspeter Thür
Hanspeter Thür
Im Film von Stanley Kubrick «2001: A Space Odyssee» aus dem Jahre 1968 kehrt ein Astronaut von einer Spazierfahrt im All zurück und bittet um Einlass in die Raumstation. Der Computer weist ihn ab: «Sorry, das kann ich nicht tun» und der Astronaut bleibt vor der Tür. Kubrick zeigte vor mehr als 40 Jahren den Computer der Zukunft als künstlich intelligentes Wesen, als Maschine mit menschlichen Zügen, die sich aber gegen den Menschen richten kann. Wo stehen wir heute, 14 Jahre nach Kubricks Deadline? War es eine realistische Vision oder blieb es harmlose Science Fiction?
Big Data und Datenschutzrecht: Gibt es einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Astrid Epiney
Astrid Epiney
Im Zuge der technischen Entwicklung ermöglicht «Big Data» die analytische Verknüpfung einer grossen Menge von Daten, die auch identifizierbare Personen betreffen können. Der Beitrag zeigt die in diesem Zusammenhang zu beachtenden datenschutzrechtlichen Vorgaben auf (mit einem Akzent auf der Frage der Anwendbarkeit der Datenschutzgesetzgebung) und fragt auf dieser Grundlage nach dem gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Big Data und Sachenrecht
Robert G. Briner
Robert G. Briner
Die Rechtsordnung hinkt hinter der technologischen Entwicklung her. Was seit über zwanzig Jahren eine Binsenwahrheit ist, zeigt sich an der rechtlichen Erfassung von Big Data von einer fundamentalen Seite. Information hat einen Wert, aber keine rechtliche Zuordnung. Die Rechtsordnung wird Big Data mit datenschutzrechtlichen Massnahmen nicht in den Griff bekommen, schon gar nicht mit dem zahnlosen Papiertiger, als den sich viele Datenschutzgesetze – nicht zuletzt das schweizerische – darstellen. Information als wirtschaftlicher Wert müsste einen Eigentümer haben, der darüber sachenrechtlich verfügen könnte. Der Beitrag untersucht diesen Gedankengang.
Welchen Regulierungsbedarf schaffen die Paradigmenwechsel von Big Data?
Reinhard Riedl
Reinhard Riedl
In diesem Beitrag werden die unterschiedlichen Arten von Big Data, die verschiedenen Phasen des Big Data Prozesses und einige der wichtigsten Anwendungsbereiche von Big Data skizziert. Anschliessend werden die mit Big Data einhergehenden Paradigmenwechsel, Schimären und Illusionen diskutiert, um daraus abzuleiten, wie Unternehmen und Verwaltung Good Governance praktizieren können und wo eventuell Regulierungsbedarf besteht.
Chancen und Risiken von Big Data (Podcast)
Martin Dumermuth
Martin Dumermuth
Der Einführungsvortrag zur Tagung Informatik und Recht, welche am 5. November 2014 zum Thema «Big Data Governance» stattfand, definiert zunächst, worum es bei Big Data eigentlich geht. Aus grossen Datenmengen sollen geschäftskritische Informationen abgeleitet werden. Typischerweise handelt es sich dabei um grosse Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen, die in hoher Geschwindigkeit erfasst werden. Im englischen spricht man von den drei V: Volume, Variety and Velocity. Weiter werden die drei grossen Arten von Big Data – klassisches Big Data, Freestyle bzw. exploratives Big Data und Big Data auf dem Graphen – erklärt sowie auf einzelne gesellschaftliche und rechtliche Möglichkeiten und Probleme eingegangen.
Big Data und Datenschutz: Ausgewählte Aspekte
Michal Cichocki
Michal Cichocki
Der Aufsatz beleuchtet ausgewählte datenschutzrechtliche Aspekte von Big Data Technologien. Dabei werden insbesondere Ausgangslage, Problematik und mögliche Lösungsansätze im Zusammenhang mit einer möglichen Re-Identifizierung anonymisierter Personendaten und den datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Erkennbarkeit, Zweckbindung, Verhältnismässigkeit sowie Einwilligung analysiert.
Aushöhlung des Datenschutzes durch De-Anonymisierung bei Big Data Analytics?
Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Dominic Oertly
Dominic Oertly
Die Analyse grosser Mengen an strukturierten und unstrukturierten Daten aus verschiedensten Quellen sowie die Herstellung von Korrelationen zwischen Daten im Vorgang der Datenverarbeitung verursacht das Risiko, dass sich aus Sachdaten vermehrt Rückschlüsse auf eine bestimmte Person ziehen lassen. Big Data Analytics vermag eine De-Anonymisierung von Daten zu bewirken. Zwar bestehen technische Verfahren, welche es erschweren, aus anonymisierten Daten einen Personenbezug herzustellen; solche Verfahren sind aber zum Teil technisch kompliziert. Um zu einer Risikominderung zu gelangen, müssen verstärkt Organisation, Technik und Recht zusammenwirken.
Transparenzfiktion und Big Data
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Big Data reflektiert die gesteigerte Dynamik der heutigen Zeit mit enormem Datenbedarf. Transparenz in dieser Wissenswolke bleibt vorab eine Fiktion; trotz des «Googelns». Die Rechtsinformation gibt ein gutes Beispiel. Einerseits ist Vieles digital noch nicht zugänglich; andererseits ist die verfügbare Vielfalt von Information nur nutzbar, wenn die Rechtssprache sowie die Semantik und Metastruktur des Rechts beherrscht wird. Effiziente Datennutzung erfordert eine verhältnismäßige und datenschutzgerechte Vernetzung von Informationen mit Ereignissen, Objekten und anonymisierten Personenklassen.
Die Transparenzfiktion in der Big Data Welt (Podcast)
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Für eine zweckmäßige Nutzung von Daten braucht man eine verhältnismäßige und zielgerichtete Vernetzung, was eine Herausforderung des Datenschutzes darstellt. Eine Vernetzung darf nicht personenbezogen sein. Daher sind neue Identitätssysteme notwendig, welche eine gewisse Anonymisierung bei ausreichender Vernetzung möglich machen. Transparenz ist dann keine Fiktion mehr, sondern gesellschaftsgerecht lösbar; im magischen Dreieck von Big Data, Open Data und Datenschutz.
Was bedeutet Big Data für die Qualifikation als besonders schützenswerte Personendaten?
Roland Mathys
Roland Mathys
In der datenschutzrechtlichen Diskussion rund um Big Data steht derzeit das Thema im Vordergrund, dass Big Data die rechtliche Qualifikation von Daten als Personendaten beeinflussen kann, indem durch entsprechende Analysen ein Personenbezug erstmalig oder (nach Anonymisierung) neuerlich hergestellt wird. Noch wenig Aufmerksamkeit hat demgegenüber die Frage gefunden, ob und unter welchen Voraussetzungen aus «gewöhnlichen» Personendaten in einem Big Data Kontext besonders schützenswerte Daten entstehen können. Dieser Frage soll in diesem Beitrag mit Fokus auf Gesundheitsdaten nachgegangen werden.
Daten – das neue Öl?!
Max von Schönfeld
Max von Schönfeld
Das Auto entwickelt sich in zunehmendem Tempo weg vom bloßen Fortbewegungsmittel hin zu einer noch weitgehend unerschlossenen Quelle für Informations- und Datenbeschaffung. Diese Quelle hat dabei sowohl hinsichtlich Quantität als auch Qualität der Daten enormes Potential. Unklar ist bislang die Frage der rechtlichen Bewertung dieser Thematik, die sich vor dem Hintergrund des Interessenkonflikts zwischen wirtschaftlicher Nutzung und Datenschutz unweigerlich stellt.
Die «Kleinen» mit den großen Daten
Sabine Wieneroiter
Sabine Wieneroiter
Daniel Wieneroiter
Daniel Wieneroiter
Die Verwendung von E-Learning in Schulen nimmt kontinuierlich zu. Die dabei massenhaft gesammelten Daten eröffnen aus pädagogischer Sicht ungeahnte Möglichkeiten. Lerninhalte können für jeden einzelnen Schüler maßgeschneidert werden, jedoch birgt diese Flut an gesammelten Daten auf der anderen Seite auch Gefahren – besonders aus datenschutzrechtlicher Sicht.
