Europäische Projektkultur als Beitrag zur Rationalisierung des Rechts – digitale Ausgabe zum Tagungsband des 14. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2011.

 

Das 14. IRIS Internationale Rechtsinformatik Symposion steht unter dem Motto «Europäische Projektkultur als Beitrag zur Rationalisierung des Rechts».

Für die Wissenschaft bedeutet die Projektkultur die Erzielung von Forschungsergebnissen unter zeitlichen, finanziellen, personellen und anderen Restriktionen bei Beachtung der Zielkataloge der Forschungsförderungsinstitutionen. Die EU-Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung haben eine Projektkultur geschaffen, die durch Europäisierung der Forschung mit Beteiligung von Wirtschaft wie Verwaltung gekennzeichnet ist. Für ein schwach finanziertes Fach wie die Rechtsinformatik bedeutet dies eine Chance für die Akquirierung von Mitteln für die Forschung. Das Recht als ein System von Regeln mit allgemeinem Geltungsanspruch soll nach Max Weber im Sinne einer rationalen Herrschaft auch rational sein, d.h. zweckmäßig, legitim und Rechtssicherheit vermitteln. Hier kann die Rechtsinformatik noch wesentliche Beiträge leisten. Der Aufbau von Rechtsinformationssystemen hat zu mehr Transparenz im Recht geführt. Aber es bestehen noch viele Möglichkeiten zu mehr Rationalität im Recht: a) Aufbau von semantischen Rechtsinformationssystemen, b) die Regulierung im semantischen Rechtsraum und c) Beistellung von Methoden zur Verbesserung der Rationalisierung des Rechts.

Zum zweiten Male haben wir die Tagungsbeiträge bereits vor der Tagung editiert und publiziert. So entsteht für die TeilnehmerInnen der Konferenz ein enormer Informationsvorsprung: Die Auswahl der zu besuchenden Vorträge kann informierter erfolgen, Hintergründe zum Gehörten liegen oft bereits schriftlich vor, und bei kollidierenden Vortragsterminen ist zumindest ein «Fremdlesen» möglich. Das Leitmotiv ist gleichgeblieben: «Die im Informationszeitalter unentbehrlichen wissenschaftlichen und praktischen Leistungen der Rechtsinformatik sollen einem breiten Publikum in umfassender und gut lesbarer Form vorgestellt werden.» Wie gewohnt umfasst der Tagungsband nicht nur neue wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern auch praktische Anwendungen der Rechtsinformatik und deren Problemstellungen.

  • Zum Generalthema
  • Datenschutz
  • E-Commerce
  • Urheberrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • LEFIS
  • E-Government
  • E-Democracy
  • E-Procurement
  • Open Government
  • Wissensbasiertes Prozessmanagement in
    Verwaltungsnetzwerken
  • Elektronische Rechtsetzung
  • E-Learning
  • IT-Sicherheit
  • IT-Compliance und E-Decovery
  • Juristische Informatik-Systeme
  • Rechtsinformation & Suchtechnologien
  • Theorie der Rechtsinformatik
  • Rechtstheorie
  • Rechtsvisualisierung (Multisensorisches
    Recht)
  • Science Fiction und Utopien

Die Organisatoren des IRIS 2011 sind vielen zu Dank verpflichtet, damit diese wissenschaftliche Plattform der Rechtsinformatik in Zentraleuropa abgehalten werden kann. Unter den vielen Unterstützern sind besonders zu erwähnen: die Universitäten Wien (Arbeitsgruppe Rechtsinformatik und WZRI Wiener Zentrum für Rechtsinformatik) und Salzburg (Schwerpunkt Recht Wirtschaft und Arbeitswelt), die mit veranstaltenden Organisationen OCG Österreichische Computergesellschaft (Arbeitskreis Rechtsinformatik), GI Gesellschaft für Informatik (Fachausschuss Rechtsinformatik sowie Fachgruppen Juristische Informatiksysteme, Rechtsinformation, E-Wissensrechte und ECommerce), Juristenverband, Internationale Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, Österreichisches Rechtsinformationssystem RIS und RTR Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH, WKS – Fachgruppe UBIT, die Programmgestalter Erich Schweighofer (geschäftsführend) und Friedrich Lachmayer, das wissenschaftliche Programmkomitee, die Schwerpunktkoordinatoren der Workshops: E-Government: Roland Traunmüller und Erich Schweighofer; E-Justiz: Martin Schneider; E-Procurement: Silke Weiß und Philipp Götzl; E-Democracy: Alexander Prosser; Juristische Informatiksysteme & Anwendungen: Burkhard Schafer und Doris Liebwald; Rechtsinformation: Erich Schweighofer; E-Commerce: Stefan Eder, Wolfgang Freund und Gerald Spindler; Telekommunikationsrecht: Robert Queck; E-Learning: Thomas Menzel und Anthony Antoine; Theorie der Rechtsinformatik & IT-Recht: Erich Schweighofer; Rechtstheorie: Meinrad Handstanger und Günther Kreuzbauer; Rechtsvisualisierung bzw. Multisensorisches Recht: Colette R. Brunschwig; Science Fiction und Utopien: Peter Lechner und Peter Parycek; Urheberrecht: Walter Blocher und Andreas Wiebe; Datenschutz: Dietmar Jahnel; Suchtechnologien für Juristen: Franz Kummer; LEFIS (LEgal Framework for the Information Society) Workshop: Fernando Galindo und Erich Schweighofer; Elektronische Rechtsetzung: Günther Schefbeck; IT-Sicherheit: Dirk Heckmann; ITCompliance und E-Discovery: Johannes Barbist; die Konferenzkoordinatorin Ines Staufer; sowie das lokale Organisationsteam an der Universität Salzburg unter der Koordination von Dietmar Jahnel und Peter Mader.

Den AutorInnen gebührt unser herzlicher Dank für ihre Beiträge, die mit größtmöglicher Sorgfalt editiert wurden. Der «Feinschlief» des Editierens wurde gemeinsam mit dem Sozialen Netzwerk der AutorInnen und Interessierten durchgeführt; all diesen «Co-Editoren» gebührt ein herzliches Dankeschön.

Tagungsbände sind Dokumentationen von Momentaufnahmen der Wissenschaft, und zwar der gehegten und gepflegten Treffen der Wissenschaftsgemeinde. Das IRIS-Konzept sieht vor, dass AutorInnen und befreundete Personen den Band kostenlos erhalten. Durch die Kooperation mit der OCG und ihrem Verlag books@ocg.at konnte der Herstellungsaufwand wesentlich gesenkt und damit – trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen – der Fortbestand dieser zusätzlichen Motivation für AutorInnen sichergestellt werden. In Zusammenarbeit mit dem Verlag Editions Weblaw werden die Tagungsbände in der Zeitschrift Jusletter IT unter http://www.jusletter-it.eu zugänglich gemacht. Es steht zu hoffen, dass dieser Tagungsband mit ähnlichem Interesse aufgenommen wird wie jene der Vorjahre!

Wien und Bern, im Februar 2011

Erich Schweighofer und Franz Kummer

Akzeptanzfaktoren für E-Government-Anwendungen – Ein Literaturüberblick
Michael Räckers
Michael Räckers
Jörg Becker
Jörg Becker
Sara Hofmann
Sara Hofmann
Während im Bereich des E-Commerce zahlreiche Studien existieren, die das von den Anwendern wahrgenommene Risiko bei der Nutzung von IT-Systemen untersuchen, wurde die Rolle des Vertrauens bei der Nutzung von E-Government-Anwendungen bisher kaum betrachtet. Das Ziel dieses Beitrags ist es, den aktuellen Stand zur Akzeptanzforschung – und dabei speziell die Rolle des Vertrauens und des wahrgenommenen Risikos bezüglich E-Government-Anwendungen – zusammenzutragen und darauf aufbauend einen Kriterienkatalog zu entwickeln. Dieser Kriterienkatalog strukturiert die Faktoren, welche die Akzeptanz von IT-Systemen und insbesondere E- Government-Anwendungen maßgeblich beeinflussen. Auf dieser Basis sollen später Handlungsempfehlungen sowohl für die Gestaltung von E-Government-Anwendungen als auch für die Kommunikation gegenüber den potenziellen Nutzern abgeleitet werden, die deren Vertrauen in diese Systeme steigern sollen.
Ein Vorschlag zur Effektuierung des Artikels 13 der Richtlinie 93/109/EG
Robert Müller-Török
Robert Müller-Török
Alexander Balthasar
Alexander Balthasar
Wie sich erst jüngst im Zuge der Diskussion um die Europäische Bürgerinitiative (EBI)1gezeigt hat2, ist die Richtlinie 93/109/EG «über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen»3, hinsichtlich der dort vorgesehenen Abstimmung der einzelnen mitgliedsstaatlichen Wählerverzeichnisse mittels Informationsaustausches noch immer nicht ausreichend umgesetzt; die Gründe hiefür sind offenbar weniger politischer, als technischer Art. Ausgehend von dieser Prämisse untersucht dieser Beitrag mögliche Lösungen.
