Ist Open Source Intelligence durch Botschaften rechtmäßig?
Im Zusammenhang mit den Enthüllungen von Edward Snowden berichteten österreichische Medien im Spätsommer 2013 über den Verdacht, die USA betreiben über einen geheimen Lauschposten in Wien unter anderem Open Source Intelligence (OSINT), also die Auswertung öffentlich verfügbarer Informationen. Das Betreiben von OSINT wurde von den USA auch offiziell bestätigt. Die Liegenschaft (in den Medien «NSA-Villa» genannt) dürfte ein Außenposten der US-Botschaft sein. Wir setzen uns daher mit der Frage auseinander, ob das Betreiben von OSINT durch Botschaften rechtmäßig ist, analysieren die relevanten Bestimmungen des internationalen Rechts und untersuchen, ob die österreichische Rechtsordnung auf OSINT-Aktivitäten einer Botschaft in Österreich anwendbar ist. Schließlich unterziehen wir die Durchführung von OSINT einer datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsprüfung.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Open Source Intelligence
- 3. Völkerrechtliche Analyse
- 3.1. Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WDK)
- 3.2. Mögliche Maßnahmen gegen die Durchführung von OSINT
- 3.3. Nachweis von OSINT
- 4. OSINT aus datenschutzrechtlicher Perspektive
- 4.1. Das Grundrecht auf Datenschutz
- 4.2. Auftraggeber des öffentlichen oder privaten Bereichs
- 4.3. Einfachgesetzliche Zulässigkeitsprüfung
- 4.3.1. Interessenabwägung gem. § 8 Abs 1 Z 4 DSG
- 4.3.2. Die Ausnahme für zulässigerweise veröffentlichte Daten
- 4.3.3. Sensible Daten
- 4.3.4. Daten über strafbare Handlungen oder Unterlassungen
- 4.3.5. Zweckbindung
- 4.3.6. Weitere einschlägige Bestimmungen
- 5. Vorläufige Schlussfolgerungen
- 6. Literatur
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