Interception of papers handed over by a lawyer to his clients was not justified
EGMR – Im Urteil der Kammer vom 24. Mai 2018 im Verfahren Laurent gegen Frankreich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig entschieden, dass Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt ist. (Urteil Nr. 28798/13) (as)
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