Das Recht am eigenen Bild im kulturellen und verfassungsrechtlichen Kontext
Der Bildnisschutz steht im engen Zusammenhang mit dem verfassungsrechtlich garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrecht Wissenschaftlich betrachtet beruht der Schutz auf einem alten kulturellen Erbe. Die Struktur und Funktion dieses Kontextes soll kurz angesprochen werden. Mit diesem Vorverständnis lässt sich der grundrechtliche Wert von Bildnis- und Privatheilsschutz in einer Informationsgesellschaft näher bestimmen, die mit der Verdichtung einer Bild/Videoverarbeitung durch neue Technologien, alles und jeden enthüllen kann.
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