Einführung in die rechtlichen und technischen Schwerpunkte der elektronischen Vergabe – Workshopbericht E-Procurement
Silke Weiss
Silke Weiss
Philipp Götzl
Philipp Götzl
Dieser Beitrag liefert eine kurze Zusammenfassung über die Vorträge des Schwerpunkts «E-Procurement» im Rahmen des IRIS 2011. Unter elektronischer Vergabe wird die Übermittlung der Vergabeunterlagen und Angebote auf elektronischem Weg verstanden, womit diese von großer praktischer Bedeutung für die öffentliche Hand und mögliche Bieter ist.
Anstrengungen im kommunalen Prozessmanagement zur Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie
André Göbel
André Göbel
Der Umsetzungsstand der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der deutschen Kommunalverwaltung wurde in den Jahren 2008 und 2009 durch zwei Studien empirisch untersucht. Die dabei hinterfragten Meta-Kriterien im Bereich des kommunalen Prozessmanagements werden in diesem Beitrag dargestellt und in ihrer perspektivischen Bedeutung kommentiert.
EU-Grosspilotprojekte «STORK» und «SPOCS»
Peter Kustor
Peter Kustor
Das Internationale Rechtsinformatik Symposion IRIS 2011 widmet sich dem Generalthema «Europäische Projektkultur als Beitrag zur Rationalisierung des Rechts». Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation mit den unter diesem Dach laufenden Großpilotprojekten «STORK» und «SPOCS» illustriert eindrucksvoll die «neue» europäische Projektkultur und ihre große politische und praktische Relevanz.
Potenziale des Prozesskettenansatzes im B2-Kontext – Anwendungserfahrungen und Perspektiven
Peter Schilling
Peter Schilling
Sirko Schulz
Sirko Schulz
Martin Brüggemeier
Martin Brüggemeier
Um die Unternehmen bei ihren vielfältigen Verwaltungskontakten zu entlasten, wird im Rahmen von E-Government-Strategien ein «Prozesskettenansatz» (PKA) verfolgt. In der Anwendung birgt dessen grenzüberschreitende Prozessorientierung zwar Vorteile aber auch Risiken. Letztere können reduziert werden, wenn bei der Gestaltung dem Autonomieanspruch der Beteiligten sowie einer ganzheitlichen Daten- und Produktorientierung Rechnung getragen wird.
Neue Methoden zur effizienten Ausarbeitung von Vertrags- und Gesetzestexten
Sebastian Reimer
Sebastian Reimer
Bei der Erstellung von Software werden schon seit Jahren so genannte Software Configuration Management Systeme eingesetzt, die ein effizientes Zusammenarbeiten von Teams ermöglichen und Funktionen zur Fehleranalyse und -behebung anbieten. Dieser Beitrag untersucht, inwieweit diese best practices aus der Informatik in die Rechtswissenschaft übernommen werden können.
SozDok – Die Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts: Neuerungen bei der Suche nach Novellen
Beate Maier-Glück
Beate Maier-Glück
Martin Zach
Martin Zach
Die Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts – SozDok – ist eine spezifische Dokumentation für den Bereich des österreichischen Sozialversicherungsrechts. Dieser Beitrag stellt die im Rahmen der letzten Releases neu entwickelten Features vor. Der Schwerpunkt liegt dabei auf neuen inhaltlichen Such- und Auswertungsmöglichkeiten, welche die juristische Arbeit für die spezifischen Nutzer/innen dieser Datenbank wesentlich unterstützen: hoher Detaillierungsgrad der Suche von Novellenanordnungen (Suche bis zur Ebene der literae einer Bestimmung), Anzeige sämtlicher – auch nicht dokumentierter – Novellen und Übergangsbestimmungen zu einem Paragrafen und Hinweise zur Textentwicklung (vom offenen Dokument ausgehend). Es wird der Blick auch auf andere Dokumentationen gerichtet – wo finden sich Novellenhinweise im Gesetzestext? Wo ist die Suche nach Novellenanordnungen möglich? Beleuchtet wird dabei auch der juristische Hintergrund bzw. die juristische Anforderung zu den jeweils neu entwickelten Lösungen.
Legislative Time Machine – Explore Law in the Past, Present, and Future
Grant Vergottini
Grant Vergottini
Despite being consolidated into codes, determining California's law at a point in the past is often quite difficult. Likewise, predicting what it might be like in the near future is challenging. The codes released by the State of California only reflect the law at the current time. Even when the historical records of California legislation are made public, the information is often fragmented, incomplete, or ambiguous. We are developing a holistic solution to this problem in the form of a legislative time machine that can present the law as it did look at a date in the past, as it does look at the present time, as it will look in the future based on the effective statutes, and as it might look in the future based on pending legislation. This system is built on semantic web technology.
Auf dem Weg zum automatisierten Ermittlungseingriff – Zur Verfolgung von Verkehrsverstößen in der Bundesrepublik Deutschland
Andreas Popp
Andreas Popp
Die Anfertigung von Bildaufnahmen als Beweismittel bei der Verfolgung von Regelverstößen im Straßenverkehr erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland einerseits oft automatisiert, muss aber andererseits auf strafverfahrensrechtliche Befugnisse gestützt werden, die einen konkreten Tatverdacht voraussetzen. Dies wirft die Frage auf, inwieweit sich eine derartige «automatisierte Verdachtsschöpfung» in das gegenwärtige Konzept eines von Menschen (und nicht von Maschinen) gestalteten Strafverfahrens integrieren lässt. Der Beitrag versucht, die Problemstellung zu skizzieren und eine erste Antwort darauf zu formulieren.
Fachkonzeption rechtskonformer Informationssysteme als Anwendungsgebiet des Rechtsvisualisierung
Marcel Heddier
Marcel Heddier
Jörg Becker
Jörg Becker
Ralf Knackstedt
Ralf Knackstedt
Der Beitrag plädiert für eine Integration von Forschungsansätzen der Wirtschaftsinformatik und der Rechtswissenschaften, um die disziplinenübergreifende Fachkonzeption von Informationssystemen durch eine modellbasierte Kommunikation zu unterstützen. Dieses Forschungsfeld strukturiert der Beitrag mittels eines Ordnungsrahmens der durch die drei zueinander orthogonalen Dimensionen Rechtsgebiet, Modellierungsebene und Art des Forschungsziels aufgespannt wird. Anhand des Ordnungsrahmens wird eine Forschungsagenda abgeleitet, die am Beispiel der Gestaltung rechtskonformer Web-Anwendungen genutzt wird, um bereits erzielte, aktuell entwickelte und zukünftig anzustrebende Forschungsergebnisse zu positionieren bzw. abzuleiten.
Effizienz durch Agilität und Flexibilität in serviceorientierten Architekturen
Karl Flieder
Karl Flieder
Dieser Beitrag befasst sich mit qualitativen Eigenschaften bzw. Gestaltungszielen von serviceorientierten Architekturen, die das strategische Ziel der Effizienz unter-stützen. Strategische Ziele, ökonomische Nutzenpotenziale und technische Gestal-tungsoptionen werden anhand des Business Engineering Modells aufgezeigt, struktu-riert und diskutiert. Ziel ist die Schaffung einer methodischen Grundlage für die Ana-lyse der Übertragbarkeit von Erkenntnissen aus der Automobilindustrie auf das E-Government. Durch eine Fallstudie aus der „Digitalen Fabrik“ wird dieses Theorie-artefakt induziert. Eine Möglichkeit zur Übertragung von Erkenntnissen auf das E-Government wird anhand einer Klassifizierung des Wertbeitrages aufgezeigt.
Die Amtssignatur in Gemeinden – Ein erster Erfahrungsbericht
Roman Trabitsch
Roman Trabitsch
Bernhard Horn
Bernhard Horn
Thomas Grechenig
Thomas Grechenig
Gerald Fischer
Gerald Fischer
Mit Jahreswechsel endete nun – nach mehrmaliger Hinauszögerung durch den Gesetzgeber – endgültig die Übergangsfrist des § 82a AVG. Entsprechend dieser Regelung mussten schriftliche Ausfertigungen in Form von elektronischen Dokumenten oder schriftliche Ausfertigungen auf Papier, die elektronisch erstellt wurden, für ihre Formgültigkeit nicht mit einer Unterschrift, Beglaubigung oder Amtssignatur versehen werden. Diese Übergangsbestimmung fand mit 1. Januar 2011 nun endgültig ihr Ende, was bestimmte Konsequenzen mit sich bringt.
Beiträge zum Multisensorischen Recht (multisensory law) anlässlich des internationalen Rechtsinformatik Symposions 2011 – ein Kommentar dazu
Colette R. Brunschwig
Colette R. Brunschwig
Dieser Kommentar beschreibt, welchen Gegenstand und/oder welche Fragestellung die einzelnen Beiträge zum Multisensorischen Recht (multisensory law) behandeln und welches Ziel sie anstreben. Er verdeutlicht auch, welche Beziehung diese Beiträge zum Multisensorischen Recht bzw. zu seinen Teilgebieten haben. Der Kommentar beruht auf den Aufsätzen oder den Abstracts, welche zur Zeit verfügbar waren, als er erstellt wurde.
Die Folgen des Technologiefortschritts für das Rechtsuniversum
Reinhard Riedl
Reinhard Riedl
Der Fortschritt beim Einsatz von IKT zeigt, dass viele Gewissheiten des Rechtsuniversums nur Axiome mit zeitlich beschränkter Gültigkeit waren. Dieser Beitrag schlägt eine Auslegeordnungslogik für die Folgen des Technologiefortschritts vor und demonstriert die Folgen exemplarisch, unter anderem anhand der Konsequenzen von Virtualisierung und der Konsequenzen neu eingesetzten Lösungen im Bereich digitale Identität.
