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NetzBeweis als Beweismittel im schweizerischen Prozessrecht

  • Autor/Autorin: Daniel Kettiger
  • Beitragsart: Beiträge
  • Region: Schweiz
  • Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Verwaltungsverfahren
  • DOI: 10.38023/614fa78e-e4f8-4b0b-a324-3159fa3d09da
  • Zitiervorschlag: Daniel Kettiger, NetzBeweis als Beweismittel im schweizerischen Prozessrecht, in: Jusletter IT 16. Dezember 2021
NetzBeweis ist ein Tool zur Beweissicherung im Internet. Vor dem Hintergrund der Maxime der freien Beweiswürdigung resultiert der Beweiswert als Funktion von Beweistauglichkeit einerseits und Vertrauenswürdigkeit andererseits. Dass ein Screenshot einer Webseite zum Beweis von Tatsachen im Internet taugt, darf als unbestritten gelten. Welche Vertrauenswürdigkeit schweizerische Behörden und Gerichte NetzBeweis-Berichten mit der einfachen österreichischen Signatur zugestehen, kann zur Zeit nicht beurteilt werden. Bei einer objektiven Betrachtung sollten NetzBeweis-Berichte allerdings als vertrauenswürdiger eingestuft werden als Dokumente ohne Signatur und ohne Zeitstempel.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Fragestellung
  • 1.1. Zum Internet-Dienst NetzBeweis
  • 1.2. Anwendungsfälle von Netz-Beweis im schweizerischen Prozessrecht
  • 1.3. Rechtliche Fragestellung
  • 2. Freie Beweiswürdigung: Überzeugungskraft durch Beweistauglichkeit und Vertrauenswürdigkeit
  • 2.1. Grundsätzliches: Überzeugung als Maxime
  • 2.2. Beweistauglichkeit
  • 2.3. Vertrauenswürdigkeit
  • 3. NetzBeweis als Urkundenbeweis im schweizerischen Prozessrecht
  • 3.1. Zivilprozess
  • 3.2. Strafprozess
  • 3.3. Verwaltungsverfahren
  • 3.4. Zwischenfazit
  • 4. Die Bedeutung der elektronischen Signatur
  • 4.1. Grundsätzliches
  • 4.2. Wahl der elektronischen Signatur als optimale Stufe der Vertrauenswürdigkeit
  • 4.3. Zwischenfazit
  • 5. Fazit

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