Liebe Leserinnen und Leser

Zu Ehren des Universitätsgelehrten, Ministerialbeamten und Magiers Friedrich Lachmayer wurde zu dessen 70. Geburtstag im Juni 2013 eine Festschrift mit dem Titel «Zeichen und Zauber des Rechts» publiziert. Diese ungewöhnlichen Berufsbezeichnungen treffen am besten das vielseitige Werk von Universitätsprofessor Dr. Friedrich Lachmayer, pensionierter Ministerialrat des Bundeskanzleramts in Wien: nicht «nur» Jurist, sondern auch Philosoph, Theoretiker, Logiker; nicht «nur» Universitätslehrer an den Universitäten Innsbruck und Wien, sondern auch langjähriger und erfolgreicher Verwaltungsjurist im Rechtsdienst der österreichischen Staatskanzlei; dazu ein intensiver Betreiber und Förderer von wissenschaftlichen Plattformen, wie des Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS.

89 Autorinnen und Autoren aus dem Umfeld von Friedrich Lachmayer haben Zeit und Energie den vielen von ihm betriebenen Wissenschaften gewidmet, um ein bedeutendes, interdisziplinäres Werk zur Weiterentwicklung des Rechts im Wissenszeitalter zu schaffen – mit Friedrich Lachmayer im Zentrum. Friedrich Lachmayer wollte und will Brücken bauen, disziplinäre Grenzen abbauen, den Horizont erweitern. Ein besonderes Anliegen ist ihm die Brücke von Technik und Logik sowie Recht und Sprache. Festschriften haben die wichtige Aufgabe, das Werk des Jubilars in den Kontext der jeweiligen Wissenschaften zu stellen. Bei Friedrich Lachmayer sind es sehr unterschiedliche Wissenschaften, die aber doch wesentliche Gemeinsamkeiten haben. Es bedarf Menschen, wie Friedrich Lachmayer es ist, die es auf sich nehmen, die Brückenfunktion zu übernehmen und den wissenschaftlichen Diskurs auf ein kreatives und schöpferisches Niveau zu heben. Diese Ausgabe reflektiert sein bedeutendes und befruchtendes Schaffen seit mehr als 40 Jahren.

Die elektronische Ausgabe dieser umfangreichen Festschrift wurde um die Beiträge von Hajime Yoshino und Erich Schweighofer ergänzt; der Beitrag von Hanna Maria Kreuzbauer wird wahrscheinlich im Dezember 2014 nachgereicht. Diese Ausgabe gliedert sich wie die Festschrift in folgende Schwerpunkte:

  • Rechtstheorie
  • Rechtsinformatik
  • Gesetzgebungslehre
  • Verwaltungsinformatik, E-Justiz & E-Government
  • Recht in der Praxis
  • Rechtsvisualisierung
  • Semiotik

Jusletter IT ist eine Plattform des modernen Diskurses. Friedrich Lachmayer wurde daher die Möglichkeit geboten, Reflektionen zu den jeweiligen Beiträgen zu publizieren. Es freut uns sehr, dass der Jubilar dies gemacht hat, und zwar in einer ihm typischen Form: mittels Visualisierungen.

Neu wurden in der Kategorie «Rechtsvisualisierung» bei Jusletter IT Präsentationen, Videos und Podcasts von Friedrich Lachmayer, Harald Hoffmann und Vytautas Čyras veröffentlicht; dies soll aber nur der Beginn sein. Die jeweiligen Werke werden mit bereits publizierten Beiträgen in Jusletter IT verlinkt. So können schriftliche Beiträge in verbildlichter oder vertonter Version ebenfalls nachvollzogen werden.

Zudem möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Auswertung unsere Online-Umfrage «Wie sehen Sie die Zukunft des WWW?» hinweisen. Wir danken allen, die sich zu Datenschutz und Datensicherheit im Hinblick auf den NSA-Skandal geäussert haben.

