Geänderte Vergabebehörden, geänderte Transparenz im Vergabeverfahren?
Mit 1. Januar 2014 haben die Verwaltungsgerichte in Bund und den Ländern die Agenden der bisherigen Vergabekontrollbehörden (UVS, VKS, BVA) übernommen. Doch wie wird das neue Verfahren – gerade in Hinblick auf Transparenz – ablaufen und wie werden die neuen Vergabekontrollbehörden entscheiden? Anhand der Spruchpraxis der bisherigen Vergabekontrollbehörden zu Transparenz und Akteneinsicht werden eine Bestandaufnahme und ein Ausblick zum Stellenwert der Transparenz bei Vergaben in Österreich gegeben.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 1.1. Verwaltungsreform in Österreich
- 1.2. Vergaberechtlicher Rechtsschutz auf Grundlage der österreichischen Verwaltungsr
- 2. Transparenz im Vergabeverfahren
- 2.1. Transparenz als allgemeiner Grundsatz im Vergabeverfahren
- 2.2. Transparenz im Vergabenachprüfungsverfahren
- 3. Ergebnis
- 4. Schrifttum
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare