E-Justiz und Technologiefortschritte.


Liebe Leserinnen und Leser

In der aktuellen Ausgabe von Jusletter IT geht es um zwei Themen, die beide disruptiven Charakter haben: die Digitalisierung der Justiz und die Folgen von Technologiefortschritt.

Die Digitalisierung der Justiz ist zwar ein Prozess, der schon vor langer Zeit begonnen hat, aber mittlerweile wird klar, dass die Zukunft fundamentale Änderungen bringen wird. Der Unterschied zwischen einer volldigitalisierten Justiz und der heutigen Justiz wird grösser sein, als zwischen der heutigen Schweizer Justiz und der Justiz in jenen Ländern, in denen die Gewaltenteilung nur Fassade ist. Wohin das führen wird, ist heute noch weitgehend unklar. Absehbar hingegen ist, dass eine breit innerhalb der Justiz verteilte fachliche Kompetenz in digitaler Transformation die Qualität des Ergebnisses des Wandels bestimmen wird. Darum wäre ein Abwarten zwar theoretisch eine gute Option, aber nur dann, wenn es verbunden wäre mit einer intensiven Beobachtung, Analyse und Reflexion des Wandels im Ausland, ergänzt um Weiterbildung in digitaler Transformation für alle in der Justiz. Die Erfahrung lehrt uns aber, dass das Abwarten genau diese nützlichen Verhaltensweisen blockiert, weil deren Sinn nicht verstanden wird, solange nicht die Herausforderungen der digitalen Transformation im eigenen Alltag erlebt werden. Anders gesagt: Ohne Notwendigkeit, Wissen zu erwerben, fehlen sowohl der Wille als auch die Fähigkeit dazu. Und eine Justiz, deren Wissen nicht mit der Zeit geht, wird nicht nur im operativen Bereich über kurz oder lang Probleme bekommen, sondern als Justiz auch ihre eigentlichen Kernaufgaben schlechter erfüllen als zuvor. Wie auch bei Exekutive und Legislative hängt die institutionelle Qualität der Judikative vom Digitalisierungswissen ab, weil die Digitalisierung alle Bereiche des Lebens verändert, insbesondere auch die Handlungsmöglichkeiten der Akteure in Gerichtsverfahren.

Der Digitalisierungsfortschritt in der Schweizer, österreichischen und deutschen Justiz wird von Miriam Garbauer verglichen. Sie setzt hierbei ein besonderes Augenmerk auf mögliche Gründe, welche die Digitalisierung des Schweizer Justizwesens bremsen.

Martin Dumermuth und Sandra Eberle setzen sich mit den notwendigen und wünschenswerten rechtlichen Voraussetzungen für eine Digitalisierung der Justiz und mit deren politisch-zeitlicher Realisierbarkeit auseinander.

Von Martin Schneider und Thomas Gottwald wird ein kurzer Überblick über die österreichische strategische Initiative Justiz 3.0 geboten.

Ergänzt wird der Schwerpunkt E-Justiz durch die im November 2016 an der Tagung für Informatik und Recht aufgenommenen Vorträge zum Thema «Eine Vision für eJustice in der Schweiz»:

  • Peter Münch / Miriam Garbauer, eJustice in der Schweiz – Stand und kritische Erfolgsfaktoren (Podcast)
  • Daniel Gruber, Eine Vision für eJustice in der Schweiz (Podcast)
  • Holger Radke, Wie mir die eAkte meinen Arbeitsalltag als Richter erleichtert (Podcast)
  • Marc Oser, Arbeiten mit der eAkte im Gerichtsalltag (Podcast)
  • Jens Piesbergen, Fortschritte bei der Digitalisierung in der Schweiz – Aktivitäten und Ausblicke (Podcast)

Der Beitrag von Bettina Mielke und Christian Wolff liegt im Überschneidungsbereich beider eingangs erwähnten Themen. Sie beschäftigen sich mit dem Potential und der Wirkung juristischer Technologien.

