Search of Home on the Basis of Information Bought by the German Secret Services was Lawful
EGMR – In seinem Urteil vom 6. Oktober 2016 in Sachen K.S. und M.S. v. Bundesrepublik Deutschland entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig, dass keine Verletzung des Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung der Wohnung) vorliegt. Der Fall betraf die Durchsuchung des Hauses eines Paares, welches der Steuerhinterziehung verdächtigt wurde. (Urteil 33696/11) (ah)
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