DYONIPOS – Proaktives Managen von Wissensprozessen in der it-sektion des BMF
Doris Ipsmiller
Doris Ipsmiller
Silke Weiss
Silke Weiss
Tobias Schleser
Tobias Schleser
Sandra Tscheliesnig
Sandra Tscheliesnig
Wissensmanagement nimmt speziell in wissensintensiven Organisationen, wie z.B. dem Bundesministerium für Finanzen (BMF), zunehmend einen wichtigen Stellenwert ein. Die Anwendung DYONIPOS unterstützt die WissensarbeiterInnen als "intelligenter Assistent" bei wissensintensiven ad-hoc-Prozessen in Ihrer täglichen Arbeit. Ohne Mehraufwand zu erzeugen stellt DYONIPOS proaktiv und unter Berücksichtigung des jeweiligen Arbeitskontexts passende Informationen bereit. DYONIPOS wurde in der IT-Sektion des BMF erfolgreich produktiv gesetzt. Im Zuge des Produktivsetzungsprozesses wurde parallel eine Studie über die Anwendung und Nutzung des Systems durchgeführt, welche einerseits eine hohe Nutzungsintensität und Zufriedenheit der User und andererseits Erweiterungsvorschläge und weitere Einsatzszenarien ableitet.
Europäische Projektkultur und Rationalisierung des Rechts
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Die Europäische Projektkultur beeinflusst zunehmend die universitäre Forschung. Das Siebte Rahmenprogramm FP7 ist Teil des Europäischen Forschungsraums, der sich aus sämtlichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Programmen und Strategien in Europa mit grenzüberschreitender Perspektive zusammensetzt. Daher ist es für die Rechtswissenschaften wichtig, in den Zielkatalogen der Forschungsförderinstitutionen aufzuscheinen. Die Rechtsinformatik ist als wenig finanziertes Fach auf die Projektforschung angewiesen. Ein Leitthema könnte die Rationalisierung des Rechts sein, wobei der Beitrag der Rechtsinformatik in mehr Transparenz und mehr Akzeptanz des Rechts, im Aufbau von semantischen Rechtsinformationssystemen, in der Regulierung im semantischen Raum sowie in der Unterstützung der «Accountability» liegt.
«Kennst du das Recht?» – eine Visualisierung des Rechts für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche
Caroline Walser Kessel
Caroline Walser Kessel
Aufbauend auf der Studie «Fair Play» wird das Recht für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche, basierend auf den allgemeinen Rechtsgrundsätzen wie Fairness und Gerechtigkeit mit Methoden der Rechtsvisualisierung darstellt. Das heute geltende Rechtssystem wird ausgehend vom Beispiel der Schweiz (zum Teil mit Blick auf andere europäische Staaten und den angelsächsischen Raum) anhand von Fallbeispielen, vielen farbigen Bildern (Fotos, Comics, Darstellungen von Kindern und Jugendlichen) und historischen Bezügen dargestellt. Dabei wird eine altersadäquate Sprache verwendet. Es ist ein Beispiel für die Umsetzung des Visuellen Rechts im Bereich von Familie und Schule.
Long-term Preservation and Legal Validity of E-Law
Monica Palmirani
Monica Palmirani
The role of official gazettes and journals in Web 2.0 is changing, and the new Web technologies are providing an opportunity to introduce new functionalities. Thus Legal XML is being widely adopted as a method for managing legal documentation. In this new dematerialized scenario (e-Law) the official gazettes, and the relative institutional bodies, have to balance competing desiderata – XML expressiveness with the long-term preservation and integrity of documents – taking into account not only the technical aspects but also legal-philosophical considerations. One challenge will be to exploit technical advances to ensure the authenticity and validity of digital sources of law over time, all the while ensuring that system manipulations can be distinguished from the original content issued by the law- or rule-making body. This paper presents some possible scenarios analyzing the characteristics that Legal XML should have if we are to achieve the goal of preserving the validity of digital legal documents over time for the generations to come.
Erweiterte Gefahrenforschung der Sicherheitspolizei bei der Bekämpfung des Terrorismus und Datenschutz
Egmar Wolfeil
Egmar Wolfeil
Die Sicherheitspolizei wird üblicherweise tätig, wenn Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Leben und Gesundheit von Bürgern aufgrund entsprechender Tatsachen erkennbar werden. Die zunehmende Ausbreitung des Terrorismus und die damit verbundenen großen Gefahren haben es erforderlich gemacht, der Sicherheitspolizei bereits im Vorfeld konkreter Gefahren geeignete Mittel an die Hand zu geben, um Bedrohungen rechtzeitig zu erkennen. Die so genannte erweiterte Gefahrenforschung erlaubt es der Sicherheitspolizei, bestimmte Bevölkerungskreise zu beobachten und personenbezogene Daten zu speichern, ohne dass eine konkrete Gefährdung von Rechtsgütern vorliegt. Der nachfolgende Beitrag untersucht, ob mit den bestehenden Vorschriften des SPG zur erweiterten Gefahrenforschung ein rechtlich zutreffender Ausgleich zwischen den allgemeinen Sicherheitsinteressen und den Grundrechten Betroffener erreicht wird. Dabei werden schwerpunktmäßig die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention behandelt.
IT-Compliance und E-Discovery
Johannes Barbist
Johannes Barbist
Martin Schwarzbartl
Martin Schwarzbartl
Benjamin Weissmann
Benjamin Weissmann
Dieser Beitrag befasst sich mit rechtlichen und technischen Aspekten von E-Discovery im Rahmen externer oder interner Investigationen.
Rechtsdatenbanken in Österreich – die aktuelle Situation
Dietmar Jahnel
Dietmar Jahnel
Die aktuelle Entwicklung bei den Rechtsdatenbanken geht in die Richtung, dass die relevanten Inhalte immer mehr in eigenen Verlagsdatenbanken angeboten werden. Daneben hat sich – von vielen unbemerkt – ein starker Trend zur Publikation abseits der Fachzeitschriften in Handbüchern, Jahrbüchern, Sammelbänden und Festschriften ergeben. Was dies für eine vollständige Recherche nach juristischer Fachliteratur bedeutet wird in diesem Beitrag besprochen. Weiters wird analysiert, was genau mit RDB, RIDA, LexisNexis Online und Lindeonline gefunden werden kann bzw. welche Publikationen in den einzelnen Systemen im Volltext enthalten sind.
Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten
Philipp Fischer
Philipp Fischer
Werden über das ubiquitäre Medium «Internet» Persönlichkeits- und Datenschutzrechte verletzt, stellen sich zwei Fragen: die prozessuale Frage der gerichtlichen internationalen Zuständigkeit und das kollisionsrechtliche Problem des anwendbaren Rechts. In ersterem Zusammenhang spielt der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung eine herausragende Rolle. Danach könnte der Verletzte in allen Staaten klagen, in denen ein Erfolgsort belegen ist. Verletzungshandlungen im Internet führen danach theoretisch zu einer weltweiten gerichtlichen Zuständigkeit. Die den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung tragenden Kriterien der Sach- und Beweisnähe werden damit faktisch aufgegeben, der potentielle Verletzer verliert jede Steuerungsmöglichkeit seiner Gerichtspflichtigkeit. Der nachfolgende Beitrag versucht gerichtsstandsbeschränkende Merkmale zu präzisieren und spricht sich für die Übertragung der vom EuGH entwickelten Shevill-Doktrin aus, die zu einer Beschränkung des Umfangs der Schadensersatzhaftung führen kann. In letzterem Zusammenhang ist es der EU aus politischen Gründen leider nicht gelungen, kollisionsrechtliche Regeln zu Persönlichkeits- und Datenschutzrechten in die Rom-II-VO zu übernehmen. Kollisionsrechtlich soll dieser Beitrag mögliche Lösungswege aufzeigen, die sich durch diese Lücke ergeben haben. An beiden Fragen arbeitet das CLIP-Projekt des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München, deren Vorschläge hier ebenso Beachtung finden.
Zur Dualität von Rechtsinformatik und Informationsrecht
Herbert Fiedler
Herbert Fiedler
Anfänge und Gründungsprozesse von Rechtsinformatik und Informationsrecht als Disziplinen werden dargestellt. Mit dem Hintergrund der seitherigen Entwicklung und aktueller Diskussionen wird deren Verhältnis als eine Art von «Dualität» angesprochen. Dies bietet zugleich Anknüpfungspunkte für Verallgemeinerungen.
Telekommunikation: Entgeltstreitigkeiten wegen Download-Überschreitungen bei mobilen Datendiensten
Hermann Schwarz
Hermann Schwarz
Während mobile Datendienste nicht nur leistungsstark, sondern überdies äußerst preisgünstig geworden sind, ist es unveränderte Geschäftspraxis der Netzbetreiber, dass sie von Endkunden, die im Zuge der Dienste-Nutzung mehr als die vorab zu günstigen Paketpreisen vereinbarten Download-Datenmengen in Anspruch nehmen, oft astronomisch hohe Entgelte einfordern. Ob bzw. inwieweit die dazu vorgesehenen Vertragsklauseln, gemessen an den gesetzlich für die grundsätzliche Vertragsfreiheit angeordneten Grenzen, rechtlich überhaupt haltbar sind, erörtert dieser Beitrag.