Das zweite Thema sind die rechtlich relevanten Wirkungen des Technologiefortschritts. Einerseits entsteht durch neue Technologie neuer Regulierungsbedarf, vor allem dann, wenn sie eine disruptive Wirkung auf Wirtschaft, Gesellschaft oder Staat haben. Anderseits werden Technologien entwickelt, die es Juristen ermöglichen, ihre Disziplin praktisch weiterzuentwickeln, was wiederum auch neue Regulierungsfragen aufwerfen kann. Eine stetige Auseinandersetzung mit disruptiv wirkenden Technologien ist deshalb zwingend notwendig. Dabei ist der Bedarf nach Analyse, Reflexion und Diskussion derzeit im Bereich Blockchain-Technologie besonders dringlich. 

Ralf Huber setzt sich mit dem aktuellen Potential von Technologien zur Reduktion der Compliance-Aufwände in der Finanzindustrie auseinander. Er fragt, welche Vorteile der Einsatz von Technologie bringen könnte und unter welchen Voraussetzungen diese erfolgreich eingesetzt werden kann.

Mit den Regulierungsherausforderungen, die durch die Blockchain-Technologie und ihre zukünftige Nutzung entstehen, beschäftigt sich Rolf H. Weber. In diesem Zusammenhang sei auch auf einen kürzlich in Jusletter erschienen Beitrag verwiesen (Barbara Graham-Siegenthaler / Andreas Furrer, The Position of Blockchain Technology and Bitcoin in Swiss Law, in: Jusletter 8. Mai 2017).

Lee Bacon und George Bazinas diskutieren die rechtlichen Aspekte eines speziellen Designs innerhalb der Blockchain-Technologie, nämlich der Smart Contracts. Sie prüfen zudem, bis zu welchem Ausmass traditionelle rechtliche Verträge durch Smart Contracts ersetzt werden können.

Die rechtlichen Folgen der neuen technischen Möglichkeiten im Voice-Cloning werden von Małgorzata Kiełtyka, Jakub Gładkowski, Anna Bednarska, Mariusz Bujacz und Kamil Trzaskoś beleuchtet, der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem polnischen Recht.

In keine der beiden diese Ausgabe bestimmenden Themen fällt der Beitrag von Gertraud Redl und Philipp Klausberger. Sie beschäftigen sich mit einem E-Government-Thema, der elektronischen Einbringung bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre.

Bern, im Mai 2017

Prof. Dr. Reinhard Riedl
Berner Fachhochschule 

In eigener Sache: Verpassen Sie nicht den bevorstehenden Jusletter IT Flash zum Thema «Digitalisierung des Rechtsmarktes». Die Ausgabe wird am 13. Juni 2017 publiziert.

Zum selben Thema findet am 29. Juni 2017 das Weblaw Forum LegalTech statt – die Teilnahme ist sowohl vor Ort als auch via LiveStream möglich. 

E-Justice
E-Justice – Vision einer modernen Justiz
Miriam Garbauer
Miriam Garbauer
Die Autorin fasst die Lage der Digitalisierung der Justiz in der Schweiz zusammen, vergleicht mit dem nahen Ausland (Österreich und Deutschland) und gibt Hinweise auf mögliche Gründe für die unterschiedlichen Stadien der Entwicklung in den einzelnen Ländern. Es werden Schlaglichter auf die Problemfelder und Bremsfaktoren der Digitalisierung des Justizwesens in der Schweiz geworfen.
E-Justice-Gesetz – Durchbruch für den elektronischen Rechtsverkehr?
Martin Dumermuth
Martin Dumermuth
Sandra Eberle
Sandra Eberle
Der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten aller föderalen Ebenen wird heute noch nicht rege genutzt. Eine Allianz von Bundesgericht, zahlreichen kantonalen Gerichten, schweizerischer Richterschaft, kantonalen Oberstaatsanwaltschaften sowie Schweizerischem Anwaltsverband hat sich deswegen im Herbst 2016 an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und direktoren KKJPD gewandt. Behörden und professionelle anwaltliche Vertreterinnen und Vertreter sollen durch eine Gesetzesanpassung zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (E-Justice) verpflichtet werden. Die Autoren stellen ein neues Gesetzgebungsprojekt vor.
Strategische Initiative Justiz 3.0
Martin Schneider
Martin Schneider
Thomas Gottwald
Thomas Gottwald
Mit der österreichischen strategischen Initiative Justiz 3.0 soll im Sinne einer gesamtheitlichen Betrachtung des Justizbetriebes die bestmögliche IT-Unterstützung für alle unterschiedlichen Benutzergruppen bis hin zur vollelektronischen Verfahrensabwicklung im Lichte aktueller technischer Trends und Möglichkeiten gefunden werden.
eJustice in der Schweiz – Stand und kritische Erfolgsfaktoren (Podcast)
Peter Münch
Peter Münch
Miriam Garbauer
Miriam Garbauer
Der Vortrag ist ein Kurzbericht über die Ergebnisse des Forschungsprojekts «eJustice in der Schweiz», das Miriam Garbauer und Joel Sigrist unter Begleitung von Prof. Peter Münch im Rahmen ihres Masterstudiums an der ZHAW School of Management and Law realisiert haben. In der Schweiz steckt die Digitalisierung der Justiz in den Anfängen; das Ausland ist zum Teil wesentlich weiter. Ausgehend von Tilman Slembecks Policy-Making-Modell und von John Kotters Change-Management-Modell wird im Vortrag aufgezeigt, wo die zentralen Hürden liegen und was erforderlich ist, um sie zu überwinden.
Eine Vision für eJustice in der Schweiz (Podcast)
Daniel Gruber
Daniel Gruber
Der Verein eJustice.CH hat im November 2016 «Eine Vision für eJustice in der Schweiz» entworfen. Diese wurde an der Tagung für Informatik und Recht vorgestellt. Mit dieser Initiative hat der Verein versucht, ein gemeinsames Verständnis des anzustrebenden Ziels zu schaffen und Leitlinien für die Zusammenarbeit aller Akteure zu formulieren. Damit soll der Transformationsprozess der Digitalisierung im Justizbereich zum bestmöglichen Nutzen aller Beteiligten und des Gemeinwesens gefördert werden.
Wie mir die eAkte meinen Arbeitsalltag als Richter erleichtert (Podcast)
Holger Radke
Holger Radke
Seit dem 1. Juni 2016 führen vier Zivilkammern des Mannheimer Landgerichts neu eingehende Zivilverfahren erster Instanz ausschließlich in elektronischer Form. Das Pilotprojekt soll Erkenntnisse darüber erbringen, mit welchen technischen Rahmenbedingungen und unter welchen organisatorischen Vorzeichen die elektronische Aktenführung bis etwa zum Jahr 2020 flächendeckend in der baden-württembergischen Justiz eingeführt werden kann. Der Vortrag wird die Erfahrungen der ersten fünf Monate des Echtbetriebes darstellen und – dem Titel entsprechend – die Vorteile der elektronischen Akte für den Arbeitsplatz des Richters in den Mittelpunkt stellen.
Arbeiten mit der eAkte im Gerichtsalltag (Podcast)
Marc Oser
Marc Oser
