Zulässigkeit einer «Funkzellenabfrage» zur Strafverfolgung
OGH – Die Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung (gemäß § 135 Abs 2 StPO), die an der Standortkennung anknüpft («Funkzellenabfrage»), ist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots nach wie vor zulässig. (Urteile 12 Os 93/14i und 12 Os 94/14m)
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