Leben nach Plan – Utopien in den Biowissenschaften
Markus Wiederstein
Markus Wiederstein
Keine Wissenschaft führt uns die Grenzen menschlichen Handelns so klar vor Augen wie die Biologie. Gleichzeitig weisen rezente Strömungen biologischer Forschung in utopisch anmutende Richtungen mit dem Ziel, ebendiese Grenzen zu überwinden. Bietet die Biologie damit nur neue Landeplätze für demiurgische Fantasien? Oder verändert sich die Biologie dadurch zunehmend zur Ingenieurwissenschaft, die – nach der Entzifferung der Logik des Bios – nun den Evolutionsprozess gestaltend vorantreiben möchte? Und wie nahe kommen sich in diesem Kontext Biologie und Kunst? Mit der Darstellung einiger Entwicklungen in den Biowissenschaften und deren Randgebieten soll ein Blick auf Utopien in der Biologie der nächsten Jahrzehnte geworfen werden. Es ist zu erwarten, dass mit diesen Entwicklungen auch intensive ethische und rechtliche Debatten einhergehen werden.
Von isolierten Datenfriedhöfen zur übergreifenden effizienten Umweltdatenauswertung
Michael Hadrbolec
Michael Hadrbolec
Im Umweltbundesamt werden zu unterschiedlichen Themen Daten gesammelt (z.B. Wasser, Boden Luft, …). Die Herausforderung unserer Zeit ist es jedoch nicht nur Daten zu sammeln, sondern daraus Entscheidungsgrundlagen für Politik, Behörden, Experten und die Öffentlichkeit zu gewinnen. Daher wurde im Umweltbundesamt eine Datawarehouse-Infrastruktur konzipiert, die neben den klassischen aus dem BI Bereich stammenden Kennzahlen auch multitemporale Daten (Raum und Zeitbezug) unterstützt. Zusätzlich wird diese Funktionalität zukünftig auch über das Internet einem größeren Benutzerkreis, als gemeinhin für ein klassisches DWH üblich, zur Verfügung gestellt.
Europaweite e-Wettkultur als Beitrag zur Rationalisierung des deutschen Glücksspielrechts?
Alexander Konzelmann
Alexander Konzelmann
Das deutsche Glücksspielrecht ist Landesrecht, wird immer wieder durch Staatsverträge vereinheitlicht und soll durch Staatsmonopole die Spielsucht eindämmen. Dies führt im Bereich der online-Wetten zu Vorabentscheidungen des EuGH. Teile des materiellen deutschen Glücksspielrechts sind wegen Unvereinbarkeit mit den EG-Grundfreiheiten unanwendbar. Die Netzwirklichkeit wird zu einer Neunormierung veranlassen. Die Rechtslage ist als vorläufig zu dokumentieren.
Building the Legal Framework of the Information Society: Lessons from Combating Hate Speech
Matthias C. Kettemann
Matthias C. Kettemann
Attempts at weaving the normative fabric of Information Society are preceded by three levels of questions: a legal-philosophical level (Should we regulate?), a legal-practical level (Who should regulate?), and a legal-technological level (How should we regulate?). Analyzing the challenges of these three regulatory dimensions, first independently and then at the example of combating hate speech, this contribution will conclude that the normative method most tailored to the challenges of Information Society is the functional approach.
Cloud Computing in der Medizin – Patientengeheimnis versus medizinischen Fortschritt
Bernhard Horn
Bernhard Horn
Thomas Grechenig
Thomas Grechenig
Der Begriff des «Cloud Computing» hat sich in den letzten Jahren zu einem oft verwendeten Begriff in den unterschiedlichsten Branchen und Bereichen entwickelt. In der Regel wird dadurch die Beanspruchung von IT-Ressourcen in unterschiedlichster Form verstanden, die von Dritten – den Serviceprovidern – über das Internet bereitgestellt werden. Ziel ist es, den Aufwand und die Kosten beim Servicenutzer zu reduzieren. Auch in der Medizin verspricht der Einsatz von Cloud Computing einerseits Vorteile für die Gesundheitsdiensteanbieter, andererseits aber auch Potential für wesentliche Impulse und Möglichkeiten, die sich aus der organisierten (anonymisierten) «Weiterverwendung» der beim Serviceprovider verarbeiteten medizinischen Daten für multizentrische Forschungsvorhaben ergeben.
Do ICT strengthen or weaken our law?
Dominik Gora
Dominik Gora
This paper is trying to answer a very important question – «Do Information and Communication Technologies strengthen or weaken our law?». The work shows advantages and disadvantages of implementing new technologies to the law system.
Zur Methodik der softwaregestützten juristischen Fallbearbeitung
Bernd Schaudinn
Bernd Schaudinn
Die softwaregestützte juristische Fallbearbeitung wird in der fachlichen Diskussion mittlerweile als notwendiger Bestandteil der elektronischen Akte angesehen. Der Beitrag unternimmt am Beispiel der Tätigkeit des Strafverteidigers den Versuch, grundlegende methodische Fragen der softwaregestützten juristischen Fallbearbeitung zu formulieren und zur Diskussion zu stellen. Hierbei wird zwischen den methodischen Anforderungen an die juristische Fallbearbeitung als solche einerseits und den spezifischen methodischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der softgestützten Fallbearbeitung andererseits zu differenzieren sein.
Netzneutralität als politisches Ziel
Elisabeth Hödl
Elisabeth Hödl
Der folgende Beitrag widmet sich der Netzneutralität als politisches Ziel. Es wird aufgezeigt, was unter dem Begriff zu verstehen ist und welche rechtlichen Mecha-nismen relevant werden. Letztlich aber zeigt sich, dass der Begriff der Netzneutrali-tät zum metaphorischen Prüfstein der Debatte um die Verteilung von Ressourcen in Kommunikations- und Informationsnetzen wird.
Data Loss Prevention-Systeme im Spannungsfeld zwischen Risikovorsorge, Sicherheitsmassnahme und Datenschutz
Isabell Conrad
Isabell Conrad
Dominik Hausen
Dominik Hausen
Data Loss Prevention-Systeme versprechen die für Unternehmen durch ungewollten Datenabfluss entstehenden Geschäftsrisiken zu minimieren. Spätestens seit für Steuersünder-CDs Millionen bezahlt werden, steht der Schutz vor Bedrohungen von innen, die durch kriminelle Absicht oder unwissentlich durch Irrtum und Nachlässigkeit von Mitarbeitern verursacht werden, ganz oben auf der Agenda von IT-Verantwortlichen. Die (Echtzeit-)Überwachung des unternehmensinternen Datenverkehrs ist aber arbeits- und datenschutzrechtlich nicht unproblematisch, ein Ausgleich des berechtigten Sicherheitsinteresses des Arbeitgebers mit den Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer eine Herausforderung.
Das VCD als Praxisbeispiel von E-Procurement: Umsetzung im Bundesvergabegesetz 2006 idF. Novelle 2009
Beatrix Maier
Beatrix Maier
Der vorliegende Beitrag soll einen Einblick über E-Procurement im Bundesvergabegesetz 2006 idF. Novelle 2009 geben und das Virtual Company Dossier als ein Praxisbeispiel vorstellen. Fokus ist die Förderung des elektronischen Vergabewesens durch die Richtlinie der Europäischen Union und andere rechtliche Rahmenbedingungen (insbesondere des Bundesvergabegesetzes), welche vor dem Hintergrund der faktischen Durchsetzung auf legistische Weise beleuchtet werden.
Die Europäische Bürgerinitiative Online − Diskussion eines Schutzprofils
Alexander Balthasar
Alexander Balthasar
Alexander Prosser
Alexander Prosser
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Umsetzung der in der Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI) für das Online-Sammelsystem normierten Anforderungen in ein Schutzprofil nach Common Criteria. Beispielhaft wird dies vorwiegend über die Verhinderung einer Mehrfachunterstützung diskutiert.
Grenzüberschreitende Kooperationen im Gesundheitswesen und E-Health
Wolfgang Deutz
Wolfgang Deutz
Ralf Blaha
Ralf Blaha
In diesem Beitrag werden grenzüberschreitende Kooperationen des LKH Villach insbesondere im Hinblick auf den Austausch von Gesundheitsdaten sowie dessen rechtlichen Rahmenbedingungen erörtert.
A Visual Approach to Commercial Contracts
Helena Haapio
Helena Haapio
In the crafting of commercial contracts, many participants are involved, often business managers and lawyers from several countries and cultural and professional backgrounds. The challenge, then, is to achieve a balance between the different business and legal requirements and to facilitate communication and coordination. While some contracts may need to work as evidence in court, most contracts don’t. Commercial contracts are not made primarily for legal purposes; they are made for the parties so they get the results they want to accomplish. Once the contract is made, people in the field need to know what they are expected to do and refrain from doing. A visual approach has tremendous potential in improving the understandability and usability of contracts and in facilitating cross-professional communication from lawyers to management and delivery teams – and vice versa. The ability to visualise contracts and draw a map of the legal landscape can assist both lawyers and clients to make better decisions and engage in co-learning and collaboration required for today’s contracting success.