The Importance of ABAC to Big Data: Privacy and Context
Ann Cavoukian
Ann Cavoukian
Michelle Chibba
Michelle Chibba
Graham Williams
Graham Williams
Andrew Ferguson
Andrew Ferguson
Es gibt nur wenige Zweifel daran, dass «Big Data» ein immer wichtigeres Thema wird, da immer mehr unserer Daten digitalisiert werden. Grosse Organisationen haben das enorme Potential, welches die entsprechend riesigen Datenmengen haben, schnell realisiert. Technische Fortschritte bergen meist auch Diskussionspotential, so legen Big Data Analysen signifikant Probleme der Datenschutzgesetze offen und zeigen Analytikern ihre Verantwortlichkeit diesbezüglich auf. Der Artikel prüft die Datenschutzprobleme, die in Verbindung mit Big Data Analysen auftreten und untersucht, wie aufkommende eigenschaftsbasierte Zugriffskontrolltechnologien beim Schutz gegen unauthorisierten Zugriff auf persönliche Daten im Big Data Kontext mitwirken. (ah)
Hidden Pitfalls in Personal Data Processing
Jakub Míšek
Jakub Míšek
Der Artikel setzt seinen Fokus auf verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten sowie deren Durchsetzung in Verfahren durch öffentliche Stellen, welche in direkter Kollision mit neuen Technologien und der Verwendung von Informationen wie Big Data stehen. Relevante Institutionen und gerichtliche Entscheidungen werden analysiert und damit gezeigt, wie die strikte Anwendung von Datenschutzgesetzen getrennt von den Bedürfnissen der Menschen in der realen Welt absurde Situationen verursachen kann. Im dritten Teil des Beitrags werden Methoden unterbreitet, welche möglicherweise bei der Lösung der analysierten Probleme helfen können. (ah)
«Big Data», das kantonale Recht und der Datenschutz
René Huber
René Huber
In allen Bereichen des Lebens nehmen die digitalen Datenbearbeitungen – und damit die Datenmenge – rasant zu. Mit den Tools von «Big Data» lassen sich diese Daten effizient auswerten. Das Ziel dabei ist, neue Erkenntnisse zu gewinnen. «Big Data» ist nicht nur ein Thema der Wirtschaft. Auch der Staat verfügt über Datenschätze, die allenfalls gehoben werden wollen. Dürfen denn auch die Kantone bei «Big Data» mitmachen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind hier zu beachten? Und wie sieht es dabei mit dem Datenschutz aus? Im Folgenden soll eine knappe Auslegeordnung der wichtigsten datenschutzrechtlichen Aspekte vorgenommen werden.
Die Berechnung der Welt und ihre Folgen
Klaus Mainzer
Klaus Mainzer
Das Thema «Die Berechnung der Welt und ihre Folgen» schließt an mein letztes Buch mit dem gleichen Titel an. All das, was auf der Tagung in Bern besprochen wurde, ist auf dem Hintergrund des «Internets der Dinge» zu verstehen. Das ist die 2. digitale Revolution. Die 1. digitale Revolution war das Internet der Personen, bei dem ein weltweites Computernetz zur Kommunikation zwischen Personen benutzt wurde. Im «Internet der Dinge» werden Gegenstände und Objekte mit Kommunikationsschnittstellen (RFID-Chips, Sensoren etc.) versehen, um miteinander zu kommunizieren: Automobile mit ihrer Umgebung, Werkstücke in der Industrie und Roboter.
Die Berechenbarkeit der Welt und ihre Folgen (Podcast)
Klaus Mainzer
Klaus Mainzer
Der Podcast ist vor dem Hintergrund des «Internets der Dinge», der zweiten digitalen Revolution, zu verstehen. Die neue Welt erzeugt eine grosse Menge an Daten. Welche Faktoren treiben diese Big Data-Welt eigentlich an? Herausgestellt werden vier Charakteristika: 1. das exponentielle Wachstum der Rechenkapazität; 2. das exponentielle Wachstum der Sensortechnologie; 3. steigende Datenkapazität; 4. die Vielfältigkeit der Daten.
Societal, Economic, Ethical and Legal Challenges of the Digital Revolution
Dirk Helbing
Dirk Helbing
Im Zuge der digitalen Revolution werden wir eine dramatische Transformation unserer Ökonomie und Gesellschaft erleben. Die Vorteile können massiv sein, aber es gibt gravierende Risiken. Die Fundamente des autonomen Entscheidens, der Menschenwürde und der Demokratie sind bedroht. Nach der Automatisierung von Produktion und Fahrzeugen steht nun die Automatisierung der Gesellschaft an. Das stellt uns vor eine wichtige Entscheidung: Wir müssen wählen zwischen einer Gesellschaft, in der alles von oben herab entschieden und mit Zwang und Manipulation umgesetzt wird und einer Gesellschaft, in der Entscheidungen frei und partizipativ getroffen werden. Moderne Informationssysteme erlauben beides, aber letzteres hat ökonomische und strategische Vorteile.
