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Der European Law Identifier «ELI» in Theorie und Praxis

  • Autor/Autorin: Alexander Konzelmann
  • Beitragsart: Rechtsinformation & Suchtechnologien
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: EU
  • Rechtsgebiete: Rechtsinformation & Juristische Suchtechnologien
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2020
  • DOI: 10.38023/cec5674b-8445-4e66-96bd-e00545ea8702
  • Zitiervorschlag: Alexander Konzelmann, Der European Law Identifier «ELI» in Theorie und Praxis , in: Jusletter IT 27. Mai 2020
Der Beitrag stellt den ELI in seiner Mehrfachfunktion als Aliasname, Metadatum und URI-Hyperlink zu Vorschriften vor und nennt die Hauptbestandteile des ELI-Konzepts der EU. Es folgt ein konkreter Vorschlag zur freiwilligen Lückenschließung in Deutschland: Sogenannte FNA-Nummern für Bundesrecht finden sich seit Jahrzehnten auf den Deckblättern der BGBl-Hefte, kommerzielle und nichtkommerzielle Portale nutzen diese bestehende Systematik intensiv. Der – vertretbar erscheinende – Aufwand zur Nutzung des nationalen Abschnitts eines ELI mit dieser eindeutigen Kennung wird an einem praktischen Anwendungsmuster demonstriert.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Wer ist eigentlich ELI?
  • 2. Und was kann ELI?
  • 2.1. Einheitlich bezeichnete Online-Quellen für Rechtsvorschriften
  • 2.2. Automatische Verlinkung auf diese Quellen mit URI-Links
  • 3. Was ist das technische Konzept?
  • 3.1. URI-Templates
  • 3.2. Formalisierte Metadaten
  • 3.3. Festes Datenformat
  • 4. Wie weit ist die praktische Umsetzung gediehen?
  • 5. Wo ist die Lücke in der Landkarte?
  • 6. Vorschlag zur Lückenschließung in Deutschland
  • 7. Was ist «To Do» und was «Schon da»?
  • 7.1. Bereits bestehende Verwendungen in deutschen Gesetzesdatenbanken
  • 7.2. ELI für Stammgesetze: zentral
  • 7.3. ELI für Änderungsgesetze: unschädlich
  • 7.4. Showcase für automatische Links auf deutsche ELIs auf der Basis der amtlichen FNA-Nummern
  • 8. Schließung der Lücke durch ELI-Einsatz unter Mitwirkung der Privatwirtschaft?

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