Der Kanton Basel-Stadt hat vor etwa 10 Jahren begonnen, die für die Fallverwaltung verschiedenen Individuallösungen der Gerichte zu vereinheitlichen. Mittlerweile konnte die eAkte bei den Gerichten implementiert werden. Es wurde ein digitaler Prozess eingeführt, bei welchem ab der eingehenden Post bei der Gerichtskanzlei über die Instruktion bei den Präsidien und die Gerichtsschreiber wieder zurück an die Kanzlei alles papierlos ablaufen sollte. Zahlreiche Hindernisse mussten und müssen dabei noch überwunden werden, nicht nur technische sondern auch menschliche.
Fortschritte bei der Digitalisierung in der Schweiz – Aktivitäten und Ausblicke (Podcast)
Jens Piesbergen
Jens Piesbergen
Der Vortrag beleuchtet verschiedene Aspekte der Optimierung der Geschäftsprozesse mittels IT und zeigt deren Grenzen auf. Es werden sowohl Hürden analysiert als auch Ansätze zu deren Beseitigung besprochen. Das HIS-Programm hat zum Ziel, gerade im Bereich einer optimierten Zusammenarbeit eine Verbesserung des multidirektionalen, automatisierten Datenaustauschs zu bewirken. Die Einführung einer vollständigen elektronischen Aktenführung in allen föderalen Organen der Justiz soll in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Gerichten für alle Justizbereiche erreicht werden. Zudem wird auf die laufenden Projekte und die Schwerpunkte des HIS-Programmes eingegangen. Digitalisierung heisst nicht, die bisherigen papierbasierten Prozesse 1:1 zu übernehmen. Daher werden auch einige innovative oder disruptive Gedankenansätze zur Diskussion gestellt.
E-Justice, Justiz 3.0 und Legal Tech – eine Analyse
Bettina Mielke
Bettina Mielke
Christian Wolff
Christian Wolff
Der Beitrag stellt aktuelle Entwicklungen im Kontext von E-Justice und Legal Tech vor und setzt sie zueinander in Bezug. Unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und technische Entwicklungsperspektiven sollen dabei deutlich werden: Während E-Justice vor allem auf den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte abstellt, steht Legal Tech für alle Formen der computer- und softwarebasierten Unterstützung von Anwälten und Rechtsabteilungen einschließlich der betriebswirtschaftlichen Analysefunktionen. Im Artikel analysieren die Autoren anhand der aktuellen Literatur die unterschiedlichen Erscheinungsformen und geben einen systematischen Überblick.
Technologiefortschritt
«Smart Contracts»: The Next Big Battleground?
Lee Bacon
Lee Bacon
George Bazinas
George Bazinas
Durch die Einführung von Blockchain als dezentralisierter Datenbank – und damit der Möglichkeit, ein öffentliches Vermögens- und Transaktionsregister über ein gemeinsames, zuverlässiges Peer-to-Peer-Netzwerk zu speichern – sowie mit der Raffinesse von Software-Codes, die zur Vermittlung von Informationen und Automatisierung von komplexen Anweisungen verwendet werden, hat Blockchain das Potential, das rechtliche und geschäftliche Landschaftsbild zu durchbrechen und zu verändern. Im Beitrag werden die Ausmasse, bis zu welchen «Smart Contracts» (Vereinbarungen, die in automatisierbaren und durchsetzbaren Software-Codes reduziert bzw. kopiert werden) traditionelle rechtliche Verträge ersetzen können, betrachtet. (ah)
Voice Cloning as a Global New Technology and its Challenges for EU and Polish Law
Małgorzata Kiełtyka
Małgorzata Kiełtyka
Jakub Gładkowski
Jakub Gładkowski
Anna Bednarska
Anna Bednarska
Mariusz Bujacz
Mariusz Bujacz
Kamil Trzaskoś
Kamil Trzaskoś
Neue Technologien wie z.B. Siri, Cortana oder Google verarbeiten unsere persönlichen Daten aus unterschiedlichsten Beweggründen. Der Beitrag setzt den Schwerpunkt auf die Stimme, ihren Schutz und mögliche Probleme, die rund um Technologien zum Klonen der Stimme auftreten könnten. Die Autoren präsentieren die Stimme als ein persönliches Recht, gehen auf die Verarbeitung von persönlichen Daten ein, zeigen die strafrechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoss in Bezug auf das Klonen der Stimme und bringen Beispiele zu Software sowie zu biometrischer Spracherkennung. (ah)
Blockchain als rechtliche Herausforderung
Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Die Blockchain-Technologie ist heute ein lebhaft diskutiertes Thema, selbst wenn noch nicht ganz klar ist, wie stark das Recht mittelfristig davon betroffen sein wird. Im Finanzmarkt lässt sich der Anfang bei den virtuellen Währungen sehen. Weitere Bereiche dürften aber bald folgen: Wenn das Recht z.B. die Einrichtung von Handelsplattformen erlaubt oder Register auf der Blockchain zulässt, vermag die neue Technologie eine kostengünstige Alternative zu bieten, sofern die Daten sicher und unverfälscht gespeichert und übermittelt werden. Rechtlicher Handlungsbedarf zeichnet sich für die Zukunft somit ab; der Regulator tut deshalb gut daran, sich den Herausforderungen rechtzeitig zu stellen.
Kann RegTech die Finanzindustrie aus der regulatorischen Krise befreien?
Ralf Huber
Ralf Huber
Hohe Legal- und Compliance-Kosten in der Finanzindustrie führen dazu, dass derzeit viel über den Einsatz von Technologie und über sogenannte RegTech-Firmen geschrieben wird. Welche Vorteile bringen solche Lösungen und unter welchen Voraussetzungen können diese erfolgreich eingesetzt werden?
E-Government
Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Incoming-Plattform
Gertraud Redl
Gertraud Redl
Philipp Klausberger
Philipp Klausberger
Der österreichische Gesetzgeber hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) im Hinblick auf eine Reihe von Übermittlungen ermächtigt, mit Verordnung Regelungen betreffend die elektronische Einbringung vorzusehen. Die FMA hat aufgrund dieser Ermächtigungen die Verordnung über die elektronische Einbringung (FMA-Incoming-Plattformverordnung, kurz FMA-IPV) erlassen und eine entsprechende Plattform eingerichtet. Der Beitrag behandelt die Verordnungsermächtigungen, die auf ihrer Grundlage erlassene Verordnung sowie einige Besonderheiten des Verwaltungsverfahrensrechts im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung.
News
Urheberrechtsverletzung durch Verkauf eines multimedialen Medienabspielers
Jurius
Jurius
EuGH – Der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach auf einem Fernsehbildschirm Filme angesehen werden können, die rechtswidrig im Internet zugänglich sind, kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die vorübergehende Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf diesem Medienabspieler durch Streaming ist nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen. (Urteil C-527/15)
Nutzung von Daten eines Fernsprechteilnehmers im anderen Staat zulässig
Jurius
Jurius
EuGH – Die Einwilligung eines Fernsprechteilnehmers in die Veröffentlichung seiner Daten umfasst auch die Nutzung dieser Daten in einem anderen Mitgliedstaat. Der weitgehend harmonisierte Rechtsrahmen ermöglicht es, die Einhaltung der Anforderungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Teilnehmerdaten unionsweit gleichermaßen sicherzustellen. (Urteil C-536/15)
Kein Recht auf Vergessenwerden
Jurius
Jurius
EuGH – Nach Ansicht des Gerichtshofs gibt es kein Recht auf Vergessenwerden für die im Gesellschaftsregister eingetragenen personenbezogenen Daten. Die Mitgliedstaaten können jedoch nach Ablauf einer hinreichend langen Frist nach der Auflösung der betreffenden Gesellschaft in Ausnahmefällen einen beschränkten Zugang Dritter zu diesen Daten vorsehen. (Urteil C-398/15)
Keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung
Jurius
Jurius
EuGH – Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung auferlegen. Das Unionsrecht untersagt eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten. Es steht den Mitgliedstaaten aber frei, vorbeugend eine gezielte Vorratsspeicherung dieser Daten zum alleinigen Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen, sofern eine solche Speicherung hinsichtlich der Kategorien von zu speichernden Daten auf das absolut Notwendige beschränkt ist. (Urteile C-203/15, C-698/15)
Neues Konzept für Interoperabilität der Informationssysteme vorgestellt
Jurius
Jurius
Die Europäische Kommission stellte am 16. Mai 2017 den siebten Fortschrittsbericht auf dem Weg zu einer wirksamen und nachhaltigen Sicherheitsunion vor. Der Bericht enthält Informationen zum neuesten Stand bei wichtigen Dossiers und beschäftigt sich vor allem mit den laufenden Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsmanagements beim Grenzschutz und bei der Sicherheit.
Moneyhouse AG muss bisherige Datenbearbeitungspraxis anpassen
Jurius
Jurius
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Klage des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gegen die seitens der Moneyhouse AG praktizierte Datenbearbeitung grösstenteils gut. Es stellt insbesondere fest, dass auf www.moneyhouse.ch Persönlichkeitsprofile erstellt oder bearbeitet werden, sofern Angaben über Leumund, Familienverhältnisse, Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie Wohnverhältnisse bekannt gegeben werden. Die Moneyhouse AG wird folglich angewiesen, für solche Datenbekanntgaben die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen einzuholen. (Urteil A-4232/2015)
Verdeckte Ermittlung und Audio-Überwachung rechtmässig
Jurius
Jurius
BGer – Die Anordnung einer verdeckten Ermittlung gegen ein Elternpaar, das von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn der Tötung des Sohnes und der schweren Körperverletzung der Tochter verdächtigt wird, war rechtmässig. Ebenfalls nicht zu beanstanden ist entgegen der Ansicht des Obergerichts des Kantons Solothurn die Abhörung der Wohnungen des Elternpaars. Das Bundesgericht heisst die entsprechenden Beschwerden der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn gut. Eine weitere Beschwerde weist es hingegen ab. (Urteile 1B_114/2016, 1B_115/2016, 1B_116/2016, 1B_117/2016, 1B_118/2016, 1B_119/2016, 1B_122/2016)
Keine Pflicht für Facebook Schweiz zur Herausgabe von Nutzerdaten
Jurius
Jurius
BGer – Facebook Switzerland Sàrl (Facebook Schweiz) kann von der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt nicht zur Herausgabe von Daten zu einem mutmasslich in der Schweiz eröffneten Facebook-Konto verpflichtet werden. Facebook Schweiz ist nicht Inhaberin der fraglichen Daten und hat diese auch nicht unter ihrer Kontrolle. Um an die Daten zu gelangen, müssten diese auf dem Weg der Rechtshilfe bei Facebook Ireland Ltd (Facebook Irland) herausgefordert werden. Das Bundesgericht heisst die Beschwerden von Facebook Schweiz und deren beiden Geschäftsführern gut. (Urteil 1B_185/2016, 1B_186/2016, 1B_188/2016)
Kein neuer Regulierungsbedarf für Social Media
Jurius
Jurius
Der Bundesrat kommt in seiner am 10. Mai publizierten Standortbestimmung zur rechtlichen Basis für Social Media zum Schluss, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Bedarf für neue Regulierungsmassnahmen besteht. Regulierungsvorhaben wie die Revision des Datenschutzgesetzes und die Arbeiten zum Ausbau des Jugendmedienschutzes werden den Schutz für die Nutzenden von sozialen Netzwerken in der Schweiz mittelfristig verbessern. Die Entwicklungen, auch auf internationaler Ebene, sind jedoch weiter zu beobachten.
Für einen sicheren Umgang mit dem Internet der Dinge
Jurius
Jurius
Der am 20. April veröffentlichte 24. Halbjahresbericht der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) befasst sich mit den wichtigsten Cyber-Vorfällen der zweiten Jahreshälfte 2016 im In- und Ausland. Im Schwerpunktthema widmet sich der Bericht dem immer bedeutender werdenden Internet der Dinge.
Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung: Vernehmlassung eröffnet
Jurius
Jurius
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. März 2017 die Vernehmlassung zu den Ausführungsverordnungen zum totalrevidierten Bundesgesetz vom 18. März 2016 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) eröffnet. Wie schon beim Gesetz ist auch bei den ausführenden Verordnungen das Hauptziel, dass sich Straftäter nicht durch die Verwendung neuer Kommunikationstechnologien dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen können.
Zur Zulässigkeit der Speicherung von dynamischen IP-Adressen
Jurius
Jurius
BGH – Der Kläger verlangt von der beklagten Bundesrepublik Deutschland Unterlassung der Speicherung von dynamischen IP-Adressen. Dies sind Ziffernfolgen, die bei jeder Einwahl vernetzten Computern zugewiesen werden, um deren Kommunikation im Internet zu ermöglichen. (Urteil VI ZR 135/13)
Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN verneint
Jurius
Jurius
BGH – Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich im Zusammenhang mit der Haftung für Urheberrechtsverletzungen mit den Anforderungen an die Sicherung eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion befasst. (Urteil I ZR 220/15)
Weitere Eilanträge in Sachen «Vorratsdatenspeicherung» erfolglos
Jurius
Jurius
BVerfG – Die Antragsteller haben sich mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erneut gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 gewandt. (Urteile 1 BvR 3156/15, 1 BvR 141/16)
Beschränkung des Rechtsschutzes im TKG bedarf der Nachbesserung
Jurius
Jurius
BVerfG – § 35 Abs. 5 Satz 2 TKG schränkt den gerichtlichen Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur ein, indem eine rückwirkende Korrektur zu niedrig festgesetzter Entgelte davon abhängig gemacht wird, dass bereits ein Eilantrag auf vorläufige Anordnung eines höheren Entgelts erfolgreich war. (Urteile 1 BvL 6/14, 1 BvL 6/15, 1 BvL 4/15, 1 BvL 3/15)
Kritik an geplanter Datenschutz-Novelle
Jurius
Jurius
Der Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in deutsches Recht hat unter Sachverständigen ein kritisches Echo gefunden. In einer Anhörung des Innenausschusses wurden am 27. März 2017 unter anderem die vorgesehenen Einschränkungen der Rechte von Betroffenen bemängelt, mit denen der Entwurf hinter geltendes deutsches Recht zurückfalle, aber möglicherweise auch den Anforderungen der europäischen Verordnung nicht gerecht werde.
Änderung des E-Government-Gesetzes
Jurius
Jurius
Die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sollen angehalten werden, die «zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhobenen unbearbeiteten Daten zu veröffentlichen», sofern dem keine Ausnahmetatbestände entgegenstehen.
Regierung regelt automatisiertes Fahren
Jurius
Jurius
Die Bundesregierung will die Grundlagen für das automatisierte Fahren schaffen und das Zusammenwirken zwischen dem Fahrzeug mit der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion und dem Fahrer regeln.
Identity Austria (IDA) verbindet die analoge und digitale Welt
Jurius
Jurius
Nachdem die Regierung kürzlich ein neues E-Government-Gesetz in Begutachtung geschickt hat, präsentiert das Innenministerium eine zukunftsweisende Applikation, die es Bürgerinnen und Bürgern künftig ermöglichen soll, Dokumente und Ausweise bequem und sicher auf dem Handy abzurufen.
Leichtfried richtet ExpertInnenrat für automatisiertes Fahren ein
Jurius
Jurius
Verkehrsminister Jörg Leichtfried hat einen ExpertInnenrat für automatisiertes Fahren eingerichtet. Insgesamt 13 Mitglieder aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Verwaltung und Verkehrsorganisationen werden künftig Anträge auf Tests für selbstfahrende Autos in Österreich beurteilen.
Europaweit einheitliche Regeln für digitale Barrierefreiheit
Jurius
Jurius
Mit der am 22. Dezember 2016 in Kraft tretenden, sogenannten Web-Accessibility-Richtlinie setzt die EU erstmals einheitliche Standards zur Barrierefreiheit in allen EU-Mitgliedstaaten um. Die Richtlinie umfasst Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen. Damit werden die Websites, insbesondere für Menschen mit Behinderung, besser zugänglich. Die Websites werden besser wahrnehmbar, indem sie lesbar, hörbar und taktil erfassbar werden, besser bedienbar, indem alle Eingabegeräte wie Tatstatur, Maus und Touchscreen unterstützt werden und auch verständlicher und robuster, damit Technologien wie Screenreader problemlos damit umgehen können.
TechLawNews by Ronzani Schlauri Attorneys
Liability for Hyperlinks
Daniel Ronzani
Daniel Ronzani
Wettbewerbsabsprache zwischen Internetprovidern
Simon Schlauri
Simon Schlauri
Google Adwords: Case Law Overview
Daniel Ronzani
Daniel Ronzani
Die Europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD 2
Simon Schlauri
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