Rechtsinformatik als Methodenwissenschaft DOI: 10.38023/b523dde6-5332-4fe9-93b9-748c8574c1ec

Was kann das Recht von der Rechtsinformatik erwarten?

Anmerkungen insbesondere aus der Sicht der Ziviljustiz

Jochen Krüger
Jochen Krüger
Stephanie Vogelgesang
Stephanie Vogelgesang
Frederik Möllers
Frederik Möllers
Lena-Marie Adam
Lena-Marie Adam
Region:

Deutschland

Rechtsgebiete:

Rechtsinformatik

Sammlung:

Tagungsband IRIS 2023

Zitiervorschlag: Jochen Krüger / Stephanie Vogelgesang / Frederik Möllers / Lena-Marie Adam, Was kann das Recht von der Rechtsinformatik erwarten?, in: Jusletter IT 23. Februar 2023

Ausgangspunkt der Überlegungen ist das Hauptthema der IRIS 2023: Rechtsinformatik als juristische Methodenwissenschaft. Als Kern der Rechtsinformatik wird in Anlehnung an Herberger die IT-basierte Optimierung rechtlicher Handlungsfelder zugrunde gelegt. Auf dieser Grundlage wird näher erörtert, was dies konkret – und zwar vorrangig aus der spezifischen Sicht der Zivilgerichte – bedeuten kann.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangsüberlegungen
  • II. Rechtsinformatik als IT-basierte Optimierung rechtlicher Handlungsfelder – Was kann das konkret für die spezifisch juristische Sichtweise bedeuten?
  • III. Anmerkungen zu den Kernbedingungen des Rechts
  • IV. Anmerkungen zum Grundlagenpapier „Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz“
  • V. Rechtliche Vorgaben auf europäischer Ebene
    • 1. Allgemeine Ausgangsüberlegungen
    • 2. Anmerkungen zum Konzept einer europäischen KI-Verordnung
  • VI. Überlegungen zur weiteren Konkretisierung der rechtlichen Vorgaben für KI
    • 1. Methodische und inhaltliche Gesichtspunkte
  • VII. Zusammenfassung und Ausblick
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