Transparenz / Transparence – digitale Ausgabe zum Tagungsband des 17. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2014.


Liebe Leserinnen und Leser

Das Generalthema des 17. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS lautet «Transparenz» oder das Spannungsverhältnis zwischen Transparenz im Sinne von Sichtbarkeit (Politik und Recht) und Transparenz im Sinne von Unsichtbarkeit von Hardware- bzw. Softwarekomponenten (Informatik).

Transparenz gehört zu den Leitzielen der Rechtsinformatik mit dem Zweck einer Verbesserung des Rechtssystems. Der Zugang zum Recht ist durch den umfassenden Einsatz von Rechtsinformationssystemen wesentlich verbessert worden. Rechtsdokumente sind über das Internet für alle zugänglich.

Bürgerinformationssysteme haben die Unterstützung des Bürgers stark verbessert. Aber die Entwicklung geht weiter. Seit langem wird mittels einer Formalisierung des Rechts eine IT-gerechte Transformation von Rechtsnormen und Sachverhalten angestrebt, um rechtliche Entscheidungen zu unterstützen. Im E-Government steht Transparenz für Open Data und Open Government. Transparenz ist auch bedeutsam für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die beängstigend zunimmt. Partizipation und Accountability sind ohne Transparenz nicht denkbar. Es ist wichtig, dass die Prinzipien der Internet Governance weiterhin Transparenz unterstützen.

Das Konzept, die Tagungsbeiträge bereits vor der Tagung zu editieren und zu publizieren, hat sich in den vergangen vier Jahren bewährt. Somit kann die Auswahl der zu besuchenden Vorträge informierter erfolgen, Gehörtes kann gleich vertieft und aufgrund paralleler Vorträge Versäumtes rasch nachgelesen werden. Als Leitmotiv gilt nach wie vor: «Die im Informationszeitalter unentbehrlichen wissenschaftlichen und praktischen Leistungen der Rechtsinformatik sollen einem breiten Publikum in umfassender und gut lesbarer Form vorgestellt werden.» Wie gewohnt umfasst der Tagungsband neben neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch Beiträge zu den praktischen Problemstellungen und Anwendungen der Rechtsinformatik.

Er ist in folgende Themengruppen gegliedert:

  • Jubiläen und Gedenken
  • Zum Generalthema
  • Theorie der Rechtsinformatik
  • Rechtsinformation & Suchtechnologien
  • Juristische Informatik-Systeme und Anwendungen
  • Wissensbasiertes Prozessmanagement in Verwaltungsnetzwerken
  • Big Data & Open Data
  • E-Government & Open Government
  • E-Justiz
  • E-Democracy
  • Elektronische Rechtsetzung
  • E-Procurement
  • Rechtstheorie
  • Rechtsvisualisierung / Multisensorisches Recht
  • Theorie des IT-Rechts (Rechtsdogmatik)
  • Datenschutz
  • SMART/RESPECT Workshop: Überwachung
  • Telekommunikationsrecht
  • E-Commerce Urheberrecht
  • Science Fiction und Utopien

Wir hoffen, dass dieser Tagungsband in gedruckter und in elektronischer Form mit ähnlichem Interesse aufgenommen wird wie jene der Vorjahre!

Wien und Bern, im Februar 2014

Erich SchweighoferFranz Kummer und Walter Hötzendorfer

VORWORT
Editorial
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Franz Kummer
Franz Kummer
Walter Hötzendorfer
Walter Hötzendorfer
JUBILÄUM UND GEDENKEN
In memoriam Jon Bing
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Jon Bing ist am 14. Januar 2014 verstorben. Als langjähriger Freund der österreichischen Rechtsinformatik und als persönlicher Freund des Erstherausgebers ist ihm dieser Tagungsband gewidmet.
Hypertext – the deep structure
Jon Bing
Jon Bing
Hypertext may loosely be described as pointers from one location in a document to another. The concept has been widely popularised by links between web-pages, where typically an element is one page serves as a button which executes a link for another page (rather than to an element in that other page). The links create a maze of networks between documents, and make it possible to unravel a thread of related documents by following the links from document to document. Being popularised by the technology associated with World-Wide Web and HTML-coding of documents, some have made the claim that this is a novel way of navigate within or between documents. In this brief paper, some relations to the basic theory of text retrieval and older efforts is sketched, hopefully providing a perspective that also for appreciating hyperstructures.
In memoriam Winfried Bauernfeind
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Hajime Yoshino – 75 Jahre
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
ZUM GENERALTHEMA: TRANSPARENZ
Transparenz & Rechtsinformatik
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Transparenz heißt eine zentrale Herausforderung für moderne Wissensverarbeitung. Alles wissen, aber sich nicht mit allen Details beschäftigen zu müssen; der Zweck, allenfalls auch die Funktion, ist entscheidend für den Nutzer. Diese Parameter der IT sind nur im magischen Vieleck erfüllbar und erfordern in der Praxis schwierige Kompromisse. Die Wissenschaft kann durch kooperative Projekte mit Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft dazu beitragen, dass tragbare, realistische Lösungen gefunden und auch ausreichend getestet werden können. Der Gegensatz von Transparenz und Datenschutz wird uns noch viele Jahre intensiv beschäftigen. Ein erster Lösungsansatz wird kurz vorgestellt.
THEORIE DER RECHTSINFORMATIK
Program Transparency for Legal Machines
Vytautas Čyras
Vytautas Čyras
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
This paper attempts to define the transparency problem. The context is the changeover from a text culture to a machine culture in law. The paradigm change to electronic procedures reveals new contexts for justice. Note that equal access to e-procedures does not guarantee justice. The transparency of the law leads to the transparency of programs. We formulate two requirements for legal machines: 1) the architecture of the program must be made accessible; and 2) the program must provide legal protection. The implementation of these requirements is a subject for software engineering. A need therefore arises for the requirements to flow down to lower level specifications. In the end we define program transparency as a compliance problem.
Fliegende Subsumtionsautomaten?
Alexander Konzelmann
Alexander Konzelmann
Kampfroboter, Militärdrohnen und die Genfer Konvention IV zum Schutz der Zivilbevölkerung als Herausforderung für die Rechtsinformatik. Wenn die Steuerung vom Joystick-Piloten zum Computerchip an Bord wandert, geht die Verantwortung für die Beachtung von Rechtsregeln auf den Programmierer über.
RECHTSINFORMATION & SUCHTECHNOLOGIEN
#Folksonomies: the next step forward to transparency?
Federico Costantini
Federico Costantini
In this paper, I offer a theoretical perspective on the application of collective tagging system to the field of legal information management. I discuss the hypothesis that folksonomies could be a useful tool to increase the transparency of the legal system. The essay can be divided in three main parts. In the first section, I introduce the issue of transparency in the context of the legal system through an overview of different opinions outlined by contemporary legal philosophy, thereby confirming the overall formalistic perspective. In the second part, I show how transparency may correspond to the concept of “data sharing” that is achieved in the «many to many» communication through the Internet. In the third part, I analyse the collective tagging system after identifying the key element of Web 2.0 in the sharing of metadata, providing the definition of folksonomies and describing some features of its possible application to legal information management. In conclusion, I suggest that folksonomies could improve legal information management through Internet.
Benutzerspezifische Transparenz von Rechtsdokumenten
Harald Hoffmann
Harald Hoffmann
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Durch Zerlegen eines Dokuments in logische Einheiten und deren Abbilden auf XML-Fragmente lässt sich der Zugang auf jede einzelne Einheit an individuelle Rechte knüpfen. Ein Nutzer sieht dann ein virtuelles (auch: synthetisches) Dokument, das genau aus jenen Teilen besteht, die zu lesen er berechtigt ist. Die authentische geltende Fassung publizierten Rechts wird möglich. Betrachtet man ein Dokument als dynamischen Datenbankauszug und fügt Elemente des Workflow hinzu, verlässt das Dokument die Ebene von Papier und Publizieren und wird zu einem kontextspezifischen Informationselement, das einen Schritt in Richtung auf die Automatisierung der Verarbeitung textueller Information ermöglicht.
Neue RIS-Anwendungen ab Anfang 2014
Helmut Weichsel
Helmut Weichsel
Auf Grund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 stehen seit Jänner 2014 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) neue Anwendungen zur Verfügung. Es handelt sich dabei um die authentische Kundmachung des Landesgesetzblattes von vier Bundesländern und um die Dokumentation der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, der neun Landesverwaltungsgerichte, der Datenschutzbehörde und der Personalvertretungsaufsichtsbehörde.
Die Verweissetzung in der Sozdok
Beate Maier-Glück
Beate Maier-Glück
Martin Zach
Martin Zach
In diesem Beitrag wird die Rechtsdokumentation SozDok aus der Perspektive ihrer Verweissetzung – die auf ihrer besonderen Möglichkeit der Suche über einen frei wählbaren Sichttag und der Suche mit oder ohne rückwirkende Änderungen beruht – betrachtet. So wird über die Art der gesetzten Verweise, z.B. dynamischer Verweis innerhalb der Zeitschicht und auch über eine spezielle Ausformung des statischen Verweises bei Verweisen auf eine gesamte Rechtsvorschrift (hybrider Verweis) berichtet. Es geht aber auch um das Verweisziel, das bald auch direkt im Dokumentenstand des Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) liegen kann. Abschließend wird kurz auf jene Fälle eingegangen, in denen die SozDok keine Verweise setzt.
Vernetzte Rechtsinformation – Der Einsatz von Linked Data Technologien am Beispiel des ÖGB-Verlages
Tassilo Pellegrini
Tassilo Pellegrini
Christian Wachter
Christian Wachter
Andreas Blumauer
Andreas Blumauer
Jürgen Paulus
Jürgen Paulus
Viele juristische Fachverlage stehen heute vor der Herausforderung, dass in den vergangenen Jahren große Mengen an (teilweise unstrukturiertem) Content angefallen sind, jedoch die aktuelle technische Ausstattung nur bedingt eine kosteneffiziente Weiterverarbeitung und Mehrfachverwertung ermöglicht. Dies trifft auch auf den ÖGB-Verlag zu, der über einen umfassenden Dokumentenbestand zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen und insbesondere über eine vollständige Datenbank der österreichischen Kollektivverträge verfügt. Der Beitrag illustriert den Einsatz von Linked Data Technologien zur Verbesserung redaktioneller Workflows sowie Mehrwertpotenziale, die sich durch die Vernetzung und semantische Anreicherung von Content-Beständen ergeben.
Kollektivvertrags-Information in den Zeiten von Google und EU-Binnenmarkt
Christian Wachter
Christian Wachter
Iris Kraßnitzer
Iris Kraßnitzer
Kollektivverträge nehmen eine bedeutende Stellung im österreichischen Arbeitsrecht ein, indem sie vielfältige Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen. Daher haben die Rechtsunterworfenen ein großes Interesse am Zugang zu diesen Dokumenten. Der Beitrag zeichnet nach, wie politische, ökonomische und technische Entwicklungen eine Öffnung des Informationszugangs zu Kollektivverträgen bewirkten.
Factors and Dimensions in Parent Plan Support System
Michał Araszkiewicz
Michał Araszkiewicz
Agata Łopatkiewicz
Agata Łopatkiewicz
Adam Zienkiewicz
Adam Zienkiewicz
This paper presents a dispute resolution support system that is designed to assist divorcing parents during preparation of the s-called parent plan: the Parent Plan Support System. A parent plan is an agreement between divorcing parents in which they can decide issues related to exercise of their parental authority and contacts with children after the divorce is granted. The main focus is on the structure of the knowledge base of the system (with emphasis on Case-Based Reasoning structures, that is, dimensions and factors) and on the discussion of an example.
JURISTISCHE INFORMATIK-SYSTEME UND ANWENDUNGEN
Challenges for Legal Knowledge Management in Hospitals – A Case Study
Marcel Heddier
Marcel Heddier
This article formulates six challenges for implementing knowledge management systems for legal knowledge in hospitals. The challenges are derived from a set of interviews with hospital employees of different roles and from theoretical considerations of legal knowledge’s specific properties. Supporting the management of legal knowledge can have several benefits, like higher legal compliance, more efficient knowledge acquisition, and a relief of effort for the legal department.
Simulation normierter Verfahren durch situative Modelle
Georg Schwarz
Georg Schwarz
Normierte Verfahren sind durch Lektüre des Normtextes oft schwer verständlich. Denn die Textform zwingt zu einer sequentiellen Beschreibung der Verfahrens-schritte, die zumeist vielfache voneinander abhängen und vernetzt sind. Es kann daher durchaus Sinn machen, normierte Verfahren über situative Modelle zu simulieren und dabei stets den Bezug zum Normtext zu vermitteln. Der Beitrag zeigt einen Ansatz, mit dem dies durch Assoziation der Textstellen einer Norm mit der formalen Beschreibung der situativen Modelle des Geltungsbereichs und der Sollensanordnung der Norm gelingt. Eine Brücke zwischen Normtext und (Lebens-) Situation wird geschlagen. Die Zweckmäßigkeit dieses Ansatzes soll in der Folge an Hand einer prototypisch entwickelten Anwendung mit dem Namen «Fallnavigator» beurteilt werden.
Die Anforderungen an Sprachen zur Formalisierung von Verwaltungsrecht
Johannes Scharf
Johannes Scharf
Der Beitrag beginnt mit einer Einführung in die Problematik. Die grundlegenden Anforderungen an Sprachen zur Formalisierung von Verwaltungsrecht werden sodann anhand theoretischer Überlegungen und exemplarischer Verwaltungsnormen erhoben. Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und ein Ausblick auf zukünftige Forschungen gegeben.
Die Identifizierung von Risikofaktoren bei elektronisch abgewickelten Verwaltungsabläufen
Thomas Preiß
Thomas Preiß
Im Zuge von Vereinfachungen und Effizienzsteigerungen von Verwaltungsabläufen werden vermehrt elektronische Lösungen von den Behörden eingesetzt. Anhand einschlägiger Judikatur wird nachgewiesen, dass trotz einer weitestgehend automatisierten Verarbeitung Risikofaktoren bestehen. Aufgrund der großen Anzahl von automatisierten Erledigungen liegt es nahe, Methoden der statistische Verfahren anwendenden Risikoanalyse heranzuziehen.
WISSENSBASIERTES PROZESSMANAGEMENT IN VERWALTUNGS-NETZWERKEN
Geschäftsprozessmodelle und Transparenz
Dagmar Lück-Schneider
Dagmar Lück-Schneider
Geschäftsprozessmodelle können Transparenz über Abläufe und dahinter liegende Strukturen herstellen. Der Beitrag zeigt zielgruppenausgerichtet den jeweiligen möglichen Nutzen solcher Modellierungen auf und geht darüber hinaus zum einen auf Qualitätsaspekte, die für den Transparenzanspruch eingehalten werden müssen, zum anderen auf die zunehmende Bedeutung des Transparenz-Aspektes der Modelle in der gegenwärtigen E-Government-Landschaft ein.
Barrierefreie Mobilität – Betrachtung eines typischen Geschäftsprozesses für sehbehinderte und blinde Menschen
Norman Reßut
Norman Reßut
Irene Krebs
Irene Krebs
«Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.» (Richard von Weizsäcker) Die Mobilität der Menschen nimmt stetig zu und ist eine wichtige Komponente, wenn es um die eigenständige Gestaltung des täglichen Lebens geht. Gerade durch das Auto wird das Reisen in fremde Länder und Städte immer einfacher. Zur Orientierung nutzen wir dafür meist ein Navigationssystem, das uns die Orientierung erheblich erleichtert. Was heut zu Tage im Automobilsektor ein ganz normales Hilfsmittel ist, findet nun auch immer mehr Anwendung für Fußgänger. Anwendungen, welche schon ganz normal genutzt werden, sind digitale Karten auf Smartphones, die einem die Orientierung in einer fremden Stadt erleichtern oder zu bestimmten Zielpunkten, wie Sehenswürdigkeiten, führen sollen. Während der technologische Fortschritt für die meisten Menschen ein Zuwachs an Mobilität und Selbständigkeit bedeutet, kann er dagegen für Menschen, die ein Handicap besitzen, eine unüberwindbare Hürde darstellen. Insbesondere sehbehinderte und blinde Menschen sind schon aufgrund ihrer visuellen Wahrnehmung stark eingeschränkt. Für diese Gruppe von Menschen ist die Orientierung im offenen und fremden Raum schon ein schweres Unterfangen. Auch die fortschreitende Entwicklung von Technologien, wie Ticket- und Bankautomaten, kann für diese Menschen eine Herausforderung darstellen, die schwer zu bewältigen ist. Gerade alltägliche Dinge, wie Treppen, Baustellen, Straßenkreuzungen usw. können für diese Menschen zur Lebensgefahr werden. Barrieren, mit denen sie täglich konfrontiert sind, nehmen wir meist gar nicht wahr. Doch der Technikeinsatz kann auch für Menschen mit Behinderungen positive Effekte bewirken, um mehr Selbständigkeit und Freiheit zu erleben. So sind heute schon viele Städte mit blindengerechten Ampeln ausgestattet, die akustische Signale ertönen lassen, um somit die Aufmerksamkeit der sehbehinderten und blinden Menschen zu sensibilisieren. Sich frei bewegen zu können, ohne fremde menschliche Hilfe, sollte für alle Menschen selbstverständlich sein.
Geschäftsprozessmanagement umfasst Datenmangementüberlegungen – Erfahrungsbericht aus der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Wolfgang Schneider
Wolfgang Schneider
Sebastian van Deel
Sebastian van Deel
Muryel Calmet
Muryel Calmet
In der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird derzeit in Projektorganisation zur Immobilienverwaltung eine CAFM (Computer Aided Facility Management) Softwarelösung eingeführt. Mit dieser sollen entsprechende Geschäftsprozesse bei der Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden und Anlagen unterstützt werden. Im Verlaufe des Projektes hat sich gezeigt, dass die für die Geschäftsprozesse erforderlichen Daten ein Problem bilden, da diese nicht systematisch und nicht stan-dardisiert vorliegen. Es hat sich herausgestellt, dass die Datenbestandsaufnahme, -beschaffung, -erhebung, -übernahme und -qualitätssicherung eigene Prozesse darstellen, deren Bedeutung anfänglich völlig unterschätzt wurde. Lösungsansätze werden vorgestellt.
Gubernative Rechtsetzung mit Social Software – Ein Vorgehensmodell
Tanja Röchert-Voigt
Tanja Röchert-Voigt
Der Beitrag fokussiert die im Prozessmanagement bisher wenig beachteten Entstehungsprozesse von Verwaltungsvorschriften, Satzungen und Rechtsverordnungen der Exekutive (gubernative Rechtsetzung). Es wird ein Vorgehensmodell für den Einsatz von Social Software-Anwendungen im Rechtsetzungsprozess entwickelt und die Anwendbarkeit am Fallbeispiel aufgezeigt.
Prozesstransparenz, Nachvollziehbarkeit und nutzerorientierte Akzeptanzsicherung in (Verwaltungs-)Netzwerken
Andreas Wiesner-Steiner
Andreas Wiesner-Steiner
Margit Scholl
Margit Scholl
Peter Ehrlich
Peter Ehrlich
Um genaue Erkenntnisse zur Qualität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Verwaltungs- und Behördenangeboten zu gewinnen und die Akzeptanz bei den Nut-zern und Nutzerinnen zu erhöhen, haben wir das auf Robert S. Taylor aufbauende TEDS-Framework der iSchool (University of Washington) in die Moodle Lernplatt-form der TH Wildau integriert. Anhand von ersten empirischen Ergebnissen dieser von uns entwickelten Evaluationsaktivität TEDS*MOODLE erläutern wir die Mög-lichkeiten unserer Integrationsapplikation. Die Ergebnisse der evaluierten Moodle-Kursräumen zu den Lehrgebieten «E-Government» und «Verwaltungsmodernisie-rung» verweisen auf weitere Einsatzgebiete in Verwaltungsnetzwerken und im E-Government und adressieren damit Kernbedürfnisse nach Akzeptanzsicherung auch in diesen Bereichen.
Umsetzung der rechtlichen Regelungen für den Aufbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur und ihre Konsequenzen für das Prozessmanagement in der öffentlichen Verwaltung
Aneta Lotycz
Aneta Lotycz
Der Aufbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur gehört zu den wesentlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung. Die Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) ist eine Grundlage zur Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Für die Gestaltung der organisatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Schaffung einer homogenen Geodateninfrastruktur kann als Ansatz das Prozessmanagement eingesetzt werden. Vorteile, die hiermit verbunden sind, werden im vorliegenden Beitrag angeführt.
BIG DATA & OPEN DATA
The Crucial Triangle: Analysis of the Links between Transparency, Accountability and Participation in the Information Society
Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Transparency is an important principle enabling civil society to participate in decision-making processes and hold the «rulers» accountable for their activities. By applying geometric notions (straight line, angle, triangle) the relevant links between transparency, accountability and participation can be assessed in respect of the Internet address system and data protection matters and consequences in view of an improved realization of the three principles can be drawn.
