Urheberrechtlicher Schutz von Datenbanken
Mit Umsetzung der Datenbank-RL durch die UrhG-Novelle 1997 wurde ein zweispuriger Schutz für Datenbanken in das Österreichische Urheberrecht eingeführt. Einerseits besteht urheberrechtlicher Schutz für Datenbankwerke (§§ 40fbis 40h UrhG), und andererseits sind nun auch "einfache" Datenbanken (§§ 76c bis 76e UrhG) schützbar. Dieser Beitrag befasst sich mit dem SuiGeneris-Schutz einfacher Datenbanken und dokumentiert die wesentlichen Änderungen in der Rechtsprechung anhand von drei OGH Entscheidungen.
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