Jusletter IT

Bundesgerichtshof verneint Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Kategorie: News
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: Urheberrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bundesgerichtshof verneint Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing, in: Jusletter IT 21. September 2017
BGH – Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, ob im Falle der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing die dem Rechtsinhaber erteilte Auskunft des von dem Netzbetreiber verschiedenen Endkundenanbieters im Prozess gegen den Anschlussinhaber einem Beweisverwertungsverbot unterliegt, wenn lediglich für die Auskunft des Netzbetreibers, nicht aber für die Auskunft des Endkundenanbieters eine richterliche Gestattung nach § 101 Abs. 9 UrhG gegeben ist. (Urteil I ZR 193/16)

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