Einführung zu den Schwerpunkten Rechtsinformation & Juristische Suchtechnologien
Franz Kummer
Franz Kummer
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Dieser Beitrag liefert eine kurze Zusammenfassung über die Vorträge der Schwer-punkte «Rechtsinformation & juristische Suchtechnologien» im Rahmen des IRIS 2011. Das Angebot an Rechtsinformation wird nicht nur quantitativ immer mehr, sondern es werden bestimmte Aufgaben immer besser erfüllt. Die Segmentierung der österreichischen Rechtsinformationslandschaft durch eigene Verlagsdatenbanken wurde fortgesetzt. Sprache und Recht sowie komplexe Dokumentstrukturen bleiben eine Herausforderung. Zentrale Anforderung bei der Weiterentwicklung der Such-technologien ist der Einbezug der Nutzerinnen und Nutzer.
Urheberrechtliches UBONGO® – Schlaglichter auf die jüngere Judikatur in urhebersachen
Clemens Thiele
Clemens Thiele
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit versucht der folgende Beitrag eine Momentaufnahme der aktuellen Rsp. in Urhebersachen. Wesentlich erscheinende Entscheidungen des österreichischen OGH offenbaren in einer Projektion auf die in der Lehre und Praxis gefestigten Grundsätze zumindest «originelle Lösungen», die mit dem bisherigen Urheberrechtsverständnis kaum erfassbar sind. Dadurch eröffnet sich – in einem spielerischen Vergleich – gewissermaßen das Strukturproblem, dass das gegenwärtige Urheberrecht nicht ausreicht, um den Interessenkonflikten der digitalen Realität gerecht zu werden.
Google Street View – Neue Informationstechnologie oder Überwachung?
Verena Stolz
Verena Stolz
Google Street View ist ein Online-Kartendienst von Google; dabei werden Straßenansichten fotografiert und im Internet zugänglich gemacht. Da im Zuge des Fotografierens diverser Straßenansichten auch Personen, Häuser und Fahrzeuge fotografiert und sodann online gestellt werden, stellt sich primär die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem österreichischen Datenschutzgesetz.
Erfolgskriterien für E-Government-Projekte – Eine Analyse aus Sicht von Philosophie und Wirtschaftswissenschaften
Robert Müller-Török
Robert Müller-Török
Werner Faßrainer
Werner Faßrainer
E-Government-Projekte sind regelmäßig Gegenstand der politischen Auseinandersetzung. Während Projektauftraggeber, beteiligte Verwaltungsbeamte und externe Auftragnehmer sie regelmäßig als große Erfolge bezeichnen, fällt die Beurteilung durch politische Gegner und Bürger häufig ganz anders aus. Die klassischen Erfolgskriterien und -messmethoden der Ökonomie sind hier nur in Ausnahmefällen, etwa bei elektronischen Steuererklärungen, anwendbar. Die Autoren, ein Philosoph und ein Betriebswirt, stellen die Frage, was Erfolg eigentlich sein soll. Der Erfolgsbegriff aus der Sicht der Philosophie sollte zunächst neutral betrachtet werden und innerhalb seines Begründungszusammenhanges entfaltet werden. Dazu sind u.a. die Begriffe Kausalität, Wesen, Wirklichkeit und Messbarkeit zu hinterfragen. Max Planck's Postulat «Wirklich ist, was sich messen lässt» ist hierbei von besonderer Bedeutung, ebenso die historische Herkunft des Erfolgsbegriffes als «etwas zur Folge haben». Wer den Erfolg nur als das Bewirken einer Wirkung bezeichnet, greift zu kurz, weil die Kausalität zwischen Projektarbeit und Erfolgswirkung nicht «zweifelsfrei nachgewiesen» werden kann. Der Beitrag enthält Empfehlungen, wie Erfolgskriterien und die anzuwendenden Messverfahren (und deren Grenzen!) für konkrete Projekte ex-ante festgelegt werden müssen, um die Erfolgsdiskussion wenigstens zu versachlichen.
Zur Urheberrechtlichen Zulässigkeit von Screen Scraping
Michael Sonntag
Michael Sonntag
«Screen scraping» ist eine Technik, aus öffentlich zugänglichen Webseiten Informationen automatisiert zu extrahieren und diese anschließend weiterzuverwenden, typischerweise durch erneute Veröffentlichung im Internet. Beispiele hierfür sind Preisvergleichs-Websites. Die urheberrechtliche Zulässigkeit dieses Vorgehens ist umstritten, insb. im Hinsicht auf die Extraktion von Daten aus geschützten Datenbanken. Anhand aktueller Deutscher Urteile sowie einer Beispielapplikation, der Extraktion von Dokumenten aus dem RIS zur Erstellung eines privaten «Gesetzbuches», wird der legale Anwendungsbereich dieser Technik näher abgesteckt.
Willensbildung bei Personen mit einer Störung des Sprachverstehens
Georg Newesely
Georg Newesely
Die Geschäftsfähigkeit – also die Fähigkeit zur individuellen Rechtsgestaltung – setzt die Fähigkeit zur freien Willensbildung sowie die Fähigkeit zur Willensbekundung voraus. Personen, die nun etwa in der Folge einer Hirnschädigung an einer Störung der sprachlichen Funktionen (Aphasie) leiden, können ihren Willen je nach Schwere des Störungsbildes gegebenenfalls im Wege alternativer Kommunikationsformen bekunden. Soweit durch das Störungsbild der Aphasie aber auch das Sprachverständnis betroffen ist, stellt sich die Frage, ob und inwieweit Sachverhalte mit rechtlicher Relevanz von der betroffenen Person überhaupt aufgefasst und in den Willensbildungsprozess einbezogen werden können. Hieraus kann sich die Notwendigkeit ergeben, durch eine angepasste Kommunikation und die Verwendung nonverbaler Hilfsmittel eine betroffene Person zu unterstützen, wofür in diesem Beitrag Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt werden.
Virtuelle Forschungsumgebungen im Bereich der Rechtswissenschaft: Ein Anforderungsprofil
Christian Wolff
Christian Wolff
Bettina Mielke
Bettina Mielke
Der Beitrag diskutiert das Konzept der virtuellen Forschungsumgebung im Hinblick auf seine Anwendbarkeit in der Rechtswissenschaft. Ausgehend von den allgemeinen Rahmenbedingungen der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie in der Forschung (Kap. 2) wird das Modell virtueller Forschungsumgebungen eingeführt (Kap. 3). Anhand erster empirischer Untersuchungen zu den Bedürfnissen von Wissenschaftlern im geisteswissenschaftlichen Bereich skizziert der Beitrag, welche Anforderungen an zukünftige Forschungsumgebungen in der Rechtswissenschaft zu stellen sind (Kap. 4).
Einführung zum Schwerpunkt E-Government
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
E-Government ist wie immer sehr stark auf dem IRIS vertreten: 4 Sessionen sowie eigene Workshops über Open Government, E-Procurement und Telekommunikationsrecht (siehe dazu die Beiträge in diesem Tagungsband). Diesmal sind neben Projekten und praktischen Anwendungen E-Government-Architekturen sowie die Weiterentwicklung die wesentlichen Schwerpunkte.
Die Rückwirkung der Rechtsinformatik auf die Rechtstheorie
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Harald Hoffmann
Harald Hoffmann
Am Beginn der Siebzigerjahre hat die aufkommende Rechtsinformatik bereits eine seit Jahrhunderten ausgebildete Rechtstheorie vorgefunden. In der Anfangsphase glaubte man, dass das Strukturwissen um das Recht für die Abbildungsfunktion der Rechtsinformatik wichtig sei. In der Praxis begnügte man sich damals allerdings mit einer elektronischen Abbildung des Textes. Dazu kam die Datenbankfunktion mit Möglichkeiten der elektronischen Suche. In dieser Phase schien die Rechtstheorie überflüssig zu sein. Es entstand jedoch eine zunehmende Nachfrage nach Metadaten, insbesondere im Hinblick auf semantische Verweisungen und qualifizierte Formen der Suche. Spätestens mit den Ontologien entstand in der Folge eine neue Nachfrage nach Rechtstheorie. Es ist zu erwarten, dass sich diese von der Rechtsinformatik ausgehende Nachfrage mittelfristig auf die Rechtstheorie auswirken wird.
Metasuche
Matthias Kraft
Matthias Kraft
Der Ruf nach einem einheitlichen Zugang zu allen Fachinformationsquellen ist fast so alt wie die Datenbanktechnologie selbst. Auch die Herausforderungen, die mit der Entwicklung einer datenbankübergreifenden Suche verbunden sind, haben sich nicht wesentlich verändert. Der Lindeverlag hat nun einen sehr pragmatischen Ansatz gewählt, um mehrere Datenquellen gemeinsam durchsuchbar zu machen. Er wird hier nach einem historischen Exkurs kurz vorgestellt.
Die Europäische Bürgerinitiative in der Praxis – Potenzielle Anwendungsfälle, Organisatoren und zu erwartende Kosten
Robert Müller-Török
Robert Müller-Török
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) wird voraussichtlich Ende 2011 erstmals eingesetzt werden. Seitens der Europäischen Kommission und des Parlamentes bestehen keine Vorstellungen1, wie viele EBI in den ersten Jahren zu erwarten sind und wer die potenziellen Organisatoren von EBI sein werden. Dieser Beitrag analysiert die unterschiedlichen Einsatzszenarien, die potenziellen Themen und Organisatoren von EBI und erstellt eine Typologie von EBI. Anhand des aktuellen Entwurfes der Verordnung [Council of the European Union (2010)] wird für die verschiedenen Typen analysiert, welche Voraussetzungen und Kosten die Organisatoren erbringen bzw. tragen müssen. Aus diesen Ergebnissen wird abgeschätzt, welchen Effekt die EBI für die Entwicklung der E-Demokratie haben wird.