Gefahren von Big Data und Lösungsansätze (Podcast)
Dirk Helbing
Dirk Helbing
Der Podcast behandelt den Umbruch, dem die Gesellschaft und Wirtschaft heute gegenübersteht. Irritierende Signale eines Informationszeitalters wie Bitcoin, Diskussionen zu Uber oder NSA / Snowden etc. sind allgegenwärtig und zeigen das Fortschreiten der digitalen Revolution. Die neue Logik dieses Zeitalters müssen wir verstehen lernen, denn nicht nur die vorhandenen Datenmengen verdoppeln sich jedes Jahr. Wie können wir damit sinnvoll umgehen? Wichtig ist es, um ökologisch beweglich zu bleiben, die langfristige Entwicklung zu beobachten.
Big Data und innere Sicherheit: Grundrechtliche Rahmenbedingungen einer datenintensiven Sicherheitsarchitektur (Podcast)
Maximilian Wolf
Maximilian Wolf
Im Bereich der inneren Sicherheit stehen Einsatzzwecke zur Gefahrenabwehr wie intelligente Videoüberwachung, predicting Policing und Überwachung sozialer Medien (sicherheitsrelevante Kommunikation, Profiling) immer mehr Vordergrund. Gemeinsam sind diesen Einsatzzwecken Gefahrenpotentiale wie systematische und automatische Überwachung und Auswertung, die zu sachwidrigen Ergebnissen, Diskriminierung, Intransparenz und Begründungslast führen können. Der Podcast setzt diesen Gefährdungen grundrechtliche Rahmenbedingungen gegenüber.
TechLawNews by Ronzani Schlauri Attorneys
Wer ist Adressat eines Facebook-Postings?
Simon Schlauri
Simon Schlauri
Acquisition Trumps License!?
Daniel Ronzani
Daniel Ronzani
Autonome Fahrzeuge
Simon Schlauri
Simon Schlauri
Autonomous Contracts in Industry 4.0
Daniel Ronzani
Daniel Ronzani
News
Veröffentlichung von Videoaufnahmen eines Arbeitnehmers – Einwilligungserfordernis
Jurius
Jurius
BAG – Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse von Arbeitnehmern nur mit ihrer Einwilligung veröffentlicht werden. Diese muss schriftlich erfolgen. Eine ohne Einschränkung erteilte Einwilligung des Arbeitnehmers erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie kann aber widerrufen werden, wenn dafür ein plausibler Grund angegeben wird. (Urteil 8 AZR 1011/13)
Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers
Jurius
Jurius
BGH – Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat am 19. März 2015 entschieden, dass die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals nicht wegen Verstoßes gegen § 4 Nr. 8 UWG oder § 3 Abs. 1 UWG auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf ihrem Portal haftet. (Urteil I ZR 94/13)
Zulässigkeit der «Tagesschau-App»
Jurius
Jurius
BGH – Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich am 30. April 2015 mit der Zulässigkeit der «Tagesschau-App» befasst. (Urteil I ZR 13/14)
Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
Jurius
Jurius
BGH – Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. April 2015 entschieden, unter welchen Voraussetzungen an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken elektronische Bücher auch ohne Einwilligung des Rechtsinhabers zugänglich gemacht werden dürfen. (Urteil I ZR 69/11)
Zulässigkeit einer «Funkzellenabfrage» zur Strafverfolgung
Jurius
Jurius
OGH – Die Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung (gemäß § 135 Abs 2 StPO), die an der Standortkennung anknüpft («Funkzellenabfrage»), ist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots nach wie vor zulässig. (Urteile 12 Os 93/14i und 12 Os 94/14m)
Facebook-Post: Freundeskreis ist nicht «Bevölkerung»
Jurius
Jurius
BGer – Eine Drohung gegenüber Facebook-Freunden kann nicht als «Schreckung der Bevölkerung» bestraft werden. Der Freundes- und Bekanntenkreis im realen oder virtuellen Leben gilt nicht als «Bevölkerung». Das Bundesgericht hebt die Verurteilung eines Mannes durch das Obergericht des Kantons Zürich auf. (Urteil 6B_256/2014)
Strategie für den digitalen Binnenmarkt: Europäische Kommission vereinbart Tätigkeitsbereiche
Jurius
Jurius
Die digitale Technik ist ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens. Ob im Studium oder beim Betrachten von Filmen, ob beim Online-Kauf und -Verkauf, beim Kontakt mit Freunden oder bei Fragen an den Arzt – das Internet bietet eine Fülle digitaler Möglichkeiten. Aber jeden Tag stehen Privatpersonen und Unternehmen in Europa vor zahlreichen Hindernissen – von geografischen Sperren über Unzulänglichkeiten bei der grenzüberschreitenden Paketauslieferung bis zur fehlenden Verbindung zu elektronischen Diensten.