FinTech & RegTech

Verfügungsmacht und Verfügungsrecht an Bitcoins im Konkurs

Eine auf den Eigenschaften der neuartigen Technologie aufgebaute rechtliche Einordnung unter geltendem Schweizer Recht

Christian Meisser
Christian Meisser
Luzius Meisser
Luzius Meisser
Ronald Kogens
Ronald Kogens
Kategorie:

Beiträge

Region:

Schweiz

Rechtsgebiete:

FinTech und RegTech

Zitiervorschlag: Christian Meisser / Luzius Meisser / Ronald Kogens, Verfügungsmacht und Verfügungsrecht an Bitcoins im Konkurs, in: Jusletter IT 24. Mai 2018

Die Unterscheidung von Verfügungsmacht und Verfügungsrecht bei Bitcoins hilft bei der Feststellung, wem diese gehören und damit auch, ob sie nach Art. 197 SchKG in die Konkursmasse fallen. Wir verorten die Internetwährung als rivalisierenden, fiktiven, unkörperlichen Vermögenswert sui generis. Des Weiteren drängt sich auf, die Aussonderung und die Admassierung analog zu Sachen zuzulassen, um so eine gesetzliche Lücke zu schliessen und ein Mittel zur Einschränkung bzw. Ausdehnung der Konkursmasse zur Hand zu haben.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Praxisbeispiel
  • 3. Rechtliche Grundlagen
    • 3.1. Was sind Bitcoins und wie werden sie gehalten?
    • 3.2. Rechtsnatur von Bitcoin de lege lata: Vermögenswert sui generis
    • 3.3. Rechtsnatur des Private-Keys und der Adresse
    • 3.4. Analoge Anwendung von Prinzipien des Sachenrechts
    • 3.5. Verfügungsmacht und Verfügungsrecht
  • 4. Konkurs des Aufbewahrers und Konsequenzen für den Berechtigten
    • 4.1. Einleitung
    • 4.2. Vorliegen einer Gesetzeslücke
      • 4.2.1. Grundsatz
      • 4.2.2. Immanenter Zweck des Konkursrechts
      • 4.2.3. Regelungen im Konkursrecht
    • 4.3. Lückenfüllung
      • 4.3.1. Unbefriedigende Lösung bei Sachdaten
      • 4.3.2. Aufbewahrung vs. Forderung
      • 4.3.3. Lückenfüllung bei Aufbewahrung von Bitcoins
      • 4.3.4. Was heisst «gehören»?
      • 4.3.5. Sachen
      • 4.3.6. Daten
      • 4.3.7. Bitcoins
    • 4.4. Was fällt in die Konkursmasse?
    • 4.5. Analoge Anwendung auf Bitcoin
  • 5. Mithilfe der Konkursverwaltung bei der Herausgabe
  • 6. Beurteilung des Beispielfalls
    • 6.1. Tezos
    • 6.2. Zusatzbeispiel
  • 7. Best Practices für die Aufbewahrung
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