Neugestaltung des rechtlichen Rahmens für Vergaben im Unterschwellenbereich als Chance für die elektronische Vergabe?
Philipp Götzl
Philipp Götzl
Eine Expertengruppe wurde von der im Regierungsprogramm vorgesehenen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen beauftragt, für das Arbeitspaket 7 «Effizienz der Verwaltung» eine strukturierte Analyse der bestehenden Probleme auch im Vergaberecht und der damit verbundenen Folgewirkungen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde das Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006) näher geprüft und als ein (vorläufiges) Ergebnis festgehalten, dass im Unterschwellenbereich verstärkt vereinfachte Regelungen eingeführt werden sollen. Das geltende Unterschwellenregime im BVergG 2006 soll diesbezüglich systematisch durchforstet und gegebenenfalls unter Beachtung der primärrechtlichen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts neu gestaltet werden. Der vorliegende Beitrag untersucht nun, inwieweit ein Neugestaltungsbedarf auch für die elektronische Vergabe in Österreich besteht.
The Story of the Two Disclosure Approaches – A comparative study on Austria and Poland
Szymon Golebiowski
Szymon Golebiowski
The communication of the identity of the tortfeasor to the aggrieved party is an indispensable precondition of initiating civil proceedings. The disclosure of the identity of the alleged infringer constitutes one of the most crucial problems in the European system of the protection of personal data on the Internet. There is no direct provision in the EU legislation and case-law obliging the data controller to communicate the personal data of the alleged infringer on demand of the prospective plaintiff. Moreover, a specific nature of the IP address calls into question its affiliation to the personal data. Even in the Promusicae judgement, the European Court of Justice (ECJ) guided the Member States how to regulate the matter. The leeway left by ECJ for all EEA lawmakers is limited by fair balance between underlying fundamental rights, general principles of EU law and the principle of proportionality. Over recent years many legislative and judicial authorities within the EU had to face the problem of the disclosure of IP addresses for private entities. The problem in question is also connected with Member States’ data retention systems and its compliance with EU standards expressed namely in the E-privacy Directive and the Data Retention Directive. The purpose of this presentation will be to compare and contrast Polish and Austrian approaches towards the problem in the light of Promusicae standard.
Begründung der gerichtlichen Entscheidungen unter besonderer Berücksichtigung der Situation in Slowenien
Die Begründung einer gerichtlichen Entscheidung muss (müsste) immer wenigstens zwei Gesichter haben. Einerseits ist da die Überzeugung des Richters, dass er recht hat: Ein guter und verantwortungsvoller Richter überlegt und erwägt und sucht den Punkt, wo er und sein Gewissen beruhigt sind, dass er sich richtig entschieden hat. Das ist die sogenannte innere Begründung des Urteils, die nicht unbedingt auch nach außen wirken wird. Wenn jedoch der Richter diese innere Beruhigung und Begründung nicht hat, stellt sich die Frage, ob er überhaupt urteilen kann. Darüber muss jedermann mit sich selbst übereinkommen. Für die Parteien von größter Bedeutung ist die äußere Begründung, die in der schriftlichen Begründung des Urteils angeführt ist. In der äußeren Begründung soll es keine leeren Stellen und Flecke geben, also Stellen, die der Richter »rechtlich fühlt«, aber sie später nicht erklärt. Die Elemente der Rechtsentscheidung können nicht nur erkannt und aus dem Lebensfall und dem Gesetz rekonstruiert werden, diese Elemente müssen auch – manchmal mehr und manchmal weniger – (mit)geschaffen, als solche anerkannt und dann auch nach außen rechtlich begründet werden.
LEFIS (Legal Framework for the Information Society) Workshop on Legal and Technological Questions of the Information Society
Fernando Galindo
Fernando Galindo
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
This paper shortly summarizes the presentations within the LEFIS workshop. It is the 4th time that a LEFIS workshop is organised within the IRIS conference. LEFIS covers all aspects of the IRIS spectrum with a strong focus on IT law. Main topics are: human rights, personal data protection, patents and electronic commerce.
Europäische Bürgerinitiative – Rückblick und Ausblick aus österreichischer Position
Robert Stein
Robert Stein
Nachdem im Jahr 2010 mit Input der 27 Mitgliedstaaten ein Entwurf zur Verordnung betreffend das EBI konzipiert und vom Europäischen Parlament verabschiedet worden ist, ist es 2011 nun Sache der Mitgliedstaaten, innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Verordnung für eine verordnungskonforme Vollziehbarkeit der Europäischen Bürgerinitiative zu sorgen. Vieles konnte in den letzten Monaten klargestellt werden, bei einigen Merkmalen der Verordnung darf man gespannt sein, ob die Skepsis mancher Mitgliedsaaten in Hinblick auf eine ordnungsgemäße Vollziehbarkeit der Verordnung gerechtfertigt waren.
Ärzteverträge der Sozialversicherung im Internet
Josef Souhrada
Josef Souhrada
Michaela Gmoser
Michaela Gmoser
Ein weiterer Schritt zur Transparenz im Gesundheitswesen: Verträge der gesetzlichen Krankenversicherung mit Ärzten, Apothekern und anderen Gesundheitsdiensteanbietern werden erstmals im Internet gesammelt offen gelegt. Damit ist nachvollziehbar, welche Leistungen zu welchen Bedingungen von Freiberuflern bzw. gewerblichen Anbietern mit den gesetzlichen Krankenkassen verrechnet werden können bzw. wie für Patienten die Details für die Kostenerstattung bei Behandlungen lauten. Technisch wird dafür das seit 2002 bestehende Kundmachungssystem der Sozialversicherung http://www.avsv.at verwendet. Damit sind die öffentlich-rechtlichen (Satzungen, Krankenordnungen) und privatrechtlichen Detailgrundlagen der Patienten-Arzt-Sozialversicherungs-Beziehung unter einer Webadresse einfach zugänglich.
Interaktive Anleitung zum rechtswissenschaftlichen Arbeiten – Das «rwA»-Projekt der WU
Michael Nueber
Michael Nueber
Stefan Unger
Stefan Unger
Die steigenden Studierendenzahlen des Studienzweiges Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien machen die Bereitstellung von Lehrinhalten über Online-Ressourcen immer wichtiger. In diesem Beitrag wird ein neues Konzept der Studierendenbetreuung, ein virtuelles Nachschlagewerk zum rechtswissenschaftlichen Arbeiten, vorgestellt.
Wem Gehört das virtuelle Schwert? – Das Urheberrecht als Stoppschild der Informationsgesellschaft
Kai Erenli
Kai Erenli
Virtuelle Welten sind längst über den «Spielstatus» hinausgewachsen. Dennoch findet gerade in Virtuellen Spielwelten ein reger Handel mit virtuellen Gegenständen statt. Dabei ist der rechtliche Status dieser virtuellen Güter großteils ungeklärt. Die Entwickler von Virtuellen Welten versuchen überwiegend durch ihre AGB die größtmögliche Kontrolle über die Inhalte zu behalten und schließen somit den Nutzer als Rechteinhaber von virtuellen Gegenständen aus. Dieser Aufsatz beschreibt die rechtliche Einordnung von virtuellen Gegenständen in verschiedenen Rechtsordnungen und nimmt eine eigene Bewertung vor.
Zentrale Registerlösungen im föderalen Bundesstaat des 21. Jahrhunderts
Arthur Winter
Arthur Winter
Zur effizienten Führung der Verwaltungsaufgaben sind Register unabdingbar. Dabei handelt es sich sowohl um dezentrale Register bei einzelnen Behörden, Register pro Bundesland bis hin zu zentralen Registerlösungen der Republik, wie z.B. das Firmenbuch. Auf der Basis der bestehenden Zuständigkeitsregeln wurden die Register unterschiedlich organisiert und bei Automatisierung in verschiedenen Strukturen in Bezug auf die Daten unterschiedlich aufgebaut. Was sind nun die Grundsätze für Registeranwendungen in der Verwaltung? Mittlerweile hat durch die fortschreitende Entwicklung des E-Government-Gedankens eine Diskussion eingesetzt, welche neue Anforderungen an Registerlösungen durch Bürokratieabbau und vernetzte Verwaltung stellt. Eine Besonderheit stellt noch die rechtlich-organisatorische Gestaltung von Registerlösungen im föderal aufgebauten Bundesstaat dar. Zunehmend erhalten die Anforderungen von verwaltungsebenen-übergreifenden Registern Bedeutung, wobei deren rechtliche Umsetzung noch offen ist. Können zentrale Register in Zukunft als Shared-Services gestaltet werden? Neue Lösungsansätze sind gefragt und bedürfen einer breiten Fachdiskussion bevor mit der konkreten Umsetzung begonnen wird.
