Der Schutz «Geistigen Eigentums» im Vertrag über eine Verfassung für Europa
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa, dessen Ratifizierung gegenwärtig ansteht und der am 1. November 2006 in Kraft treten soll, erwähnt im Zusammenhang mit dem allgemeinen Eigentumsschutz auch den des «geistigen Eigentums». Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob sich daraus normative Konsequenzen ergeben und versucht aufzuzeigen, in welche Richtung diese allenfalls gehen könnten.
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