Auch in dieser Ausgabe finden Sie unter der Kategorie «TechLawNews» von den Rechtsanwälten Daniel Ronzani und Simon Schlauri News aus dem Bereich IT und Recht.

Wir wünschen Ihnen einen spannende Lektüre und freuen uns, Sie am 11. Dezember 2014 zur nächsten Ausgabe von Jusletter IT wieder begrüssen zu dürfen!

Erich Schweighofer und Franz Kummer

 

Vorwort
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Günther Schefbeck
Günther Schefbeck
Abstract

Friedrich Lachmayer verkörpert in seinem die Grenzen wissenschaftlicher Disziplinen ebenso wie soziokultureller Milieus überschreitenden Wirken einen ganzheitlichen Zugang zu Wissenschaft (soweit sie es ist, die Wissen schafft) und Wissenskritik. Seine Fähigkeit, Menschen zu aktivieren, macht ihn zum Anstoßgeber in so vielen verschiedenen Bereichen wie Rechtstheorie, Rechtsinformatik, Rechtsvisualisierung oder Semiotik.

Rechtstheorie
Meinrad Handstanger
Meinrad Handstanger
Abstract

Der vertikalen Perspektive des Stufenbaukonzeptes steht die horizontale Perspektive der Rechtsanwendung gegenüber. Im horizontalen Rechtsanwendungshorizont kommt dem höherrangigen Recht aber höheres Gewicht zu (Präponderanz).

Stanley L. Paulson
Stanley L. Paulson
Abstract

Es wird in der allgemeinen Rechtslehre angenommen, Hans Kelsen habe unter der «rekonstruierten Rechtsnorm» einen hypothetisch formulierten, an das Rechtsorgan gerichteten Befehl verstanden. Spät in den dreißiger Jahren führte er jedoch die Ermächtigung als die Grundform der hypothetisch formulierten Rechtsnorm ein. In den vierziger und fünfziger Jahren ging Kelsen noch weiter, wenn er die Rechtspflicht als elliptisch für eine bestimmte Konfiguration von Ermächtigungen begreift. Demnach wollte er ab diesem Zeitpunkt die Rechtspflicht als abgeleiteten Begriff verstanden wissen. Kelsens Rechtslehre wird damit zu einem radikalen Rechtspositivismus.

Abstract

Pitamic’ Werk Država (Der Staat) – erschienen 1927, nachgedruckt 1996 und 2009 – ist seiner Natur nach eine «allgemeine Staatslehre». Pitamic übersetzte das Werk in leicht geänderter Form ins Englische und veröffentlichte es 1933 unter dem Titel A Treatise on the State beim amerikanischen Verlag J. H. Furst Company (Baltimore, Maryland). − Pitamic behandelt den Staat als eine normative Erscheinung. Im Mittelpunkt des Staates stehen Rechtsnormen, die besagen, welches Gebiet, Volk und welche Gewalten zum Staat gehören und welchen Organisationen diese Qualität nicht zusteht: Der Staat ist «die Rechtsorganisation von Menschen auf einem bestimmten Gebiet, die unmittelbar dem Völkerrecht untergeordnet ist und der alle Rechtsorganisationen auf diesem Gebiet untergeordnet sind mit Ausnahme jener, die selbst unmittelbar vom zwischenstaatlichen Recht abhängen.» − Pitamic’ Stärke war es, dass er ein Gespür für die Grenzen der Reinen Rechtslehre hatte. Der rechtliche (normative) Aspekt des Staates ist derjenige, dem die Rechtswissenschaft nicht ausweichen kann, sie sollte ihn jedoch auch mit anderen Gesichtspunkten befruchten und im Dialog mit ihnen das Spezifikum und die Reichweite des Staates als einer «Rechtsorganisation (hervorgehoben von M. P.) von Menschen auf einem bestimmten Gebiet» begründen.

Jan M. Broekman
Jan M. Broekman
Abstract

Cubist form fragmentation, in particular its destruction of a harmonious surface-structure as well as its immanent breach of reference and representation is a sign of silence, which characterizes paintings in general. When the death of a figurative image occurs, language is its first victim. That silence is in the picture – pictures are arranged to radiate silence as a sign, and that purpose seems essential in pictorial representation: Mondrian, Rothko and others painted that fascination ([22] 171). Can one do this at all? What does this mean? Does it give a clue for a new and, above all, an encompassing understanding of the multiple aspects and fragments of our jubilee’s life work?

Koresuke Yamauchi
Koresuke Yamauchi
Abstract

In den letzten Jahren zieht der Begriff «Rechtskultur» immer stärkere Aufmerksamkeit auf sich, weil er als Faktor jedem Staat bei seinen Gesetzgebungsaktivitäten immer wichtiger wird. Hier ist und soll anhand einer Rechtsvergleichung von Märchen in Österreich und Japan die Rechtskulturen beider Staaten ermittelt werden. Dadurch lassen sich einige Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den beiden Staaten finden.

Fumihiko Takahashi
Fumihiko Takahashi
Abstract

Die Rechtsregel, die der Schlussregel (W) im Argumentschema Toulmins entspricht, ist nicht als Allsatz, sondern als anfechtbare Regel aufzufassen. Diese zur internen Rechtfertigung erforderliche Rechtsregel lässt sich mit der Gesetzesnorm, die bei der externen Rechtfertigung als Stützung (B) für die betreffende Rechtsregel funktioniert, nicht gleichsetzen. Sowohl Rechtsprinzipien wie auch Gesetzesnormen befinden sich als «Rechtsquelle» außerhalb der internen Rechtfertigung.

Peter Warta
Peter Warta
Abstract

Die Judikatur des VfGH zum Gleichheitsgrundsatz ist gut gemeint, aber mit dem Wortlaut des Gleichheitsgrundsatzes nur schwer in Einklang zu bringen. Das Kriterium der Sachlichkeit, das diese Judikatur in der überwiegenden Zahl der Fälle leitet, erweitert den Anwendungsbereich des Gleichheitsgrundsatzes substanziell.

Burkhard Schafer
Burkhard Schafer
Panagia Voyatzis
Panagia Voyatzis
Abstract

The paper describes a novel approach to the visualisation of legal argumentation, aimed at training legal professionals in Mexico. The approach that draws its inspiration from battle maps used in military history is discussed in a jurisprudential and legal-historical setting.

Reinhard Riedl
Reinhard Riedl
Abstract

Wir diskutieren die Methodenfrage in der angewandten Rechtsinformatik aus Sicht der IKT F&E-Projektpraxis. Dabei erläutern wir, was die Herausforderungen transdisziplinären Designs sind und welche «natürlichen» Herangehensweisen scheitern. Einzig das Schaffen von Kollaborationszonen verspricht Erfolg. Abstraktionen sind eine Möglichkeit, solche Kollaborationszonen zu entwickeln.

Vytautas Čyras
Vytautas Čyras
Abstract

This paper presents the landscape of legal informatics which was originally drawn and explained by Friedrich Lachmayer. The landscape is a mental map, and I attempt to interpret it. The work stems from numerous conversations with Lachmayer. His method of legal visualisation is briefly tackled in this paper, although one should note that the method needs a separate thorough study. Lachmayer uses various metaphors and only two are presented here: the vertical and horizontal stages of Is/Ought and the multi-arch bridge.

Rechtsinformatik
Helmut Weichsel
Helmut Weichsel
Abstract

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) steht seit Juni 1997 im Internet (http://www.ris.bka.gv.at) zur Verfügung. Seit Beginn des Jahres 2004 wird im RIS das Bundesgesetzblatt rechtlich verbindlich kundgemacht. Daneben dient das RIS auch dazu, die Bevölkerung über das geltende Recht sowie über die einschlägige Judikatur zu informieren. Mit der Anwendung «e-Recht» wird das authentische Bundesgesetzblatt erstellt. Es ist vorgesehen, dass ab 2014 mehrere Ländern deren Landesgesetzblatt im RIS authentisch kundmachen und dass die Judikatur der Verwaltungsgerichte im RIS veröffentlicht wird.