Personale Identität und Freier Wille in Science Fiction, Evolutionstheorie und Computerphilosophie
Wolfgang Schinagl
Wolfgang Schinagl
Die seit dem evolutiven Erwachen des Bewusstseins immer wieder gestellte Frage: Wer oder was bin ich? führt zu vielfältigen Antworten mit einem enormen philosophischen Variationsspektrum, das von personaler/transpersonaler/kultureller Identität bis zur Ich-Illusionierung reicht. Personale Identität oder Ich-Bewusstsein und freier Wille hängen eng miteinander zusammen. Wir betrachten einerseits das Ich als Entscheider von Wahlmöglichkeiten und sehen andererseits den freien Willen als virtuellen Entscheidungsraum (im Sinne einer simulierten Voraushandlung) für das Ich. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich eine erwachsene, nicht von krankhaft-seelischen Störungen betroffene Person aufgrund des freien Willens für bestimmte Handlungen entscheidet, die ihm auch vorwerfbar sind und damit zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Insbesondere die Neurowissenschaften, aber auch die Evolutionstheorie beinhalten kritisches Potenzial der Aufrechterhaltung des (auch juristisch) gebräuchlichen Umgangs mit den Begriffen «Person» und «freier Wille». Paraphrasiert werden diese Begriffe in der so genannten philosophischen Science Fiction Literatur, insbesondere bei Stanislaw Lem (1921-2006). Dabei werden auch computerphilosophische Themen wie Maschinenethik und -moral thematisiert.
Einführung zum Schwerpunkt wissensbasiertes Prozessmanagement in Verwaltungsnetzwerken
Angela Dovifat
Angela Dovifat
Dagmar Lück-Schneider
Dagmar Lück-Schneider
Ralf Klischewski
Ralf Klischewski
Maria A. Wimmer
Maria A. Wimmer
Dieser Beitrag liefert eine kurze Zusammenfassung über die Vorträge Schwerpunkts «Wissensbasiertes Prozessmanagement in Verwaltungsnetzwerken» im Rahmen des IRIS 2011. Fokus des diesjährigen Workshops: Methoden und Vorgehensmodelle für die Gestaltung von Verwaltungsprozessen, Potenziale durch verwaltungsübergreifendes Prozessmanagement, Benchmarking und Prozessmodellierung.
Datenverwendung durch Kreditauskunfteien – Schaffung eines Rechtsrahmens in der Gewerbeordnung
Martin Leiter
Martin Leiter
Der Nationalrat hat am 21. April 2010 mit einem Entschließungsantrag den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, Familie und Jugend ersucht, bis Ende 2010 eine detaillierte und verhältnismäßige Regelung der Datenverarbeitung und Datenverwendung durch Kreditauskunfteien vorzulegen. Überblicksartig sollen Bedürfnisse, Interessen und die daraus resultierenden Verhandlungspositionen sowohl der Auskunfteiwirtschaft als auch der Daten- und Konsumentenschutzbehörden dargestellt werden.
Videoüberwachung in Taxis in Deutschland und Österreich
Martin Sebastian Haase
Martin Sebastian Haase
Der folgende Beitrag setzt sich mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Videoüberwachung in Taxis auseinander. Nach einer kurzen Einleitung werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 6b BDSG geprüft. Unter anderem werden Überlegungen angestellt, ob es sich bei dem Innenraum eines Taxis um einen öffentlich zugänglichen Raum handelt, und ob dem Fahrpersonal im Taxi ein «datenschutzrechtliches» Hausrecht zusteht. Am Ende des Beitrags erfolgt eine kurze Bezugnahme auf die österreichischen Vorschriften zur Videoüberwachung.
Übertragbarkeit von Accounts in Online-Spielen
Accounts sind tatsächlich beherrschbare unkörperliche Sachen. Daher kommen die Bestimmungen der §§ 425 ff. ABGB unmittelbar zur Anwendung, d.h. Accounts können nach sachenrechtlichen Grundlagen ohne Zustimmung des Spielbetreibers übertragen werden, wobei auf Grund der Beschaffenheit des Accounts nur eine Übergabe durch Zeichen, also eine Übergabe durch Übermittlung der Zugangsdaten zum Account in Betracht kommt. Vertragliche Weitergabeverbote wirken daher nur inter partes. Weiters stellen Accounts keine Werknutzungsbewilligung dar, jedoch ein sonstiges Rechtsverhältnis, das als solches mit Zustimmung des Spielbetreibers übertragen werden kann.
REST: Eine Schnittstelle für den E-Commerce
Karl Flieder
Karl Flieder
Stefan Sackmann
Stefan Sackmann
Der Erfolg des Web 2.0 – allen voran Social Web und E-Commerce – basiert nicht zuletzt auf neuartigen, technischen Möglichkeiten, die dem Benutzer im Zuge seiner Interaktionen mit dem Web in der Regel verborgen bleiben. Die Schnittstellentechnik REST (Representational State Transfer) ist eine relativ junge Schnittstellentechnik, die die technische Basis für viele Anwendungen des so genannten Mitmachwebs und die Nutzung virtueller Güter bildet. In diesem Beitrag werden die technischen Grundzüge von REST sowie deren Konnex zu möglichen Anwendungen dargestellt.
Workshop «elektronische Rechtsetzung»
Günther Schefbeck
Günther Schefbeck
Dieser Beitrag liefert eine kurze Zusammenfassung über die Vorträge des Schwerpunkts «Elektronische Rechtssetzung» im Rahmen des IRIS 2011. Der Workshop fokussiert auf die heute operativen Systeme, den aktuellen Entwicklungen den weiteren Ausbau legistikspezifischer Anwendungen.
The Challenges of Privacy and Data Protection Posed by Smart Grids
Paul de Hert
Paul de Hert
Dariusz Kloza
Dariusz Kloza
The Third Energy Package (2009) encourages a long-term modernisation of electrical grids in Europe. Hence the European Commission considers a roll-out of the EU-wide regulatory framework for the next-generation grids, i.e. smart grids, including smart meters. Among all the promised benefits, this concept raises a number of privacy and data protection issues. The main aim of this introductory essay is to identify and briefly analyse them from the EU perspective. This paper forms a part of a broader research on privacy and data protection within smart grids.
Anschauliche Rechtssatzlogik – Rechtssätze mit Ausnahmen
Lothar Philipps
Lothar Philipps
Rechtssätze kann man mit elektrischen Schaltungen vergleichen: Das Und zwischen Tatbestandsmerkmalen wirkt wie eine Serienschaltung und das Oder wie eine Paral-lelschaltung. So lässt sich das auch grafisch darstellen; das ist seit langem bekannt. Wenig bekannt ist dagegen, dass man auch negierte Tatbestandsmerkmale zweidimensional darstellen kann. Diese Möglichkeit ist jedoch wichtig, weil im Recht oft mehrstufige Systeme von aufeinander aufbauenden Negationen auftreten, in Gestalt von Ausnahmen und Ausnahmeausnahmen. Am Beispiel der §§ 106 ff. BGB wird diese Darstellungsweise demonstriert. Außerdem wird an Beispielen aus der deutschen Rechtsordnung gezeigt, wie Und- bzw. Oder-Verknüpfungen den normativen Gehalt von Rechtssätzen modifizieren.1
Linked Open Data als Element von strategischem Informationsmanagement der öffentlichen Verwaltung
Peter Reichstädter
Peter Reichstädter
Johann Höchtl
Johann Höchtl
Informationsmanagement in der öffentlichen Verwaltung wird in der aktuellen Literatur vor allem im Aspekt der Informationsproduktion und der effizienten Beschaffung sowie der Logistik von Information betrachtet. Wir argumentieren, warum die mit Open Government Data verbundene Datenbereitstellung ebenfalls Bestandteil von strategischem, verwalterischem Informationsmanagement ist und in Zukunft einer umfassenderen Würdigung bedarf. Nachdem die Europäische Union und somit Österreich auf dem Weg zur führenden Wissensgesellschaft ist, sind Architekturmodelle notwendig, die effizient und interoperabel den föderalen Prinzipien der österreichischen und europäischen Verwaltung gerecht werden.
Visualisierungstypologie des Deutschen Privatrechts
Wolfgang Kahlig
Wolfgang Kahlig
Regeln und Gesetze zu vereinfachen ist das Ziel vieler Regierungen um den Aufwand für die Verwaltung einzuschränken. Sowohl in Österreich, als auch in Deutschland sind – oft auch im Rahmen der e-Government-Entwicklungen – Bestrebungen im Gang das Grundgerüst der Verwaltung, nämlich Gesetze und Verordnungen zu «vereinfachen». Dadurch werden immense Kosteneinsparungen erwartet. Die prinzipiell einfachste Methode dazu ist, dass die entsprechenden Verhaltensvorschriften ohne Ausnahmen und Abweichungen allgemeingültig dargestellt werden. Dem muss aber entgegen gehalten werden, dass durch eine derartige «Vereinfachung» nicht nur in bestehende Gesetze eingegriffen werden müsste, sondern dass dadurch politisch und sozial nicht tolerierbare Ungerechtigkeiten entstünden. Ziel der Vereinfachung muss also sein, dass die Regeln zwar in ihrer Bedeutung – soweit sinnvoll – bestehen bleiben, diese aber in einer vereinfachten Form dargestellt werden.
E-Government-Architekturen im Vergleich
Ronny Bernold
Ronny Bernold
Andreas Spichiger
Andreas Spichiger
Reinhard Riedl
Reinhard Riedl
In diesem Beitrag präsentieren wir die Ergebnisse einer Auftragsstudie des Schweizer Informatikstrategieorgan Bund, deren Inhalt der Vergleich der Schweizer E-Government-Architektur mit den E-Government-Architekturen anderer europäischer Länder (inklusive der österreichischen) ist.
Formularlegistik 2.0
Felix Gantner
Felix Gantner
Semantische Technologien können beim Entwurf und der Wartung von Formularen genutzt werden. Es wird an Hand eines theoretischen Modells juristischer Formulare und eines konkreten Beispiels dargestellt, wie Formularlegistik mit modernen technischen Mitteln unterstützt werden kann und wie ein System zur Erstellung und Bearbeitung semantischer Formulare aussieht.
Rechtsphilosophie und Rechtstheorie als Wissenschaften: Eine Standortbestimmung
Günther Kreuzbauer
Günther Kreuzbauer
Dieser Beitrag befasst sich mit der wissenschaftlichen Einordnung von Rechtsphilosophie und Rechtstheorie im Kanon der Wissenschaften. Dabei wird zuerst auf die Frage eingegangen, was Wissenschaft und was Philosophie sind. Dann wird versucht, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie damit in Beziehung zu setzen und gegeneinander abzugrenzen.
Strukturierung der Kernprozesse von Forschungseinrichtungen als Voraussetzung zur Gestaltung von IT-Services
Claudia Lemke
Claudia Lemke
Melanie Baier
Melanie Baier
Auswirkungen der aktuellen Reformprozesse im deutschen Wissenschaftssystem auf die Ausgestaltung der Aufgaben der IT-Organisation sind bislang kaum untersucht, obwohl hier erheblicher Handlungsbedarf besteht. Unter Betrachtung der spezifischen Prozesslandschaft solcher Institutionen und den Besonderheiten dieser IT-Organisationen wird in diesem Beitrag beispielhaft für den Kernprozess Forschung einer Forschungseinrichtung gezeigt, welche Prozessformen und -varianten existieren und welcher Einfluss hieraus auf die besondere Gestaltung der IT-Services besteht.
Bringt Mobile Government ein anderes E-Government?
Roland Traunmüller
Roland Traunmüller
Das Motto «Keep in touch with your business» gilt auch für den Bereich Staat und Verwaltung. Mit mobilen Endgeräten kann die Beteiligung erhöht und die Kommunikation intensiviert werden. In Sachen Planungsbeteiligung und E-Democracy könnte durch eine hohe Beteiligung ein Kipppunkt erreicht werden, der umfangreicher Entwicklungen anstößt.
Rechtlicher Erklärungsgehalt beim Upload von Daten
Sebastian Meyer
Sebastian Meyer
Eine Vielzahl von Daten und Dokumenten ist im Internet frei verfügbar. Aufgrund der freien Verfügbarkeit kann aber nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die (technisch) verfügbaren Informationen auch ohne rechtliche Beschränkungen frei verwendet werden dürfen. In bestimmten Konstellationen ist es jedoch sehr wohl denkbar, dass zumindest der Rechteinhaber durch den Upload eigener Informationen konkludent sein Einverständnis mit deren weiterer Nutzung erklärt oder sie zumindest dulden muss.
Ich weiss was du letzten Sommer gelesen hast – E-Reader und die Implikationen für den Datenschutz
Stephanie Schorre
Stephanie Schorre
Burkhard Schafer
Burkhard Schafer
E-Books stellen durch neue Geschäftsmodelle neue Herausforderungen an den rechtlichen Schutz der Privatsphäre. Der Gefahr des «allzu Vertrauten» muss entgegengewirkt werden.
If they can change the meaning of ordinary English, they can change the law.
Orlan Lee
Orlan Lee
The drive to collect and exploit personal data did not originate with national security concerns or with the revolution in information technology. These only fired the «private eye» ambitions of the private sector personal data collection industry. The system of collection and trading in personal data and credit information in the United States had been developing on the fringes of the financial services industry for many years. The Fair Credit Reporting Act (FCRA) of 1970, and its amendments, attempted to regulate a number of abuses that had grown up in that industry and laid down rules for the verification and correction of patently false information. In the one area of provision of employee background information, it codified requirements of notice and consent. Yet, when the federal agency authorized to enforce FCRA began supplying language they would accept as satisfying the letter of the law to avoid its burdens to human resources managers and consumer reporting agencies, notice and consent was completely undermined, not only for the FCRA, but also for the 4th, 5th, and 6thAmendments to the Constitution of the United States – that is for the right to be secure from search and seizure, subject to judicial warrant; the right to know the nature of an accusation, and to confront one’s accusers; and the right to due process of law.
Die neue E-Government-Strategie des Bundes, der Länder und Kommunen in Deutschland und ihre Auswirkungen auf Prozessmanagement im Verwaltungsumfeld
Dagmar Lück-Schneider
Dagmar Lück-Schneider
Wolfgang Schneider
Wolfgang Schneider
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Herausforderung von Institutionen sowie Länder übergreifenden Verwaltungsprozessen.
Die E-Auktion nach dem Bundesvergabe-Gesetz – Erfahrungen zu E-Procurement
Günther Gast
Günther Gast
Das BVergG 2006 führte die elektronische Auktion zur Ermittlung des Angebotes für die Zuschlagserteilung in einem Vergabeverfahren ein. Die Beschaffungsplattform www.e-AUKTION.at ist seit zwei Jahren online und ein Beispiel für e-Procurment. Mit diesem Beitrag soll der Ablauf einer elektronischen Auktion erörtert und über Erfahrungen der Plattform www.e-AUKTION.at berichtet werden.
Einführung in den Workshop IT-Compliance und E-Discovery
Johannes Barbist
Johannes Barbist
Dieser Beitrag liefert eine kurze Zusammenfassung über Hintergrund und Ziel des Workshops «E-Discovery und Compliance» im Rahmen der IRIS 2011.
Offene Daten und Informationen im Politikzyklus. Voraussetzungen, Risiken und Umsetzungspotentiale von Open Government und Open Data in europäischer Perspektive
Michael Sachs
Michael Sachs
Judith Schossböck
Judith Schossböck
Peter Parycek
Peter Parycek
Dieser Beitrag thematisiert freie und offene Information als Voraussetzung für Open Government in einem europäischen Kontext. Die Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Nutzungsalltag macht es gegenwärtig möglich, erstmals die Potentiale des Open Governments zu evaluieren und in die Praxis zu transferieren. Im Beitrag wird dabei insbesondere auf sozio-politische und sozio-kulturelle Konditionen sowie auf kulturelle und legislative Differenzen innerhalb der Beispielländer Bezug genommen. Hürden, Risiken und Potentiale der Umsetzung von Open Government und Open Data in Österreich bilden einen Schwerpunkt der Analyse, wobei Bereiche innerhalb des Politikzyklus identifiziert werden, die sich für eine initiative Umsetzung der Open Government-Prinzipien besonders eignen.
Public Source Counting Tool für eine unabhängige Stimmenauswertung bei E-Voting – Ein Verifikationsansatz
Alexander Scheidl
Alexander Scheidl
Es wird ein Überblick über den Ablauf des «Public Source Counting Tools», welches eine unabhängige (Zweit-)Auswertung der Stimmabgaben gewährleisten soll, gegeben. Danach wird auf die Verifikation dieser Software und der damit verbundenen Neuentwicklung mit Hilfe von Methoden der Software Verifikation eingegangen. Es ist das Ziel durch diese Verifikation das Vertrauen in die richtige Auswertung der Ergebnisse weiter zu steigern.
Distributive Multimedia and Multisensory Legal Machines
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Vytautas Čyras
Vytautas Čyras
Since Aristotle, legal philosophy explores and develops its concept of the iustitia distributiva. Currently, a trend in legal informatics both transforms and adopts long-established traditional cognitive patterns of (legal) philosophy. For example, it reveals the antique and medieval roots of (legal) ontologies. Similarly, new concepts of societal distribution can be elaborated in the context of multimedia and therefore multisensory legal machines. By reference to automats performing legal transactions, traffic lights, and ticket machines, we will explain new concepts of legal procedures. These concepts base on algorithms governing these procedures. Such distributive multimedia and hence multisensory legal machines are not only applications of legal informatics and e-government, but they can also be adequately analysed within the theoretical and practical framework of multisensory law. This new legal discipline in the making particularly focuses on the uni- and multisensory aspects and implications of the new ICT to which the machines at issue belong.
Wenn der Toaster zweimal klingelt – Von Intelligenter Energie und regulatorischen Rahmenbedingungen
Árpád Geréd
Árpád Geréd
Intelligente Energie ist derzeit in aller Munde. Sogar Produkte, die auf diesem Konzept aufbauen existieren bereits, doch bislang fehlt für die Umsetzung die wichtigste Komponente: die intelligenten Netze selbst. Die Umsetzung dieser Idee ist jedoch ohne (womöglich breitbandige) Kommunikationsnetze nicht möglich. Nachdem derartige Kommunikationsnetze bereits existieren, wäre es sinnvoll, diese auch für die im Rahmen der intelligenten Energieversorgung anfallenden Datenströme nutzen zu können. Vereinzelt existierten bereits Projekte, in denen bestehenden Dateninfrastrukturen gemeinsam genutzt werden. Für die großflächige Nutzung bestehender Kommunikationsnetze verschiedenster Telekomanbieter durch die verschiedenen Energieversorger, ob groß oder klein, werden jedoch Anpassungen im regulatorischen Umfeld erforderlich sein, welches entstanden ist, als die Verschmelzung von Strom- und Datennetzen als gedankliches Experiment für eine weit entfernte Zukunft galt.