Smart Laws & Legislation – V01
Ein Konzept zur Teil-Digitalisierung des Rechts
Einige Rechtsnormen betreffen Rechenregeln (z.B. im Steuer-, Sozialversicherungs-, Arbeitszeitrecht), die unterschiedliche Akteure zum Teil unterschiedlich in Software abbilden. Der Ansatz Smart Laws & Legislation versucht die Abbildung und Nutzung von Recht in Software von der Rechtssetzung an, über die Rechtsanwendung bis hin zur Rechtsprechung zu verbessern. Zentrale Elemente sind der systematische Umgang mit Referenzfällen im Zusammenspiel mit Referenzrechnern, deren Zugänglichkeit und Begründungen als Teil der Fälle/Rechner. Ziel ist eine erheblich erleichterte Rechtsanwendung bei geringem (ggf. auch nur anfangs erforderlichem) Mehraufwand im Zuge der Rechtssetzung.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Definitionen für Kernbegriffe von Smart Laws & Legislation
- 3. Umsetzungsaspekte
- 3.1. Rechtssetzung: Unterstützung bei Entwicklung von Referenzfällen und Referenzrechner
- 3.2. Nachträgliche Autorisierung
- 3.3. Zugänglichmachung
- 3.4. Technik-Datei
- 3.5. Nutzung bei der Rechtsprechung
- 3.6. Rechtsinterpretationen
- 4. Erwartete Vorteile des vorgeschlagenen Vorgehens
- 5. Anwendungsgebiete von Smart Laws & Legislation
- 6. Grenzen & Risiken
- 7. Ausblick
- 8. Literatur
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare