Bankrechtliche Erfordernisse für Mobilfunkbetreiber beim M-Payment
Durch das M-Payment ergeben sich für Mobilfunkbetreiber neue Geschäftsfelder. Sie können ihre Billing-Plattformen nutzen und für Content- und Warenanbieter das Fakturieren übernehmen. Doch in den meisten EU-Mitgliedsstaaten erschwert die Bankengesetzgebung dieses sog. Third Party Billing durch das Erfordernis einer Banklizenz. Der Beitrag beschreibt die Sicherheitskriterien für mobile Endgeräte im M-Payment und die dadurch entstehenden Möglichkeiten für innovative Bezahlsysteme im M-Commerce. Danach wird auf die Rechtslage beim Fakturieren für Dritte in Österreich und die europäischen Harmonisierungsbestrebungen eingegangen. Abschließend wird das Verhältnis von Banken und Mobilfunkbetreibern in diesem Geschäftsfeld aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet.
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