Recht auf im Internet archivierte Informationen überwiegt Recht auf Vergessen von Straftätern
EGMR – In seinem Kammerurteil vom 28. Juni 2018 in dem Verfahren M.L. und W.W. gegen Deutschland stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest, dass keine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag. (Urteil 60798/10 und 65599/10)
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