Brigitte Barotanyi
Brigitte Barotanyi
Harald Hoffmann
Harald Hoffmann
Leszek Kotsch
Leszek Kotsch
Abstract

Austria's Legal Information System (RIS) was a pioneer in publishing legal information, the federal law in particular. It received prices like the United Nations Public Service Award 2007. What is lesser known is that up to 2009 RIS participated in two Framework 6 projects of the European Union, further enhancing RIS' capabilities, at least theoretically, as most of them have not been implemented yet. Most of these enhanced capabilities are state of the art. Other legal information systems already implement some (e.g. the EnAct system in Tasmania, JASPI in Slovakia, some Cantons in Switzerland), or are in the process of implementing them (e.g. the future federal KAV-System in Switzerland). To keep the avant-garde position of RIS would require the serious discussion of these enhanced capabilities, at least. This paper is written as an input document for this discussion.

Helga Stöger
Helga Stöger
Karl Irresberger
Karl Irresberger
Abstract

Friedrich Lachmayer hat sich auch als wesentlicher Mitgestalter des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS), der authentischen elektronischen Kundmachung und überhaupt der Rechtsinformation in Österreich einen Namen gemacht. Der Beitrag betrachtet einige Eckpunkte dieses Weges.

Nikolaus Forgó
Nikolaus Forgó
Markus Holzweber
Markus Holzweber
Abstract

Mit dem EDV-Versuchsprojekt Verfassungsrecht wurde in Österreich zu Beginn der 1970er Jahre ein interdisziplinäres Projekt gestartet, das den Einsatz des Computers am Beispiel des Verfassungsrechtes ausloten sollte. Die dort geleisteten Vorarbeiten wurden im Rechtsinformationssystem des Bundes aufgenommen und weiterentwickelt. Der Prozess ist mit dem beruflichen Wirken Friedrich Lachmayers eng verbunden.

Josef Souhrada
Josef Souhrada
Abstract

Das österreichische Sozialversicherungsrecht hat bereits mehrere hundert Änderungen erlebt. Fünf bis zehn Änderungen jährlich bei einem einzigen Gesetz sind keine Seltenheit mehr. Die Herausforderung, sich darin zurechtzufinden, wird durch technische Fortschritte der Rechtsinformationssysteme erleichtert. Es sind aber nach wie vor Verbesserungen möglich, weil manche Organisationsformen des geltenden Rechts zwar historisch verständlich sind, aber den aktuellen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Die Diskussion um „besserem Zugang zum Recht“ sollte nicht mit der Einführung von Volltextsuche und Hyperlinks in Norm- und Entscheidungstexten abgeschlossen werden. Der Beitrag soll einige Anregungen für die Weiterentwicklung der Rechtsorganisation liefern.

Angela Stöger-Frank
Angela Stöger-Frank
Abstract

Bisher hat sich die Rechtsdokumentation mit der unmittelbaren Information zum Recht beschäftigt. Unter anderen kamen generell Normen und Entscheidungen in Betracht. Rechtsdokumentation ist wesensmäßig ex-post. Um der Dynamik der Gesellschaft gerecht zu werden, ist es notwendig, den Einzugsbereich der Informationen weiter zu ziehen und Echtzeit-Informationen sowie auch ex-ante Informationen mit einzubeziehen. Dafür bieten sich Faktendokumentationen an, beispielsweise die Pressedokumentation der APA (Austria Presse Agentur). Eines der ersten Probleme, das dabei auftritt, ist die Sprache. Beim Recht geht es um professionelle juristische Sprache, in der Rechtstheorie als MIS (modal indifferentes Substrat, H. Kelsen – Allgemeine Theorie der Normen) bezeichnet. In der Faktendokumentation begegnen uns jedoch neben umgangssprachlichen Ausdrücken auch die diversen Fachsprachen. Im Sinne einer gezielten Recherche wird es daher notwendig sein, sich mit diesem Thema sowohl praktisch (Applikation) als auch theoretisch (Abstraktion) auseinander zu setzen. Die Rechtsdatenbanken der Zukunft werden auch Komponenten der Fachdokumentationen umfassen.

Dietmar Jahnel
Dietmar Jahnel
Abstract

Seit März 2013 ist RidaOnline neben der lang bewährten DVD-Ausgabe unter einer neuen, innovativen Oberfläche in Internet verfügbar. Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über Aufbau und Funktionalität der Datenbank.

Peter Bussjäger
Peter Bussjäger
Abstract

Die Rechtsdokumentation steht in Liechtenstein vor besonderen Herausforderungen: Es gilt, die Rechtsordnung eines souveränen Staates, der in vielfältiger Weise (Zollvertrag mit der Schweiz, EWR-Mitgliedschaft) in das europäische Mehrebenensystem eingebunden ist, in ihrer gesamten Komplexität darzustellen, dies jedoch bei beschränkten Ressourcen und für einen vergleichsweise kleinen Kreis von Nutzerinnen und Nutzern. Dennoch ist es gelungen, Rechtsinformation auf durchaus hohem Niveau anzubieten, wie der vorliegende Beitrag zeigt.

Christian Wachter
Christian Wachter
Abstract

Im Unterschied zu Online-Konsumenten und Internetflaneuren stehen abhängig Beschäftigte mit dem Arbeitsvertrag in einem Dauerschuldverhältnis und sind einer expliziten Kontrolle durch die Unternehmensleitung unterworfen. Informationsbedürfnisse des Managements bezüglich personenbezogener Daten und das Interesse der Beschäftigten nach Wahrung der Privatsphäre stehen daher in einem unauflösbaren Spannungsverhältnis. Beschäftigtendatenschutz wird zwar zunehmend thematisiert, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Entwurf einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Die Herausforderungen durch technische und wirtschaftliche Entwicklungen erfordern jedoch weitergehende Lösungsansätze, wie z.B. Institutionen und Vereinbarungen auf betrieblicher, sozialpartnerschaftlicher und internationaler Ebene.

Anton Geist
Anton Geist
Abstract

In den rechercheintensiven juristischen Berufen haben sich Rechtsdatenbanken inzwischen als unabdingbare Hilfsmittel etabliert. Die von ihnen gebotene Möglichkeit der Volltextsuche ist essentiell, bedingt aber bei stetiger Zunahme der verfügbaren Texte sowie zunehmenden Endnutzer/innen-Recherchen auch Herausforderungen. Wie diese aussehen und was getan werden muss um erfolgreiche Recherchen weiterhin zu ermöglichen, beleuchtet der Beitrag überblicksartig.

Felix Gantner
Felix Gantner
Abstract

Der Inhalt von Rechtsnormen kann neben der allgemein verwendeten Textdarstellung auch in anderen, vor allem grafischen oder logischen Darstellungsformen beschrieben werden. Durch die Verwendung von Sprachvorlagen ist es möglich, daraus mit den Methoden der automatisierten Texterzeugung Normtexte zu generieren. Für die Anwendung dieser Technik in der Legistik wird entsprechende Software mit angepassten Benutzeroberflächen benötigt. Ikonische Logik kann bei der Gestaltung der Benutzeroberflächen zur Abbildung der Normstrukturen verwendet werden.

Peter Ebenhoch
Peter Ebenhoch
Abstract

Der Beitrag zeigt, wie gesellschaftliche und rechtliche Komplexität zusammenhängen, warum die Gesetzesflut weiter zunimmt und Rechtsqualität ein rares Gut bleiben wird und was – mit Bezug zu Lachmayer’s Oeuvre – dennoch dagegen gemacht werden kann, um zu Rechtsklarheit zu gelangen.