Data Journalism – Urheber- und datenschutzrechtliche Aspekte
Clemens Thiele
Clemens Thiele
Unter «Data Journalism» oder «Datenjournalismus» versteht die moderne Medienwissenschaft die Sammlung, Aufbereitung, Analyse und Publikation öffentlich zugänglicher Informationen sowie ihre Verarbeitung in klassischen journalistischen Darstellungsformen, aber auch im Online-Bereich. Der Beitrag versucht anhand von zwei konkreten Beispielen die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen, die das Urheber- und Datenschutzrecht vorgeben.
Open Data: Status Quo, Trends und Nutzung
Robert Ritter
Robert Ritter
Bernhard Jäger
Bernhard Jäger
Gerald Dissauer
Gerald Dissauer
Open Data als globale Bewegung erlebt ein rasantes Wachstum und ist von einer hohen Dynamik geprägt. Ausgehend von der Bereitstellung offener Daten im öffentlichen Sektor, werden in immer mehr Bereichen und von unterschiedlichsten Akteuren neue Potentiale in der Nutzung dieser Daten erkannt und realisiert, aber auch Initiativen zur Bereitstellung eigener Daten verfolgt. Ein maximaler Nutzen und globaler Mehrwert erfordert dabei die zunehmende Forcierung von Standardisierungs- und Harmonisierungsmaßnahmen. Auch die Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen bedarf noch großer Aufmerksamkeit.
Open Government Data Licenses Framework for a Mashup Model
Martynas Mockus
Martynas Mockus
This article analyses the problems coming from the intellectual work on mashup of open government data, defines and describes open data principles, investigates the licenses of open government data, proposes how to use the technology as a tool to manage the problems and to enrich basic legal principles used in the copyright of databases. As example, CC-BY v.4.0 licenses are analyzed.
Linked Data Licensing – Datenlizenzierung unter netzökonomischen Bedingungen
Tassilo Pellegrini
Tassilo Pellegrini
Ausgehend vom Technologiekonzept «Linked Data» bespricht der Beitrag die immaterialgüterrechtlichen Aspekte vernetzter Daten und diskutiert die Erfordernisse nach einer «Linked Data Licensing Policy» im Spannungsfeld von Urheber- und Datenbankrecht. Im Zuge der Darstellungen wird auf den Status Quo der Lizenzierungspraxis und die zukünftige Rolle von Lizenzierungstechnologien zur Verarbeitung von maschinenlesbaren Lizenzinformationen eingegangen.
Open Data as an Opportunity for Legal Information Services
Clemens Wass
Clemens Wass
Open Data can have an enormous impact on our knowledge society. Making huge amounts of data available for free or at very low cost will enable companies to create affordable added-value services. In the domain of legal information systems, more and more databases containing legislation and case law are being published via APIs. Accordingly, new legal information services can be launched on such data and combined with state-of-the-art technology, leading to more and better legal information.
E-GOVERNMENT & OPEN GOVERNMENT
Some legal knowledge representation aspects for the development of smart cities
Fernando Galindo
Fernando Galindo
Openness, Access, Interoperability and Surveillance: Transparency in the New Digital Network Society
Ahti Saarenpää
Ahti Saarenpää
One of the core elements of an individual’s right of self-determination is the right to know. We may consider this a meta-level fundamental right in modern democracy. It is both a necessary precondition for the realisation of our other rights and a right in and of itself. Efforts to realise our right to know in the relationship between the individual and government have, however, included mostly guarantees of access to public documents and access to events of importance. Today, access to public documents is a fundamental right enshrined in the EU Charter of Fundamental Rights. This is all well and good, but in the Network Society we find ourselves rather far removed from traditional documents and traditional forms of access. We work primarily on networks in a digital environment and no longer necessarily produce paper documents. Therefore we must adopt a significantly broader perspective where information management is concerned. Our right to information, if it is to be properly realised, requires adequate knowledge of information systems and their functionality as well as of document design and document logistics. The article focuses on the requirements that must be set for the design and use of information systems if transparency is to be realised in the Network Society. This means a transparency in which our right to know is realised and, at the same time, everyone’s rights to privacy and data protection are safeguarded all the time. I call this approach to the issues «the legal welfare perspective». In the constitutional state, legal welfare must figure as prominently as the other forms of welfare that society seeks to promote.
Web 2.0 in bayerischen Kommunen
Jörn von Lucke
Jörn von Lucke
Christian Geiger
Christian Geiger
Im Rahmen eines Forschungsprojekts für die Innovationsstiftung Bayerische Kommune wurde ein Handlungsleitfaden und -rahmen für die öffentliche Verwaltung erarbeitet, um Kommunen bei der optimalen Nutzung von Web 2.0-Diensten zur Vernetzung von Bürgern, Verwaltung und Politik zu unterstützen. Dieser Beitrag fasst wesentliche Ergebnisse der Studie zusammen.
Die Handysignatur im Lichte aktueller Entwicklungen
Alexander Prosser
Alexander Prosser
Die digitale Signatur ist ein wichtiges Element in Systemen elektronischer Demokratie, wobei aus Gründen des Benutzerkomforts und der Zugänglichkeit vermehrt die Handysignatur zum Einsatz kommt. Der Beitrag untersucht dieses Medium im Lichte der aktuellen Sicherheitsdebatte zum Thema mobile TAN und der Diskussion um die Enthüllung der nachrichtendienstlichen Aktivitäten der NSA. Dabei kommt ein generisches Modell zur Analyse der Sicherheit von Systemen als methodischer Bezugsrahmen zum Einsatz, anhand dessen verschiedene Möglichkeiten ein System zu kompromittieren, deren Schwere und die Anfälligkeit des Systems als solches analysiert werden können.
E-Government: Was ändert sich durch Open Government?
Roland Traunmüller
Roland Traunmüller
Die beiden Themenbereiche E-Government und Open Government regen sich wechselseitig an. In diesem Beitrag werden vor allem Wechselwirkungen und Einflüsse behandelt, welche Bezug zu neueren Entwicklungen in E-Government haben. Als Anwendungsgebiete werden die Kommunikation Verwaltung/Bürger sowie E-Partizipation betrachtet. Besprochene Hilfsmittel betreffen Gruppenarbeit, Entscheidungsfindung, Informationsdarstellung, Benutzerfreundlichkeit und intelligente Module.
E-JUSTIZ
Wie trägt das deutsche Gesetz zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten zur Transparenz in der Kommunikation mit der Justiz bei?
Michael Tonndorf
Michael Tonndorf
Jochen Stüber
Jochen Stüber
Am 16. Oktober 2013 ist in Deutschland das «Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten», kurz auch ERV-Gesetz genannt, in Kraft getreten. Es revolutioniert schrittweise die Kommunikation in der Justiz durch eine Anwendungspflicht des ERV für Rechtsanwälte und weitere Maßnahmen, die hier zusammenfasst und bewertet werden. Anschließend wird das Gesetz bezüglich seiner Auswirkungen auf die Transparenz in der Kommunikation mit den Gerichten untersucht. Dabei werden die wichtigsten Maßnahmen herausgegriffen und ihre Wirkungsweise im Hinblick auf Verfahrens-, Register- und allgemeine Systeminformationen skizziert.
Gerichtsverfahren und der Strukturwandel der Öffentlichkeit durch digitale Medien
Bettina Mielke
Bettina Mielke
Christian Wolff
Christian Wolff
Der Beitrag setzt bei der Frage an, inwiefern sich durch die digitalen Medien die Struktur der Öffentlichkeit verändert und welche Implikationen sich daraus in Bezug auf die Wahrnehmung von Gerichtsverfahren ergeben. Dabei befassen wir uns zum einen damit, was die digitale Öffentlichkeit ausmacht, und zum anderen, welche Verfahren für die Erfassung der digitalen Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
An overview on the computerization and evaluation of Brazilian Judicial System
Cesar Antonio Serbena
Cesar Antonio Serbena
Mauricio Dalri Timm do Valle
Mauricio Dalri Timm do Valle
E-DEMOCRACY
Neue Anforderungen an Wahlbehörden und -systeme im Zeitalter knappster Mehrheiten, mehrfacher Staatsangehörigkeiten und Wohnsitze
Robert Müller-Török
Robert Müller-Török
Aktuelle Zahlen belegen immer knappere Wahlergebnisse, wobei oft ein oder eine Handvoll Stimmen über Ämter, Mandate und Mehrheiten entscheiden. Mehrfache Staatsangehörigkeiten und mehrfache Wohnsitze erschweren den Wahl- und Meldebehörden die Arbeit – sofern diese überhaupt existieren, siehe die Situation im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland . Wahlunregelmäßigkeiten kommen nun auch vermehrt in der EU vor, vgl. hierzu den massiven Briefwahlbetrug im UK und bei der letzten burgenländischen Landtagswahl auch in Österreich, aber auch Nachzählungen knapper Wahlkreise bei der jüngsten Bundestagswahl in Deutschland mit verblüffenden Ergebnissen. Dieser Beitrag beleuchtet die gestiegenen Anforderungen an Wählerverzeichnisse (1), die ebenfalls gestiegenen Anforderungen an Distanzwahlsysteme (2) und diskutiert, ob und wie man diese Anforderungen erfüllen kann. Gerade das Thema Wählerverzeichnisse ist im Lichte der Ergebnisse des Zensus 2011, die auf die Qualität des Meldewesens in der Bundesrepublik Deutschland ein ungünstiges Licht warfen, höchst aktuell. Ebenso werden die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 durch die nicht erfolgte Umsetzung der Richtlinie 93/109/EG in dieser Hinsicht interessant. Abschließend stellt sich hier die Frage, inwieweit Distanzwahlsysteme unter der Annahme fehlerhafter Wählerverzeichnisse noch aufrecht erhalten werden können – diese Frage soll diskutiert werden und die Diskussion anzustoßen ist ein wesentliches Motiv dieses Beitrages.
Europäische Bürgerinitiative – endlich erste praktische Erfahrungen
Robert Stein
Robert Stein
Die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative [Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative] ist am 1. April 2012 in Kraft getreten. Ende Mai 2012 wurden die ersten Bürgerinitiativen basierend auf dieser Verordnung registriert. Es ist geltendes Recht der Verordnung, dass das Prozedere zur Europäischen Bürgerinitiative nach 3 Jahren evaluiert werden soll. Die Anfangsphase bei der Administration der Europäischen Bürgerinitiativen war von erheblichen Problemen geprägt. Insbesondere hat die von der Kommission angebotene Software für die Online-Unterstützung vielerorts nicht ordnungsgemäß funktioniert. Dies hat zu einer einseitigen Verlängerung der Fristen für die Vorlage der Unterstützungsbekundungen bei den einzelnen Mitgliedstaaten durch die Kommission geführt, die innerstaatlich in Österreich beträchtliche Probleme nach sich gezogen hat. Im Herbst 2013 wurden zum ersten Mal in Österreich Unterstützungsbekundungen zu zwei Europäischen Bürgerinitiativen eingereicht. Somit kam im Bundesministerium für Inneres zum ersten Mal die eigens hierfür entwickelte Applikation zur Überprüfung der Unterstützungsbekundungen zum Einsatz. In Österreich werden Unterstützungsbekundungen systematisch überprüft und anhand der Passnummer oder der Personalausweisnummer mit dem Identitätsdokumentenregister abgeglichen. Somit kann über erste Erfahrungen bei der Überprüfung dieser Unterstützungsbekundungen berichtet werden und die technische Implementierung der zur Verwendung gelangten Online-Collection-Software kritisch kommentiert werden.
Quo Vadis, E-Voting? Rückblick und Ausblick für Europa
Gregor Wenda
Gregor Wenda
Im Jahr 2002 richtete der Europarat eine Ad-hoc-Expertengruppe ein, die sich – erstmals in Europa – staatenübergreifend und interdisziplinär mit den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Wahlvorgänge auf elektronischem Weg («E-Voting») befasste. Die daraus resultierende Empfehlung («Recommendation») des Ministerkomitees vom 30. September 2004 «on legal, operational and technical standards for e-voting» gilt bis heute als europaweit weichenstellendes Dokument, wenngleich die Aktivitäten des Europarates zu E-Voting seit 2010 deutlich zurückgegangen sind und sich zahlreiche, vor allem technische Entwicklungen des letzten Jahrzehnts darin nicht mehr widerspiegeln. Vor der nächsten offiziellen Evaluierung der E-Voting-Empfehlung 2014 befasste sich am 19. Dezember 2013 ein internationales Expertentreffen des Europarates in Kooperation mit dem österreichischen Bundesministerium für Inneres mit der Zukunft der «Recommendation». Dem Ministerkomitee des Europarates wurde eine Überarbeitung empfohlen.
Das Demokratiepaket 2013 und aktuelle Entwicklungen
Marlies Meyer
Marlies Meyer
Die letzte Fassung des Demokratiepakets vom Juni 2013 sollte ein Kompromiss zwischen Gegnern und Befürwortern der Volksgesetzgebung sein. Obwohl von drei Fraktionen eingebracht, gelangte sie vor den NR-Wahlen nicht mehr zur Beschlussfassung.
E-Partizipation zwischen Traum und Wirklichkeit – Anforderungen an Systeme zur Bewältigung von nennenswerter Beteiligung
Margit Gäng
Margit Gäng
Birgit Schenk
Birgit Schenk
Die Stadt Sindelfingen hat sich entschieden, vor der Auswahl und Implementierung eines IT-Systems zur E-Partizipation eine umfangreiche und detaillierte Analyse gemeinsam mit der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg durchzuführen. Sehr früh wurde klar, dass die meisten Bürgerbeteiligungen an zu wenig Beteiligung kranken. Nun wurde die Frage gestellt, wie ein solches System in der Praxis mit der Beteiligung von zigtausend Bürgern fertig werden könnte – v.a. wie die sich Beteiligenden dann die Beiträge der zigtausend anderen lesen, beurteilen, verarbeiten könnten. Nach einer detaillierten Analyse wurden Anforderungen formuliert, Prozesse definiert, wie z.B. Beiträge zusammengefasst werden können. Es besteht seither die Vermutung, dass die am Markt verfügbaren derartigen Systeme diese Anforderungen gar nicht erfüllen können. Genau diese Anforderungen werden in dem Beitrag vorgestellt um eine Diskussion anzustoßen, ob hierfür neue Systeme entwickelt werden sollten.
ELEKTRONISCHE RECHTSETZUNG
Workshop «Elektronische Rechtsetzung»
Günther Schefbeck
Günther Schefbeck
E-PROCUREMENT
Geänderte Vergabebehörden, geänderte Transparenz im Vergabeverfahren?
Philipp Götzl
Philipp Götzl
Mit 1. Januar 2014 haben die Verwaltungsgerichte in Bund und den Ländern die Agenden der bisherigen Vergabekontrollbehörden (UVS, VKS, BVA) übernommen. Doch wie wird das neue Verfahren – gerade in Hinblick auf Transparenz – ablaufen und wie werden die neuen Vergabekontrollbehörden entscheiden? Anhand der Spruchpraxis der bisherigen Vergabekontrollbehörden zu Transparenz und Akteneinsicht werden eine Bestandaufnahme und ein Ausblick zum Stellenwert der Transparenz bei Vergaben in Österreich gegeben.
Nachhaltige öffentliche Beschaffung – Effizienz durch E-Procurement
Angelika Götzl
Angelika Götzl
Die zunehmende Bedeutung des umfassenden Umweltschutzes und einer schonenden Ressourcennutzung wird seitens der EU durch eine verstärkte Normierung hervorgehoben und war in den vergangenen Jahren auch in nationale Normen umzusetzen. Mit der jüngsten Novellierung des BVergG 2006 wurde die Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Die Richtlinienentwürfe zur Normierung des europäischen Vergaberechtes verankern umweltrelevante Aspekte bei der Festlegung der Zuschlagskriterien und bei der Bewertung der Produktkosten durch Lebenszykluskosten. Viele öffentliche Auftraggeber sind EMAS III-zertifiziert und setzen ein nachhaltiges Ressourcenmanagement-system um. Öffentliche Beschaffung umfasst ca. 15% des BIP der EU-Mitgliedstaaten. Öffentliche Auftraggeber fungieren daher durch ihre Zielvorgaben und Nachfragewirkung als Motor technischer und strategischer Entwicklungen, fördern die Etablierung effizienter Verfahren (e-procurement, e-tendering), einer Ressourcennutzung im Sinne ökonomischer, ökologischer und sozialer Kriterien (Nachhaltigkeitskriterien) sowie eine Veränderung der Produktbewertungs- und Entscheidungsgrundsätze (Anschaffungskosten vs. Lebenszykluskosten). Der Beitrag stellt jüngst normierte umweltrelevante Regelungen der neuen Richtlinien des europäischen Vergaberechtes und die Zielsetzung zur Etablierung effizienter Verfahren, insbesondere von e-procurement und e-tendering dar.
Elektronische Vergabe auf Grundlage der Konzessionsvergaberichtlinie
Christine Weber
Christine Weber
Mit Dezember 2011 fiel durch die EU-Kommission der Startschuss bzgl. der Regelung zur Vergabe von Konzessionsverträgen, was eine Neuerung des europäischen Vergaberechts eingeleitet hat. Die Konzessionsvergaberichtlinie regelt die Bau- und – nun neu – auch die Dienstleistungskonzessionen im Vergaberecht und soll insbesondere in diesen Bereichen aufgrund detaillierter Verfahrens- und Rechtsschutzregelungen für mehr Rechtssicherheit sorgen. Mit diesem Beitrag sollen nun der Inhalt und die Auswirkungen der neuen Richtlinie, deren Verabschiedung unmittelbar bevorsteht, näher dargestellt werden. Zudem wird beleuchtet, ob durch die nun notwendige innerstaatliche Novellierung des Vergaberechts mit einer Zunahme der elektronischen Vergabe auch im Bereich der Konzessionsvergabe zu rechnen ist.
Vom papier-schriftlichen Vergabeverfahren zur elektronischen Beschaffung: Alles transparent?
Ralf Blaha
Ralf Blaha
Die Transparenz gehört zu den wichtigsten Grundsätze des Vergabeverfahrens. Ausgehend von der vom EuGH bereits in den 80er Jahren judizierten Verpflichtung des Auftraggebers zur Transparenz haben sich detaillierte vergaberechtliche Normen entwickelt, um diese Verpflichtung in der Praxis umzusetzen. In diesem Beitrag wird ausgehend von eigenen Erfahrungen erörtert, in welchen Bereichen die elektronische Beschaffung zu mehr Transparenz führen kann und wo ihre Grenzen liegen.
RECHTSTHEORIE
Von der cautio Muciana und dem Fehlen juristischer Erfindernamen
Lothar Philipps
Lothar Philipps
In unserem Alltag gibt es viele Ausdrücke, in denen die Namen von Erfindern und Entdeckern stecken, wie zum Beispiel in «Benzin» und «Diesel», «Volt» und «Watt». Auch die Welten jenseits des Alltags sind voll von solchen Namen, von den «Kepler’schen Gesetzen» bis zur «Schrödinger-Gleichung». Gibt es Erfindernamen auch im Recht? Schließlich wird unser Alltag und werden auch Bereiche außerhalb des Alltags vom Recht geformt. Ja, auch im Recht kommen solche Namen vor, doch nur ausnahmsweise. Eine der Ausnahmen ist die cautio Muciana: eine Regel mit einem Erfindernamen, der sehr alt ist und der ein bemerkenswertes Schicksal erlitten hat, und dies im zwanzigsten Jahrhundert.
Die Gerechtigkeit der Likedeeler und die Geometrie der Gerechtigkeit
Lothar Philipps
Lothar Philipps
Rainhard Z. Bengez
Rainhard Z. Bengez
In diesem Beitrag geben wir einige Verfahren für faire Zuteilungsmaße an, schließen einige Verständnislücken im talmudischen Recht und skizieren eine allgemeine Theorie der fairen Zuteilungsmaße, die Überschneidungen zur Visualisierung aufzeigen wird. Die hier grob entworfene Theorie ist nicht nur von rechtstheoretischem Interesse, sondern findet auch in der Vertragsgestaltung und bei der Kundenwertanalyse Eingang. Sie zeigt somit einen Weg auf, wie Ansätze der Rechtstheorie und Rechtsinformatik in Industrie und Handel im Rahmen von Big Data profitabel eingesetzt werden können. So schließt sich der Kreis zwischen Freibeutern, Räubern, Dieben, Erben, Witwen, den Sozialabgaben und modernen Anforderungen der IT-gestützten Wirtschaft.
