Jusletter IT

Zur Umsetzung des Basler Krypto-Standards in der Schweiz

Wie verhält sich nationale Finanzmarktpolitik zu internationalen Standards?

  • Autoren/Autorinnen: Hans Kuhn / Rolf H. Weber
  • Beitragsart: Blockchain
  • Rechtsgebiete: FinTech und RegTech
  • DOI: 10.38023/ac614fbc-39be-4ea4-9d8c-9fc10e33df0e
  • Zitiervorschlag: Hans Kuhn / Rolf H. Weber, Zur Umsetzung des Basler Krypto-Standards in der Schweiz, in: Jusletter IT 15. Februar 2024
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat einen neuen Standard zur Eigenmittelunterlegung von Kryptovermögenswerten vorgelegt, der Eigenmittelanforderungen von bis zu 200% des Buchwerts sowie eine absolute Obergrenze von 2% des Kernkapitals vorsieht. Eine überzeugende Begründung für derart einschneidende Anforderungen ist nicht ersichtlich. Der vorliegende Beitrag untersucht Voraussetzungen und Verfahren für die Übernahme des Standards in das schweizerische Recht. Er kommt zum Schluss, dass eine Übernahme mit dem Grundsatz der technologieneutralen Regulierung nicht vereinbar wäre und gravierende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Grundlagen
  • 2.1. Basler Ausschuss für Bankenregulierung
  • 2.2. Basler Eigenmittelstandards
  • 2.3. Vertretung der Schweiz
  • 3. Basler Krypto-Standard
  • 3.1. Überblick
  • 3.2. Klassifizierung von Kryptovermögenswerten
  • 3.3. Eigenmittelanforderungen für Gruppe 1-Kryptovermögenswerte
  • 3.4. Eigenmittelanforderungen für Gruppe 2-Kryptovermögenswerte
  • 3.4.1. Gruppe 2a-Kryptovermögenswerte
  • 3.4.2. Gruppe 2b-Kryptovermögenswerte
  • 3.4.3. Obergrenze
  • 3.5. Zusätzliche aufsichtsrechtliche Anforderungen
  • 3.6. Bewertung
  • 4. Umsetzung des Basler Krypto-Standards durch die Schweiz
  • 4.1. Rechtsgrundlagen und Verfahren
  • 4.2. Grundsatz der technologieneutralen Regulierung
  • 4.3. Vereinbarkeit mit schweizerischem Verfassungsrecht
  • 4.3.1. Rechtsgleichheitsgebot
  • 4.3.2. Legalitätsprinzip
  • 4.3.3. Verhältnismässigkeitsprinzip
  • 4.3.4. Wirtschaftsfreiheit
  • 5. Ergebnis

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.