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Willensbildung bei Personen mit einer Störung des Sprachverstehens

  • Autor/Autorin: Georg Newesely
  • Kategorie: Kurzbeiträge
  • Zitiervorschlag: Georg Newesely, Willensbildung bei Personen mit einer Störung des Sprachverstehens, in: Jusletter IT 24. Februar 2011
Die Geschäftsfähigkeit – also die Fähigkeit zur individuellen Rechtsgestaltung – setzt die Fähigkeit zur freien Willensbildung sowie die Fähigkeit zur Willensbekundung voraus. Personen, die nun etwa in der Folge einer Hirnschädigung an einer Störung der sprachlichen Funktionen (Aphasie) leiden, können ihren Willen je nach Schwere des Störungsbildes gegebenenfalls im Wege alternativer Kommunikationsformen bekunden. Soweit durch das Störungsbild der Aphasie aber auch das Sprachverständnis betroffen ist, stellt sich die Frage, ob und inwieweit Sachverhalte mit rechtlicher Relevanz von der betroffenen Person überhaupt aufgefasst und in den Willensbildungsprozess einbezogen werden können. Hieraus kann sich die Notwendigkeit ergeben, durch eine angepasste Kommunikation und die Verwendung nonverbaler Hilfsmittel eine betroffene Person zu unterstützen, wofür in diesem Beitrag Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt werden.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Geschäftsfähigkeit trotz Aphasie?
  • 2. Aphasische Kommunikation
  • 2.1. Störungsbild Aphasie
  • 2.2. Beeinträchtigung im Sprachverstehen
  • 2.3. Kommunikation bei einer Störung im Sprachverstehen
  • 3. Beurteilung des Sprachverstehens
  • 4. Störung im Sprachverstehen im rechtlichen Kontext
  • 4.1. Anforderungen an das Sprachverstehen
  • 4.2. Hilfestellung bei einer Störung im Sprachverstehen
  • 4.3. Absicherung und Dokumentation
  • 5. Zusammenfassung
  • 6. Literatur

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