Transparenz der Kontexte und die Rolle der Wahrheitssager
Marie-Theres Tinnefeld
Marie-Theres Tinnefeld
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Die kollektiv verbindliche Lebenswirklichkeit scheint eine «gemachte Wirklichkeit» zu sein, erarbeitet durch Deutungsmonopole und durch zensierte Informationen. Keineswegs nur ein kognitives Thema, denn die Sinnkontexte sind als Softpower eine der Grundlagen der Herrschaftssysteme. Ein Paradigmenwechsel kann durch mehrere Ursachen herbeigeführt werden, unter anderem auch durch eine unerwartete Sachinformation, so wie dies etwa in Andersens Märchen von des Kaisers neuen Kleidern geschieht, aber auch durch eine neue Deutung, durch das Ansprechen und Aussprechen im Kontext von «Worten der Wahrheit», wenn etwa Tiresias, der Seher von Theben, seinem König Ödipus neue Zusammenhänge sichtbar macht, oder wenn die Propheten zu den Königen gesprochen haben, oder wenn neuerdings Wahrheitssager auf verdrängte Kontexte aufmerksam machen. Die sogenannte Wahrheit kann in Fakteninformationen bestehen, die einen neuen Deutungskontext hervortreten lassen. Sie sind wie tektonische Fenster in die Kelleretagen der Macht. Die Geschichte der Aufklärung ist immer auch eine Geschichte der Interpretation von Wahrheit, die jenseits politischer oder wirtschaftlicher Macht zu finden ist. Die Informationsfreiheit des Bürgers ist ein notwendiger Baustein der Meinungsfreiheit und zum Kreis des Demokratieprinzips zählt. Bemerkenswert dabei ist, dass es den Meisten bewusst ist, dass von den Herrschenden in großem Stile und aus Machtkalkül die Grundrechte verletzt werden, aber dies ist ein Tabu, es wird nicht darüber gesprochen. Erst durch den Tabubruch der Wahrheitssager wird das Thema freigegeben und der Sturm der Entrüstung beginnt. Es ist dies weniger Wahrheitsfindung als Enttabuisierung. Repressive Systeme wie Absolutismus und Diktaturen haben die Meinungsfreiheit, – sie wird nicht von ungefähr als «Mutterrecht aller kommunikativen Grundrechte» angesehen und das Recht auf Privatheit ausgehöhlt. Sie haben damit Bürger politisch praktisch entmündigt, um angeblich «stabile» Sicherheitsstrukturen zu gewährleisten. Menschenrechtsbasierte Demokratien sollen dagegen Bürger in die Privatheit ihrer Gesinnungen und Theorien freilassen. Die digitale Revolution eröffnet potenziell eine unbegrenzte globale Öffentlichkeit. Sie nähert sich scheinbar einer Welt ohne Geheimhaltung, sie bricht Tabus aber schafft gleichzeitig neue.
Die Gesetzesauslegung als (re)produktiver Akt
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Im Kontext der normativen Konkretisierung eines Gesetzes (die so genannte Gesetzesanwendung) ist das «Gesetz» nicht ein Symbol für das «Recht», das man in Bezug auf den konkreten Fall wiederholen könnte. In einem konkreten Kontext ist es immer der Ausleger, 1. der die Möglichkeiten im Gesetz »rekonstruiert«, 2. der diese Möglichkeiten inhaltlich präzisiert (wenn sie im Gesetz unbestimmt sind) und 3. der eine Kombination wählt, die am ehesten mit den rechtlich relevanten Merkmalen eines Lebenssachverhalts übereinstimmt. Die Produktivität des Auslegers besteht also zumindest darin, dass er ein Gefüge von Rechtsvorschriften bzw. eine Rechtsvorschrift als einen Typus des Handelns erkennt (z.B. als das Fahren mit zu großer Geschwindigkeit durch eine Siedlung, das mit einer Geldstrafe verbunden ist). Wenn der Ausleger den Typus als solchen gewählt und bewertet hat, dann bedeutet das, dass er ihn vom Inhalt her als den passendsten erachtet und mit den Merkmalen des Lebenssachverhalts in Verbindung gebracht hat. Der Ausleger entscheidet sich dafür und schließt dabei die Möglichkeit aus, dass es sich um einen anderen rechtlichen Typus handeln könnte (z.B. das Fahren mit zu großer Geschwindigkeit aus Notwehr oder im Notstand).
Transparenz und Wahrheit: Sind Enthüllungsplattformen die vierte oder fünfte Gewalt im Staat?
Elisabeth Hödl
Elisabeth Hödl
Sebastian Lukic
Sebastian Lukic
In der Gesellschaft werden heute Informationen von Enthüllungsplattformen und Whistleblowern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Frage ist, ob diese Informationen der Transparenz einer Gesellschaft dienen und wenn ja, was dies für die politische Entwicklung bedeutet?
«So lange nicht alle Brot haben, soll niemand Kuchen essen» – Gedanken zur Modellierung präferenzethischer Gerechtigkeit
Günther Kreuzbauer
Günther Kreuzbauer
Eine (makro-)ethisch optimale Gesellschaft muss trivialer Weise eine Art Gerechtigkeit bieten, die beispielsweise durch das hier so genannte «Brot-Kuchen-Prinzip»: «So lange nicht alle Brot haben, soll niemand Kuchen essen.» symbolisiert werden könnte. Das klingt nach einem intuitiv nachvollziehbaren, plausiblen Reziprozitätsprinzip, das in etwa besagt, dass Luxus verboten ist, so lange auch nur eine/-r über so wenig Ressourcen verfügt, dass dies einer Existenzbedrohung gleich kommt. Man kennt nun zwar unzählige Beispiele solcher ethischer Prinzipien(-systeme) aber keine Möglichkeit, diese effizient miteinander zu vergleichen. Da dies für Transparenz im Sinne des Konferenzthemas aber notwendig ist, wird mit diesem Beitrag ein auf Basis präferenzethischer Grundlagen in Form eines Spiels entwickeltes Modell vorgestellt, mit dem solche Prinzipien(-systeme) erklärt, getestet und miteinander verglichen werden können. Im Anschluss daran wird gezeigt, wie das Spiel zur Modellierung des bereits erwähnten Brot-Kuchen-Prinzips verwendet werden kann.
Computable Legal Theory
Rainhard Z. Bengez
Rainhard Z. Bengez
Computable Legal Theory versucht eine Brücke zu schlagen zwischen den Resultaten der KI- und Recht-Forschung, den Anforderungen der juristischen Praxis und der methodologisch-technischen Sphäre der Maschinenmodelle. Im Zentrum steht die konkrete Anwendbarkeit im Sinne der formal-mathematischen Berechenbarkeit und ihre Grenzen und nicht die konzeptionelle Nachbildung juristischer Tätigkeiten sowie ein (rechts-)philosophischer Reflektionsrahmen, der sich an den Grundgedanken von Leibniz und Spinoza orientiert.
No Taxation Without Logical Representation: Regelbruch und Regelablösung am Beispiel der US-Unabhängigkeitserklärung
Samuel Pędziwiatr
Samuel Pędziwiatr
Rainhard Z. Bengez
Rainhard Z. Bengez
Als die Vereinigten Staaten von Amerika 1776 formal rechtliche Unabhängigkeit vom Britischen Imperium erklärten, begründeten die US-Gründerväter ihren Akt damit, dass sie die Grundrechte der Kolonisten vor Übergriffen der Regierung des Monarchen George III. schützen wollten. Diese Arbeit untersucht die (modal-) logische Struktur der rechtlichen Argumente für Unabhängigkeit, die US- Gründerfiguren zum Thema Steuererhebung geäußert haben. Durch die Erörterung im historischen Kontext möchte dieser Essay einen Beitrag zu heutigen philosophischen Gerechtigkeitsdebatten leisten.
Der Eigentumsbegriff im Wandel der Zeit – eine philosophisch-ökonomische Analyse
Werner Faßrainer
Werner Faßrainer
Robert Müller-Török
Robert Müller-Török
Aktuelle Zahlen belegen weltweit eine größere Ungleichverteilung des Eigentums bei einer sich immer stärker öffnenden Einkommensschere. Die Bandbreite der politischen Diskussion reicht von «Working poor shall eat the rich» auf der einen Seite bis zur Forderung nach dem Minimalstaat und den Konzepten der Neoliberalen auf der anderen Seite. In Deutschland verweist man häufig auf Artikel 14 des Grundgesetzes, nach dem der Gebrauch des Eigentums zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Abstracts führt die Intensität der Auseinandersetzung in den USA zur realen Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Staates. Der Begriff des Eigentums wird von den Diskutanten kaum zum Problem gemacht, sondern als bekannt und allgemein gleich verstanden vorausgesetzt. Unser Beitrag beinhaltet kein Urteil, keine Empfehlung zu gängigen Positionen sondern er möchte in Erinnerung rufen, was «Eigentum» aus historischer, aus philosophischer und aus ökonomischer Sicht überhaupt ist. Unsere wortgeschichtliche Prüfung greift zunächst die Benennungen der griechischen Antike «oikeion» (Eigenes), «oikeiôsis» (Zueignung) und «oikonomia» (Haushaltsführung) auf. Das Ziel unseres Beitrages ist es, der gegenwärtigen und sicherlich nicht abgeschlossenen Diskussion eine solide Grundlage zu geben.
Do Patterns of Treaty Ratifications Reveal Societal Preferences? Analysis of Twelve Council of Europe Conventions
Norbert Brunner
Norbert Brunner
Christof Tschohl
Christof Tschohl
RECHTS-VISUALISIERUNG
Abstraction and Transparency in Meta Modeling
Hans-Georg Fill
Hans-Georg Fill
Modeling methods have been traditionally used for many aspects in legal informatics. Several of them feature visual notations to enable the understanding of complex relationships and ease human interaction with the corresponding models. Some also put a focus on the interpretation by machines and according processing functionalities. In this paper we regard abstraction and transparency as two functions in meta modeling, i.e. in the conceptualization of modeling methods. This permits us to highlight the nature of these two aspects and thus provide a basis for discussing the specific concepts of extraction and obfuscation, which play an important role for processing information in multi-sensory law and from a legal perspective in general. In this way applications for legal informatics can be analyzed and designed in regard to their abstraction and transparency capabilities.
Making the Meaning of Contracts Visible – Automating Contract Visualization
Stefania Passera
Stefania Passera
Helena Haapio
Helena Haapio
Michael Curtotti
Michael Curtotti
Today’s contracts are complex and their meaning is not always clear to those who are impacted. What can we do to provide transparency and understandability and to prevent inadvertent non-compliance and negative surprises? In our previous work, we have brought information design, user experience, readability, visualization and natural language processing to bear on exploring the use of non-textual devices in contracts and other legal documents. This paper seeks to make contract/legal rule visualization accessible to a wider audience. As the production of contract/legal visualizations can be a challenge, we propose and demonstrate prototypes of automated tools for such visualizations. In this paper, we experiment with computer-generated visualizations of selected contract clauses. Our early prototypes include common types of term and termination, payment and liquidated damages clauses. These examples provide proof-of-concept demonstration tools that help contract writers present content in a way readers pay attention to and understand. In addition, these tools can help them produce better content through self-audits, as visuals can help detect and clarify ambiguities and unintended interpretation. These results point to the possibility of document assembly engines compiling an entirely new genre of contracts, more user-friendly and transparent for readers and not too challenging to produce for lawyers.
