Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten
Werden über das ubiquitäre Medium «Internet» Persönlichkeits- und Datenschutzrechte verletzt, stellen sich zwei Fragen: die prozessuale Frage der gerichtlichen internationalen Zuständigkeit und das kollisionsrechtliche Problem des anwendbaren Rechts. In ersterem Zusammenhang spielt der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung eine herausragende Rolle. Danach könnte der Verletzte in allen Staaten klagen, in denen ein Erfolgsort belegen ist. Verletzungshandlungen im Internet führen danach theoretisch zu einer weltweiten gerichtlichen Zuständigkeit. Die den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung tragenden Kriterien der Sach- und Beweisnähe werden damit faktisch aufgegeben, der potentielle Verletzer verliert jede Steuerungsmöglichkeit seiner Gerichtspflichtigkeit. Der nachfolgende Beitrag versucht gerichtsstandsbeschränkende Merkmale zu präzisieren und spricht sich für die Übertragung der vom EuGH entwickelten Shevill-Doktrin aus, die zu einer Beschränkung des Umfangs der Schadensersatzhaftung führen kann. In letzterem Zusammenhang ist es der EU aus politischen Gründen leider nicht gelungen, kollisionsrechtliche Regeln zu Persönlichkeits- und Datenschutzrechten in die Rom-II-VO zu übernehmen. Kollisionsrechtlich soll dieser Beitrag mögliche Lösungswege aufzeigen, die sich durch diese Lücke ergeben haben. An beiden Fragen arbeitet das CLIP-Projekt des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München, deren Vorschläge hier ebenso Beachtung finden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Vorüberlegungen zum Dreiklang zwischen Sachrecht, IPR und IZVR
- 3. nach geltenden Rechtsgrundlagen
- 3.1. EuGVO
- 3.2. Rom-II-VO
- 3.3. eCommerce-Richtlinie
- 3.4. Datenschutzrichtlinie
- 3.5. Art. 40 EGBGB
- 3.6. BDSG
- 4. Einführung in den CLIP-Entwurf38
- 4.1. Regelungen zum IZVR
- 4.2. Regelungen zum IPR
- 5. Lösungswege
- 5.1. IZVR
- 5.1.1. Ausgangssituation
- 5.1.2. Ausgangssituation
- 5.1.2.1. Anknüpfung an den Handlungsort
- 5.1.2.2. Anknüpfung an den Erfolgsort
- 5.1.2.3. Shevill-Urteil – Paradoxon für das Internationale Kollisionsrecht?
- 5.1.2.4. «Harmonisierung» von IZVR und IPR – Wiederbelebung der lex fori?
- 5.1.3. Lösungen?
- 5.1.3.1. «Shevill»40
- 5.1.3.2. BGH-Vorlagebeschluss «Sedlmayr»42
- 5.1.3.3. BGH-Urteil «New York Times»45
- 6. Stellungnahme
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