Nutzung von Daten eines Fernsprechteilnehmers im anderen Staat zulässig
EuGH – Die Einwilligung eines Fernsprechteilnehmers in die Veröffentlichung seiner Daten umfasst auch die Nutzung dieser Daten in einem anderen Mitgliedstaat. Der weitgehend harmonisierte Rechtsrahmen ermöglicht es, die Einhaltung der Anforderungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Teilnehmerdaten unionsweit gleichermaßen sicherzustellen. (Urteil C-536/15)
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