Lawyers as Designers, Engineers and Innovators: Better Legal Documents through Information Design and Visualization
Helena Haapio
Helena Haapio
Legal materials are widely available, online and offline. But are they actually read and understood? Empirical research shows that this is not always the case. Turning to lawyers does not necessarily help: legal advice may be too complex to be useful. If legal documents are ignored or misunderstood by those who are expected to read and act upon them, there is something seriously wrong. A profound change is required. After introducing research-based criteria of good documents, this paper illustrates, with case studies, how information design and visualization have been applied to improve legal documents: Wikimedia Foundation’s new, user-friendly trademark policy; a law firm’s award-winning advice letter template; and complex legal texts transformed into easy-to-use layered information. The results demonstrate how a fresh, innovative approach to design practices enables the production of better legal documents: legally sound, while easier for users to understand and act upon.
Die Intransparenz des Mietrechtsgesetzes
Wolfgang Kahlig
Wolfgang Kahlig
Eleonora Kahlig
Eleonora Kahlig
Insbesondere Wohnrechtsgesetze, die ja für den Bürger im Allgemeinen von hoher Bedeutung sind, sollten so verständlich wie nur möglich sein. Das ist jedoch in weiten Teilen nicht der Fall. Bedingt durch althergebrachte Gewohnheiten und Gepflogenheiten werden Methoden der Darstellung gewählt, die längt nicht mehr zeitgemäß sind, die daher eher verwirren, als aufklären. Abgeleitet aus den Techniken der Informationswissenschaft wurden jedoch parallel dazu Methoden entwickelt, wie Regelungen «einfach» und «übersichtlich» dargestellt und vom «durchschnittlich Begabten» verstanden werden können.
Augengesteuerte Kommunikation zur Abwicklung von Rechtsgeschäften für Personen mit motorischen Einschränkungen in der Laut- und Schriftensprache – Fallbericht
Georg Newesely
Georg Newesely
Alois Holzer
Alois Holzer
Sven Pfeil
Sven Pfeil
Rechtsgeschäfte werden in der Regel durch mündliche, schriftliche oder konkludente gegenseitige Willensäußerungen der jeweiligen Vertragspartner abgeschlossen. Personen, die in Folge einer Sprech- oder Sprachstörung in der laut- und schriftsprachlichen Kommunikation eingeschränkt sind, können ein augengesteuertes Gerät zur Sprachausgabe benützen. Ein solcher Sprachcomputer transkodiert Zeichenobjekte (Bilder, Buchstaben, Zahlen, andere Symbole), die der Benutzer mit einem Interface anblickt, in normale Laut- und Schriftsprache. Auf diesem Wege ist es möglich, Vertragsinhalte selbständig verhandeln und ein Rechtsgeschäft autonom abschließen zu können. Der Fallbericht stellt dar, wie eine 28jährige betroffene Person einen Sprachcomputer mit Augensteuerung einsetzt, um Rechtsgeschäfte durchzuführen, und zeigt Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Sprachcomputern in der Rechtskommunikation auf.
Laiengerechte Erzeugung von 3D-Animationen am Beispiel von textuellen Unfallbeschreibungen
Matthias Carnein
Matthias Carnein
Erwin Quiring
Erwin Quiring
Andreas Haack
Andreas Haack
Andreas Möhring
Andreas Möhring
Jörg Becker
Jörg Becker
Rechtliche Sachverhalte sind aufgrund ihrer hohen Komplexität für juristische Laien oft schwer verständlich. Um das Verständnis zu verbessern, kann es hilfreich sein, die Sachverhalte visuell darzustellen. Bisherige Ansätze zur Rechtsvisualisierung beschränken sich zumeist auf statische Verfahren. Diese sind allerdings in bestimmten Anwendungsbereichen nicht immer die optimale Form der Visualisierung. So kann eine dynamische Darstellung von Unfallsituationen im Verkehrsrecht mehr Informationen beinhalten. Zum Beispiel kann eine 3D-Visualisierung, etwa als Computeranimation, zeitliche und räumliche Veränderungen darstellen. Dynamische Darstellungen können aber komplex sein und ihre Erstellung bedarf oft technischen Wissens. Diese Arbeit befasst sich daher mit der Frage, ob auch technische Laien mit vertretbarem Aufwand derartige Visualisierungen erzeugen können. Dazu wird ein Konzept vorgestellt, welches eine automatisierte Analyse von textuellen Situationsbeschreibungen ermöglicht, um anschließend basierend auf dieser Analyse eine Animation zu erstellen. Dieses Vorgehen wird beispielhaft für Unfallsituationen im Verkehrsrecht anhand eines Software-Prototyps untersucht. Der Prototyp zeigt allerdings auch, dass die vollständige Automatisierung bisher noch nicht gelingt und ein gewisses Maß an menschlicher Interaktion weiterhin notwendig ist.
Kinder finden das Gesetz: Transparentes Recht für Kinder – Child-friendly Justice dank Visualisierung
Caroline Walser Kessel
Caroline Walser Kessel
Kinder und Jugendliche sind heute immer stärker vom Recht ganz persönlich betroffen. Kindesschutzmassnahmen und Jugendstrafverfahren, Anhörung und Teilnahme am Scheidungsprozess der Eltern sowie Betroffenheit in Verwaltungs- und Schulverfahren sind die häufigsten juristischen Schauplätze der Kinder. Dabei wissen sie oft gar nicht, welche ihre Rolle ist und welche Tragweite dies für sie hat. Es fehlt ihnen an praktischer Kenntnis über das Recht, dem sie unterworfen sind, obwohl sie nachweislich die allgemeinen Fairness- und Gerechtigkeitsprinzipien verinnerlicht haben. Anderseits haben Behörden, Gerichte, Anwältinnen und Anwälte oft Mühe, mit der jungen «Klientschaft» umzugehen und die richtige Sprache zu finden, um sich verständlich zu machen. Das schweizerische Programm «Child-friendly Justice 2020», durchgeführt von «Kinderanwaltschaft Schweiz», und unterstützt von Bund, Kantonen und namhaften Stiftungen, baut auf den Leitlinien des Europarats für eine kindergerechte Justiz auf. Dabei steht Transparenz im Vordergrund. An Kinder und Jugendliche wird zukünftig, vor allem mit Anwendung von visuellem Recht, die Kinderrechte vermittelt. Dank «eJustice» und Rechtsvisualisierung.
Klassifikation von Darstellungsformen in der Rechtsvisualisierung
Tamara Hahn
Tamara Hahn
Bettina Mielke
Bettina Mielke
Christian Wolff
Christian Wolff
In der einschlägigen Literatur finden sich verschiedene Versuche, Darstellungsformate im Kontext der Rechtsvisualisierung zu kategorisieren. Nach wie vor gibt es aber keine (zumindest weitgehend) anerkannte Empfehlung zur Verwendung bestimmter Visualisierungsformen von Rechtsinformation. Der Beitrag untersucht daher die Frage, ob die Multimedia-Norm DIN EN ISO 14915 ein für die Fragen der Rechtsvisualisierung geeignetes Instrumentarium bietet. Dazu stellen wir zunächst die Einteilung von Medientypen und Informationsarten der ISO-Norm vor und diskutieren diese anschließend anhand konkreter Beispiele aus der Rechtsvisualisierung.
THEORIE DES IT-RECHTS
Der Avatar dein Freund und Helfer: Rechtliche Fragen der Strafermittlung in Online-Rollenspielen
Burkhard Schafer
Burkhard Schafer
Wiebke Abel
Wiebke Abel
Immer mehr Bürger verbringen mehr und mehr ihrer Zeit in virtuellen Online-Welten. Eine besonders typische Erscheinungsform sind dabei Massively Multiplayer Online Role-Playing Games, abgekürzt MMORPG, wie World of Warcraft oder Everquest. Verhalten in einer Online-Welt kann potenziell Rückschlüsse auf die Person des Spielers außerhalb des Spielkontextes ermöglichen. Dies hat dazu geführt, dass sie auch ein Ziel polizeilicher und geheimdienstlicher Interessen wurden. Dieser Aufsatz diskutiert die Probleme, die bei Ermittlungen dieser Behörden in der virtuellen Welt auftauchen können.
Social Media Crime: Kriminalitätsphänomene in sozialen Medien und rechtliche Aspekte
Peter Leitner
Peter Leitner
Farsam Salimi
Farsam Salimi
Leopold Löschl
Leopold Löschl
Aufgrund der rasanten Verbreitung von Social Media sind vermehrt kriminelle Aktivitäten in diesem dynamischen Interaktionsraum zu beobachten. Social Media Crime ist Sammelbegriff für diese neuartigen Delikte und Tatbegehungsmethoden. Eine strukturierte Aufarbeitung von kriminalpolizeilich relevanten Phänomenen in sozialen Medien ist derzeit noch nicht verfügbar. Um präventive und reaktive Maßnahmen für dieses neue Kriminalitätsfeld zu entwickeln, erscheint eine strukturierte Analyse und Kategorisierung zusammen mit der Erarbeitung eines Methodenrasters als zwingend notwendig. Dieser Beitrag präsentiert einen mehrstufigen Ansatz, um dieser Forderung unter Berücksichtigung praktischer und juristischer Aspekte gerecht zu werden.
DATENSCHUTZ
Datenschutz im Future Internet: rechtliche Aspekte und technische Maßnahmen
Christoph Sorge
Christoph Sorge
Ronald Petrlic
Ronald Petrlic
Das Future Internet soll den Anforderungen heutiger und zukünftiger daten-intensiver Internet-Anwendungen besser gerecht werden als dies heute der Fall ist. Seit einigen Jahren wird an unterschiedlichen Verfahren geforscht, die das «Future Internet» ermöglichen sollen – diese Ansätze gehen weit über die Ziele von IPv6 hinaus. In diesem Beitrag stellen wir einige Kernpunkte der Future-Internet-Initiativen vor und identifizieren Gemeinsamkeiten der unterschiedlichen Konzepte. Wir beleuchten die Konsequenzen aus datenschutzrechtlicher Sicht und geben einen Überblick über Ansätze, die die identifizierten Datenschutz-Probleme durch technische Maßnahmen bis zu einem gewissen Grad verhindern.
Videomonitoring zur Sturzdetektion und Alaramierung – Eine technische und rechtliche Analyse
Sebastian Bretthauer
Sebastian Bretthauer
Erik Krempel
Erik Krempel
Videobasierte Sturzdetektion kann einen hohen Beitrag zur Sicherheit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vollbringen. Sie übernimmt Aufgaben, die nicht oder nur unzureichend durch Personal geleistet werden können. Dabei sind besondere Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre und die Akzeptanz aller Betroffenen zu stellen. Durch die technische und rechtliche Analyse einer intelligenten Videoüberwachung sollen neue Ansätze für die Zukunft erforscht werden.
Wirksamkeit datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärungen bei Online-Angeboten
Sebastian Meyer
Sebastian Meyer
Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern durch die Anbieter von Online-Angeboten darf grundsätzlich nur im Rahmen der jeweils anwendbaren nationalen Vorgaben erfolgen. Typischerweise beruft sich der Anbieter auf eine Einwilligung des Nutzers zur Datenverarbeitung, die in den Nutzungsbedingungen oder Datenschutzhinweisen verankert ist. Die Wirksamkeit derartiger vorformulierter Einwilligungserklärungen ist jedoch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung in Deutschland mehr als fraglich.
Live-Streaming von Gemeinderatsitzungen und Datenschutzrecht
Dietmar Jahnel
Dietmar Jahnel
Die Frage nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Echtzeitübertragung von Gemeinderatssitzungen gestaltet sich äußerst komplex: Zunächst zeigt sich, dass die im B-VG vorgesehene Parlamentsöffentlichkeit nicht als Rechtsgrundlage für eine Veröffentlichung im Internet herangezogen werden kann. Es bedarf daher einfachgesetzlicher Grundlagen in den Stadtrechten und Gemeindeordnungen, die den strengen Anforderungen des § 1 Abs. 2 DSG 2000 entsprechen. Ein Pressedienst einer Gemeinde ist hingegen im Rahmen des Medienprivilegs der Datenschutzrichtlinie befugt, ein Live-Streaming von Gemeinderatssitzungen im Internet anzubieten.
How to protect users’ personal data and enforce copyright on the Internet – Is there an alternative to cyber-surveillance?
Michal Czerniawski
Michal Czerniawski
For the last few years, we have been witnessing a long and unsuccessful fight of copyright holders against online copyright infringement. During this time, by establishing the so-called graduated response mechanisms, for the first time some state legislators have legalised a widespread use of surveillance measures on the Internet for private purposes. Under the graduated response system, copyright holders monitor Internet users’ activities in order to identify those who potentially infringe copyrights, in particular by uploading or downloading copyrighted content. In many cases the actions of the copyright holders are not transparent and are characterised by a lack of proportionality. This paper argues that graduated response systems do not guarantee a balance between copyright enforcement and privacy. Online surveillance should be considered a threat to Internet users’ fundamental rights to privacy and the protection of personal data. Graduated response systems, based on private monitoring, do not contribute to the development of an open transparent Internet and the information society, but may become its undoing. It is true, however, that copyright holders need legal tools that will help them protect their interests and thereby support further creation. This paper analyses instruments developed by privacy advocates and scholars, such as public interest information, aimed at dealing with online piracy and allowing effective enforcement of copyright law on the Internet. These solutions may contribute to combating massive online copyright infringement, without having a negative impact on Internet users’ right to protection of personal data and without imposing online surveillance measures. However, for some reasons, these instruments still seem to be ignored by copyright holders and legislators worldwide.
Between the poles of copyright enforcement and data protection – Are ACTA-like threats to privacy entirely ad acta?
Philipp E. Fischer
Philipp E. Fischer
Strengthening the enforcement of intellectual property rights in the digital environment must not come at the expense of fundamental rights and freedom of individuals to privacy, data protection and other rights such as the presumption of innocence and effective judicial protection. The aim of this paper will be to bring some light into contents and relationships between several legal initiatives at an international level and try to find a common denominator of their threats to privacy and data protection. The final section draws the attention on achievable solutions.
Privacy Impact Assessments as a Means to Achieve the Objectives of Procedural Justice
Dariusz Kloza
Dariusz Kloza
Since the participation of stakeholders in privacy impact assessments (PIAs) is considered insufficient, the theory of procedural justice can inspire the strengthening the public voice in the governance of privacy. However, the relationship between PIAs and procedural justice is more complex. This papers attempts to demonstrate the way in which PIAs serve the idea of procedural justice as well as what PIAs can learn from procedural justice. In conclusion it is argued that PIAs living up to the procedural justice standards are a good means to achieve the fairness of the proceedings.
Transparency and data protection in the workplace: the workers control by video surveillance
Teresa Coelho Moreira
Teresa Coelho Moreira
Perhaps the most substantive issue raised by monitoring and surveillance in the workplace relates to the fundamental right to privacy and data protection of workers. And today, the possibilities for infringing on privacy in the workplace are greater than ever before like the use of video surveillance. But if overt and covert monitoring of the workplace using video surveillance cameras has been an issue for many years, nowadays video surveillance continues to be an issue which regularly leads to workplace disputes, particularly when cameras are installed without prior consultation or are used surreptitiously for employee performance monitoring or disciplinary purposes, violating the principle of transparency. In several key respects the use of surveillance cameras today poses greater concerns than in the past, when camera images would be monitored in real time or recorded on magnetic tape. These days, data from cameras is more likely to be in digital form, and as such can be stored on an indefinite basis along with other digitised data. Given this sort of development, it becomes even more important to ensure that the use of video surveillance is adequately controlled and respects all the principles of data protection. On the other hand, there is a big discussion around the issue of the possibility of covert video surveillance. In some countries it is not allowed but in many other countries there are cases related with Labour Law that accepted, in some cases, the covert surveillance uses against an employee, and the question is if it is possible to do that and what data protection principles should be respected.
Datenschutz im Internet. Faktische und damit rechtliche Grenzen auch für den demokratischen Gesetzgeber?
Alexander Balthasar
Alexander Balthasar
Die gegenwärtige «prekäre Situation des Datenschutzrechts» (Berka ) fordert nicht nur den Rechtsstaat (dessen Aufgabe nicht zuletzt die Gewährleistung der Grundrechte ist) heraus, sondern stellt auch ein demokratiepolitisches Problem dar: an welche Grenzen stößt die demokratische Rechtssetzung, und welche Kräfte sind es, die den (jeweiligen) «demos» beschränken? Die im hier behandelten Beispiel sichtbar werdende Bruchlinie ist dabei besonders pikant.
Datenschutz: Ist ein Recht auf Vergessenwerden realistisch?
Egmar Wolfeil
Egmar Wolfeil
Vor dem Hintergrund von Eingriffen staatlicher Einrichtungen der Vereinigten Staaten und Großbritannien in die Privatsphäre europäischer Bürger hat verstärkt eine Diskussion darüber eingesetzt, wie der Schutz personenbezogener Daten im Internet verbessert werden kann. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben, ob und unter welchen Voraussetzungen Bürger de lege lata und de lege ferenda die Entfernung von auf sie bezogenen Daten aus dem Internet verlangen können. Dazu wird die Rechtslage auf der Grundlage nationaler Vorschriften in Österreich und Deutschland, der Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) und der geplanten Datenschutzgrundverordnung in der vom EU-Parlament verabschiedeten Fassung erörtert. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage eines Rechts auf Vergessenwerden diskutiert, was darunter zu verstehen ist und ob eine Durchsetzung im Hinblick auf die bestehenden Verhältnisse im Internet praktisch durchführbar ist. Weiter wird geprüft, ob Suchmaschinenbetreiber verpflichtet werden können, die Darstellung von persönlichen Daten einer Person im Rahmen einer auf diese bezogenen Suchanfrage zu unterlassen.
Die Vorratsdatenspeicherung als Herausforderung der EU-Grundrechtecharta
Walter Hötzendorfer
Walter Hötzendorfer
Christof Tschohl
Christof Tschohl
Die Vereinbarkeit der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsdatenspeicherung mit der europäischen Grundrechtsordnung wurde in der Zivilgesellschaft von Beginn an bezweifelt und beschäftigt nun den EuGH. Der Beitrag bietet einen Bericht und eine Bewertung zur Rs. C-594/12 (Seitlinger u.a.), zu der im Dezember 2013 die Schlussanträge des Generalanwalts veröffentlicht wurden, und geht auf die möglichen Konsequenzen dieser Entscheidung ein.
SMART/RESPECT WORKSHOP: ÜBERWACHUNG
Round and round the garden? Big data, small government and the balance of power in the information age
Judith Rauhofer
Judith Rauhofer
With personal data caught in a revolving door between private and public sector access, the privacy harms arising from the monitoring of individuals are more difficult to qualify than ever. Concepts of personal data that depend on identifiability permit practices where governments and companies can single out otherwise unidentified persons on the basis of their behaviour or interests. Concepts of harm that rely on evidence of material damage ignore the way in which access to data not only maintains but re-enforces existing power imbalances. This article will look at the notion of privacy harms from an EU perspective taking into account the discussions on the role of personal data in the context of the ongoing revision of the EU data protection framework.
Tracking of financial movements
Janos Böszörmenyi
Janos Böszörmenyi
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
The use of automated systems is a necessity to detect criminal activities, such as money laundering, terrorism financing and fraud in today’s highly complex financial systems. The legislator passes on responsibility to the private sector which deals with the challenges of crime prevention and detection by deploying different means provided by a vibrant industry. Compliance as a regulation model decreases infringements of fundamental rights by public authorities, but raises several new problems which need to be dealt with.
Ist Open Source Intelligence durch Botschaften rechtmäßig?
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Walter Hötzendorfer
Walter Hötzendorfer
Stephan Varga
Stephan Varga
Janos Böszörmenyi
Janos Böszörmenyi
Im Zusammenhang mit den Enthüllungen von Edward Snowden berichteten österreichische Medien im Spätsommer 2013 über den Verdacht, die USA betreiben über einen geheimen Lauschposten in Wien unter anderem Open Source Intelligence (OSINT), also die Auswertung öffentlich verfügbarer Informationen. Das Betreiben von OSINT wurde von den USA auch offiziell bestätigt. Die Liegenschaft (in den Medien «NSA-Villa» genannt) dürfte ein Außenposten der US-Botschaft sein. Wir setzen uns daher mit der Frage auseinander, ob das Betreiben von OSINT durch Botschaften rechtmäßig ist, analysieren die relevanten Bestimmungen des internationalen Rechts und untersuchen, ob die österreichische Rechtsordnung auf OSINT-Aktivitäten einer Botschaft in Österreich anwendbar ist. Schließlich unterziehen wir die Durchführung von OSINT einer datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsprüfung.
TELEKOMMUNIKATIONS-RECHT
«Transparenz» von Mobilfunkverträgen
Susanne Forizs
Susanne Forizs
Die IRIS 2014 steht unter dem Generalthema «Transparenz». Dieser Beitrag widmet sich der Transparenz von Endkundenverträgen. Im Bereich der Telekommunikation wird täglich eine große Anzahl von Verträgen, die einander inhaltlich weitgehend gleichen, abgeschlossen. Anders als in anderen Bereichen, werden im Telekommunikationsbereich nicht nur auf Grund der Rationalisierung, sondern auch auf Grund der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung (§ 25 Abs. 1 bzw. 2 TKG 2003) Allgemeine Geschäftsbedingungen diesen Verträgen zu Grunde gelegt. Betreiber von Telekommunikationsdiensten und –netzen sind daher verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einen bestimmten Mindestinhalt (§ 25 Abs. 4 TKG 2003) aufweisen, zu erstellen. Im Zusammenhang mit der Gestaltung von Endkundenverträgen existieren zahlreiche nationale und unionsrechtliche Regelungen, die es zu beachten gilt. Vertragsbedingungen von Telekommunikationsbetreibern waren in den vergangen Jahren Gegenstand von Verbandsverfahren in Österreich. In allen Verfahren wurden vom Obersten Gerichtshof eine Vielzahl von Klauseln als rechtwidrig erkannt. Verletzungen des § 864a ABGB (überraschende und benachteiligende Bestimmungen), § 879 Abs. 3 ABGB (gröbliche Benachteiligung) und § 6 Abs. 3 KSchG (Intransparenz) führen oft zur Unwirksamkeit der vorgesehenen Vertragsklausel. An Hand zivilrechtlicher Judikatur sollen die bestehende Rechtsunsicherheit (Zahlscheinentgelt, einseitiges gesetzliches Änderungsrecht, usw.) und die damit verbundene Intransparenz von Telekommunikationsverträgen sowohl für die Endkunden als auch für die Betreiber von Telekommunikationsdiensten dargestellt werden. Abschließend behandelt der Vortrag die Frage, wie die geplante EU-VO zum digitalen Binnenmarkt sich auf die Transparenz von Endkundenverträgen auswirken könnte.
E-COMMERCE
Internet, Corporate Governance und Recht: Die CG-Berichte gemäss § 243b UGB
Gisela Heindl
Gisela Heindl
Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) hat in § 243b UGB die Verpflichtung für börsenotierte Aktiengesellschaften geschaffen, einmal pro Jahr einen sog. Corporate Governance-Bericht zu erstellen. Dieser Bericht soll Anleger, aber auch die Allgemeinheit über das System der Unternehmensführung, -steuerung und -kontrolle im Unternehmen informieren. Der Corporate Governance-Bericht ist gemeinsam mit den Jahresabschlussunterlagen im Firmenbuch einzureichen. Darüber hinaus sieht der Österreichische Corporate Governance Kodex in seiner C-Regel 61 die Veröffentlichung des Berichts auf der Website des Unternehmens vor. C-Regeln sind jedoch Regeln, die börsenotierte Gesellschaften einhalten oder nicht einhalten können. Bei einer Nichteinhaltung müssen die Gesellschaften lediglich die Nichteinhaltung offenlegen und begründen. Eine dem Kodex nicht zu entnehmende gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung des Corporate Governance-Berichts auf der Website des Unternehmens besteht nach § 108 Abs. 4 Z 2 Aktiengesetz (AktG). Gleichwohl ist diese Verpflichtung auf die Zeit unmittelbar vor, während und nach der Hauptversammlung beschränkt. In der Praxis sind Corporate Governance-Berichte österreichischer Aktiengesellschaften zumeist leicht auffindbar.
Die Erläuterung der Einhaltung gesetzlicher Corporate Governance-Anforderungen von Kreditinstituten im Internet
Christian Szücs
Christian Szücs
Ab 1. Jänner 2014 sind Kreditinstitute in Österreich verpflichtet, auf ihren Internetseiten zu erläutern, wie sie bestimmte gesetzliche Corporate Governance-Anforderungen erfüllen. Der neue § 65a Bankwesengesetz (BWG) geht dabei auf Artikel 96 der Richtlinie 2013/36/EU zurück. Diese Richtlinie wird kurz Capital Requirements Directive IV (CRD IV) genannt. Die Nummerierung der Richtlinie signalisiert, dass die Bestimmungen über die Eigenkapitalanforderungen und über die sonstigen Anforderungen bei Kreditinstituten – auch was deren Corporate Governance-System anbelangt – in den letzten Jahren wiederholt geändert wurden. Konkret wurden die Anforderungen als Reaktion auf die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft. Eine Verpflichtung, über bestimmte Aspekte des internen Governance-Systems zu berichten, kann nun unter bestimmten Umständen zu einer Verbesserung des Corporate Governance-Systems führen. Bemerkenswert ist, dass weder § 65a BWG einen Bezug zu § 243b UGB herstellt noch die RL 2013/36/EU einen Bezug zur europarechtliche Grundlage der Corporate Governance-Erklärung (RL 2006/46/EG sowie neu: 2013/34/EU). Es gibt somit für jene Kreditinstitute, die in der Rechtsform der Aktiengesellschaft agieren und deren Aktien börsenotiert sind, jeweils zwei unterschiedliche Verpflichtungen (europarechtlich wie national) betreffend Internet und Corporate Governance, deren Nichtabgestimmtheit zu einem Verlust an Transparenz/Durchschaubarkeit führen kann.
Podcasts & Transparenz
Katharina Bisset
Katharina Bisset
Vom E-Commerce- über das Medienrecht bis hin zum Konsumentenschutz gibt es viele Informationspflichten für Internetdienste. Auch für Podcaster stellt sich die Frage, wie weit die verschiedenen Informationspflichten auf sie anwendbar sind und wie man diese in der Praxis rechtskonform umsetzen kann.
Keyword Advertising mit bekannten Marken
Verena Stolz
Verena Stolz
Zum wiederholten Mal wurde höchstgerichtlich festgehalten, dass die Verwendung einer bekannten Marke als Schlüsselwort einer Adwordsanzeige zu einer Markenverletzung gem. Art. 9 Abs. 1 lit. c GMV führen kann. Wird jedoch eine echte Alternative zu den Waren oder Dienstleistungen des Inhabers der bekannten Marke angegeben, kann darin ein rechtfertigender Grund gesehen werden und die Verwendung der bekannten Marke zulässig sein. Fraglich ist, wann eine zulässige Verwendung einer bekannten Marke in der Praxis denkbar ist.
Bitcoins – Rechtliche Aspekte einer virtuellen Währung
Helgo Eberwein
Helgo Eberwein
Arthur Stadler
Arthur Stadler
Anna-Zoe Steiner
Anna-Zoe Steiner
Der Bitcoin (BTC) ist die derzeit bedeutendste Internetwährung und besteht als Parallel- bzw. Komplementärwährung zu den klassischen, von Notenbanken ausgegebenen Währungen wie Euro, Dollar oder Yen. Die Möglichkeiten, die sich durch die Online-Währung für spekulationsfreudige Anleger bieten, wirken scheinbar grenzenlos: Der Kurs für einen Bitcoin notierte zeitweise bereits bei 1200 Dollar, von ursprünglich 13 Dollar zu Beginn des Jahres 2013. Das Hoffen auf schnelle Gewinne lässt die zahlreichen, noch ungeklärten rechtlichen Gefahren vergessen. Der Unterschied zu den klassischen Währungen ist, dass weder ein Staat noch eine Bank für Bitcoins bürgt bzw. eine Aufsichtsfunktion übernimmt. Der Wert eines Bitcoins liegt darin, dass es einen Markt gibt, der auf die Akzeptanz als Zahlungsmittel vertraut. Anders als Parallel- bzw. Regionalwährungen im Offline-Bereich ist der Markt für Bitcoins geographisch unlimitiert. Die Anonymität, Ubiquität und fehlende Kopplung an Notenbanksysteme machen gerade Reiz, Herausforderung und Faszination einer virtuellen Währung aus, die einerseits verkrustete regulatorische Systeme aufbrechen, andererseits Umgehungen im rechtlichen Vakuum allerdings ermöglichen könnten.
URHEBERRECHT
Standardsoftware oder Individualsoftware – Kaufvertrag oder Werkvertrag – Eine Checkliste für Softwarehersteller
Markus Knasmüller
Markus Knasmüller
Während Standardsoftware für viele Anwender zur gleichartigen Verwendung entwickelt wird, wird Individualsoftware entsprechend den individuellen Wünschen eines einzelnen Kunden implementiert. Diese Unterscheidung scheint prinzipiell relativ einfach, dennoch verschwimmt diese Grenze immer mehr. Standardsoftware wird häufig auch mit individuellen Anpassungen eingesetzt und somit stellt sich auch die Frage, ob es sich dann noch um eine Standardsoftware oder schon um eine Individualsoftware handelt. Die Frage ist weniger aus technischer Sicht relevant, sondern vielmehr aus rechtlicher Sicht. Nachdem auf diese Unterschiede eingegangen wird, wird in diesem Artikel anhand von Praxisbeispielen eine Checkliste, die dazu dienen soll, zu entscheiden, ob es sich um individuelle Adaptierungen einer Standardsoftware oder aber um eine Individualsoftware handelt, vorgestellt. Aspekte dabei sind u.a. das Ausmaß der Individualisierung, deren Art, aber auch deren Herauslösbarkeit.
Cheats aus rechtlicher Sicht
Michael Sonntag
Michael Sonntag
Computerspiele sind, wie fast alle Spiele, auch ein Betätigungsfeld für Mogler: Wenn man so nicht gut (genug) ist, dann bedient man sich unerlaubter Hilfsmittel. Dies ist vielen Herstellern unerwünscht, insbesondere bei Online-Mehrspieler-Spielen, da diese durch ein zu großes Ausmaß an Schwindeln für andere Spieler unattraktiv und damit finanziell weniger erfolgreich werden. Dieser Beitrag untersucht, welche Varianten von Hilfsmitteln es gibt und wie diese rechtlich einzuordnen sind. Weiters wird dargestellt, wie ein Nachweis des Einsatzes bzw. der konkreten Variante von Schwindelsoftware erfolgen kann.