Urheberschutz für militärische Lageberichte oder Informationsfreiheit – die Afghanistan-Papiere auf dem Weg nach Luxemburg
Ausgangspunkt der Überlegungen zum Verhältnis zwischen Urheberrecht und Meinungsfreiheit bildet ein Vorlagebeschluss des BGH (I ZR 139/15) an den EuGH. Zu beantworten sei, ob die Grundrechte der Informations- oder Pressefreiheit Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung ihrer Werke außerhalb der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der RL 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen rechtfertigen können.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangsfall
- 2. Die Entscheidung des Gerichts
- 3. Urheberrechtlicher Schutz für militärische Geheimnisse
- 4. Die Meinungsfreiheit im Urheberrecht
- 5. Exkurs: Schutz militärischer Geheimnisse nach der DS-GVO und deren Veröffentlichung i.S.d. Meinungsfreiheit
- 5.1. Datenschutzrechtliches Medienprivileg
- 5.2. Anwendung des Medienprivilegs
- 6. Eigene Stellungnahme
- 7. Zusammenfassung
- 8. Literatur
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare