Jusletter IT

Die Amtssignatur in Gemeinden – Ein erster Erfahrungsbericht

  • Autoren/Autorinnen: Roman Trabitsch / Bernhard Horn / Thomas Grechenig / Gerald Fischer
  • Kategorie: Kurzbeiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: E-Government
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2011
  • Zitiervorschlag: Roman Trabitsch / Bernhard Horn / Thomas Grechenig / Gerald Fischer, Die Amtssignatur in Gemeinden – Ein erster Erfahrungsbericht, in: Jusletter IT 24. Februar 2011
Mit Jahreswechsel endete nun – nach mehrmaliger Hinauszögerung durch den Gesetzgeber – endgültig die Übergangsfrist des § 82a AVG. Entsprechend dieser Regelung mussten schriftliche Ausfertigungen in Form von elektronischen Dokumenten oder schriftliche Ausfertigungen auf Papier, die elektronisch erstellt wurden, für ihre Formgültigkeit nicht mit einer Unterschrift, Beglaubigung oder Amtssignatur versehen werden. Diese Übergangsbestimmung fand mit 1. Januar 2011 nun endgültig ihr Ende, was bestimmte Konsequenzen mit sich bringt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Die Rechtsgrundlagen zur Amtssignatur
  • 2.1. Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz
  • 2.2. Das E-Government-Gesetz
  • 2.2.1. Die Amtssignatur auf elektronischen Dokumenten
  • 2.2.2. Die Amtssignatur auf Ausdrucken
  • 2.3. Die Amtssignatur auf elektronischen Rechnungen
  • 3. Die Darstellung einer Amtssignatur
  • 3.1. Darstellung des gesamten Signaturblocks
  • 3.2. Das Minimallayout
  • 4. Mögliche technische Umsetzungsvarianten
  • 4.1. Die serverseitige Variante
  • 4.2. Die Variante unter Verwendung individueller Smartcards
  • 5. Empfehlungen und Best Practices
  • 5.1. Erstellung der Signaturdaten
  • 5.2. Installation eines Signaturerstellungsservices
  • 5.3. Implementierung eines Berechtigungssystems
  • 5.4. Die Darstellung der Amtssignatur
  • 5.5. Vorteile gegenüber der smartcardbasierten Variante
  • 6. Zusammenfassung
  • 7. Literatur

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.