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1. Selbstbestimmung als Grundwert des Datenschutzrechts
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1.1. Willenserklärung und gesetzliche Bearbeitungsbefugnis
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1.2. Die Idee eines quasi Eigentums an eigenen Personendaten
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1.3. Der Gefahr der Unterwanderung der Selbstbestimmung durch privatautonome Ansätze
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1.4. Zusammenfassung
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2. Designdatenschutz
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2.1. Privacy by design und andere Designansätze
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2.2. Datensicherheit als Designvorgabe
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2.3. Die Ziele des Designdatenschutzes
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3. Der Mehrwert von Designdatenschutz
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3.1. Legitimierung von Datenbearbeitungen von allgemeinem Interesse
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3.2. Beförderung eines zyklischen Datenschutzverständnisses
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4. Die ambivalente Sicherung der Selbstbestimmung durch Design
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5. Abschliessende Bemerkungen
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6. Literatur
Selbstbestimmung und Designdatenschutz
Beiträge
Schweiz
Datenschutz
Tagungsband IRIS 2019, Tagungsband IRIS 2019
Zitiervorschlag: Philip Glass, Selbstbestimmung und Designdatenschutz, in: Jusletter IT 21. Februar 2019
Der Trend im Datenschutzrecht bzw. im grundrechtlichen Informationsschutz zugunsten der Persönlichkeit bewegt sich in Richtung «X by design» – wobei X für verschiedene Ansätze zum Schutz der Persönlichkeit stehen kann. Der Schutz der Datensubjekte soll durch die Vorgabe von Designparametern vermehrt in Informationssysteme und -artefakte eingebaut, und deren Nutzer durch den gezielten Einsatz von Heuristiken zur Minderung ihres Risikos bewegt werden. In diesem Beitrag werden die Konzepte des selbstbestimmten und des designbasierten Datenschutzes kurz zusammengefasst, einander gegenübergestellt, und der Übergang von einem Regelungskonzept zum anderen untersucht. Anhand der Darstellung dieses Zusammenspiels soll aufgezeigt werden, was wir durch Design gewinnen können, wo Gefahren für die Rechte der Betroffenen lauern, und was dabei für die rechtsstaatlich geschützten Freiheiten auf dem Spiel steht.