Michael Sonntag
Michael Sonntag
Josef Schaitl
Josef Schaitl
Abstract

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine weltweit herausragende Dokumentation des österreichischen Rechts, doch ist seine Funktionalität auf die Darstellung einzelner Paragraphen, Urteile oder Gesetze eingeschränkt. Die Erweiterung des Webangebotes eines derartigen Drittanbieters, um z.B. mehrere Gesetze auf einmal als PDF darzustellen, kann auf mehrere Arten realisiert werden, doch besitzen diese unterschiedliche Vor- und Nachteile sowohl technischer wie auch juristischer Natur. Diese werden hier kurz diskutiert und es wird eine Beispiels-Applikation vorgestellt, mit welcher aus dem RIS individuelle Gesetzbücher generiert werden können.

Enrico Francesconi
Enrico Francesconi
Abstract

Prof. Lachmayer's research activity is a virtuous example of how legal theory and computer science can be combined to develop effective e-Government applications improving the relationships between citizens and Public Administrations. In this paper the specific contributions to legistics given by Lachmayer, as compared by similar expericences in the same field, are shown.

Daniela Tiscornia
Daniela Tiscornia
Abstract

The goal of improving the quality of normative knowledge is not new in the development of legal informatics, but the concepts has changed its meaning from the 80s, influenced by the changes in perspectives and in expectations towards ICT potentialities, but also conditioned by the evolution of social reality, mainly by the more pervasive interest of citizens in participating and controlling policy making. The methodological change has shifted the analysis of formal representation models of the norms to the reconstruction of the complex structure of law.

Doris Liebwald
Doris Liebwald
Abstract

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Ursachen und Konsequenzen von Vagheit im Recht. Hierbei wird die Unbestimmtheit und der Kampf um die Bedeutung von Recht mittels einer «Hyperbola of Meaning» visualisiert und dem Heck’schen Topos eines Begriffskernes und eines Begriffshofes entgegengesetzt. Letztendlich fordert der Beitrag mit Blick auf die Rechtsunterworfenen die dem Recht regelmäßig unterstellte aber häufig durch sich hinter Komplexität verbergende strategische Vagheit ersetzte Präzision von Recht ein.

Michał Araszkiewicz
Michał Araszkiewicz
Abstract

This paper deals with semantic aspects of legal interpretation. We apply a bottom-up perspective for analysis of semantics of statutory text. Intensional and extensional aspects of statutory expressions are analyzed and presented on a diagram. It is argued that such diagram may play a role as a tool for explanation of disagreement concerning meaning of statutory terms and that it represents a typology of legal interpretive problems. It also supports the view that legal reasoning is rather constructive than reconstructive enterprise.

Hajime Yoshino
Hajime Yoshino
Abstract

This paper aims to clarify the role of logical deductive methods in the reasoning of justice. Many traditional legal theories endeavored to present a deductive system of legal norms where concrete legal norms are deduced from abstract general norms or principles. We analyze these theories, for example in the natural law theory of Samuel Pufendorf, logically to clarify that they seem to be deductive at the first glance but are not deductive in the precise logical sense. We make it clear that they are based not only on the reasoning of deductive justification but also on the reasoning of legal creation or discovery. We clarify the reasoning of creation of norms as a combination of the generation of hypothetical norms and the examination of concrete norms. We demonstrate that the former reasoning is to be formalized as an inductive reasoning and the latter reasoning is to be formalized as the reasoning of falsification in the sense of Karl Popper. On the way to analyze theories of justice, this paper clarifies that the concept of justice is to be interpreted as the concept of truth in logic.

Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Abstract

Friedrich Lachmayer hatte immer ein großes Interesse für die nicht-verbale Kommunikation des Rechts gezeigt. Da dies der Gesetzgeber nicht selbst leisten will, muss die Rechtswissenschaft hier den wesentlichen Beitrag leisten. Viele Gespräche mit Friedrich Lachmayer drehten sich um die Frage von textuelle Repräsentation des Rechts und dessen Metaebenen, insbes. der formalen wie visuellen Repräsentation, die für computer-gestützte Lösungen verwendbar sind. Vom Text zur Formalisierung zu gelangen, und zwar (fast) in «Echtzeit», ist eine der bedeutendsten Herausforderungen der Rechtsinformatik. Dazu bedarf es eines ontologischen Modells der Rechtsordnung mit logischen Strukturen; weiters muss die Wissensaquisition zumindest semiautomatisch erfolgen. Thesauri, juristische Ontologien und computer-gestützte Sprachverarbeitung sind die besten Methoden, um hier einen Fortschritt zu erzielen. Es wird aber noch etwas dauern, bis das Ziel des Dynamischen Elektronischen Rechtskommentars erreicht werden kann.

Pompeu Casanovas
Pompeu Casanovas
Abstract

This paper presents recent research on relational law, relational justice, social intelligence, crowdsourcing and crowdservicing. These concepts need further clarification, and they are presented as guidelines for the next step of the Web 3.0 and the Semantic Web in law and technology.

Gerald Quirchmayr
Gerald Quirchmayr
Abstract

Cloud Computing ist jene Technologie, die neben Netzwerken und Mobile Computing die Landschaft der IT am stärksten verändert [IEEE Cloud Computing 2012]. Organisatorisch und rechtlich stellen die neuen Möglichkeiten eine große Herausforderung dar [Privacy in the Cloud 2009]. Dieser Beitrag versucht daher, einen Überblick über einige wesentliche datenschutzrechtliche Fragestellungen dieser Technologie zu geben.

Eva Souhrada-Kirchmayer
Eva Souhrada-Kirchmayer
Abstract

Die Nutzung sozialer Netzwerke wirft eine Reihe von datenschutzrechtlichen Fragen auf. Neben Fragen des anwendbaren Rechts stellt sich auch jene nach der Sachlichkeit der Ausnahmen von der Richtlinie 95/46/EG und insbesondere auch der geplanten Datenschutz-Grundverordnung der EU. Letztendlich bedürfte es auch eines weltweiten Datenschutzinstruments, um die Durchsetzbarkeit des Rechts zu gewährleiten.

Thomas Giesen
Thomas Giesen
Abstract

Es ist alles falsch eingeknöpft beim zivilrechtlichen Datenschutz.

Gerald Otto
Gerald Otto
Abstract

Das MedKF-TK (Medientransparenzgesetz) verpflichtet die «öffentliche Verwaltung» und «staatsnahe Unternehmen», u.a. die für Werbeaufträge in bestimmten Medien geleisteten Entgelte bekannt zu geben. Die in der Werbepraxis in diesem Zusammenhang zwischen Auftraggebern und Medieninhabern vorkommenden Gegengeschäfte stellen die vom MedKF-TG betroffenen Rechtsträger einerseits vor Herausforderungen bei der Berechnung der bekannt zugebenden Beträge und bieten andererseits Möglichkeiten, die Bemessung des Entgelts zu beeinflussen.

Elisabeth Staudegger
Elisabeth Staudegger
Abstract

Seit Oktober 2011 ist in Graz die erste (und bislang in Österreich einzige) Professur für Rechtsinformatik besetzt. Sie wurde an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl Franzens Universität eingerichtet. Der Beitrag beschreibt die Entwicklung der Rechtsinformatik in Graz.

Gesetzgebungslehre
Edmund G. Primosch
Edmund G. Primosch
Abstract

Das Strukturprinzip der Kollegialität in der Verwaltung schlägt sich in ablauforganisatorischen Invarianten nieder, die für die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der kollegialen Willensbildung wesentlich sind. Sie betreffen die Besetzung, die Sitzungseinladung, die Einhaltung der Beschlusserfordernisse und die Willensäußerung des Kollegialorgans.

Erich Pürgy
Erich Pürgy
Abstract

Der vorliegende Beitrag widmet sich jenen Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, die nicht die Einführung einer mehrstufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen, sondern zu Neuerungen im Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene führen. Es geht dabei unter anderem um die im Bereich der Gesetzgebung zwischen Bund und Länder bestehenden wechselseitigen Verflechtungen. Mit der neuen verfassungsrechtlichen Ermächtigung zur (authentischen) Kundmachung der Landesgesetze im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) wird eine sinnvolle Weiterentwicklung des Gesetzgebungsverfahrens der Länder ermöglicht.

Wolfgang Steiner
Wolfgang Steiner
Abstract

Sammelgesetze und -novellen (auch Artikel-, Mantel- oder Omnibusgesetze) stellen eine besondere Herausforderung für die Legistik dar. Bei dieser Form der Gesetzgebung stehen einige immer wieder kritisierte Nachteile auch Vorteile gegenüber.

Andreas Rosner
Andreas Rosner
Abstract

Art. 101a B VG ermöglicht seit 2012 die authentische Kundmachung der Landesgesetzblätter im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes. Der Beitrag untersucht die Entstehung dieser Bestimmung und stellt dar, wie die Länder diese Möglichkeit zu nutzen gedenken.

Michael Raffler
Michael Raffler
Abstract

Das Wiener Landesrecht wird ab 1. Januar 2014 im RIS authentisch kundgemacht. Die Impulse, die von diesem Schritt ausgehen, sind Grundlage für mehrere Reformen in der Wiener Stadtverwaltung. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen auf den Gesetzgebungsprozess und auf das Wiener Rechtsinformationssystem.

Martin Attlmayr
Martin Attlmayr
Abstract

Das Rechtsinformationssystem des Bundes stellt u. a. das geltende Landesrecht zur Verfügung. Damit steht ein Medium bereit, das geltende Landesrecht der neun Bundesländer ohne größeren Rechercheaufwand zu erfassen. Dem Legisten ist es damit möglich, einschlägige Bestimmungen der Landesrechtsordnungen einzusehen und gegebenenfalls zu kopieren. Damit wirkt das Rechtsinformationssystem rechtsvereinheitlichend, weil eigenständige Lösungen so gar nicht gesucht werden. Dies kann zu einer Verarmung der Rechtsvielfalt und in letzter Konsequenz zur Frage führen, ob es angesichts des Unvermögens zu eigenständigen Lösungen neun uniformer Landesrechtsordnungen bedarf.

Alexander Balthasar
Alexander Balthasar
Abstract

Der zweite Erwägungsgrund der Präambel zum EUV enthält seit dem Vertrag von Lissabon eine Bezugnahme auf das «kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas» als Quelle der «universellen Werte», die wiederum sichtlich mit jenen im Art. 2 EUV genannten zusammenfallen. Damit gewinnt aber, ausreichende Rechtsverbindlichkeit dieses Erwägungsgrundes vorausgesetzt, gerade auch das «religiöse Erbe Europas» eine der neuzeitlichen säkularen Tradition ganz fremde Bedeutung für die Interpretation der nunmehrigen obersten Werte unserer aktuell geltenden Rechtsordnung. Der folgende Beitrag kann klarerweise diese Interpretation – eine wohl nur interdisziplinär zu bewältigende «Herkulesaufgabe» – selbst nicht leisten; er unternimmt es jedoch, deren künftige Erforderlichkeit zu prüfen.

Verwaltungsinformatik & E-Justiz & E-Government
Roland Traunmüller
Roland Traunmüller
Abstract

Entscheidungsunterstützung durch IT ist ein zentrales Thema der Angewandten Informatik. Die Forderung nach IT-Unterstützung hat für die beide Disziplinen Rechtsinformatik und Verwaltungsinformatik großen Einfluss auf die Entfaltung der jeweiligen Gebiete. Im Beitrag werden vorerst Entscheidungsprozesse in Recht und Verwaltung unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Dem schließt sich eine Übersicht über eine mögliche Unterstützung von Entscheidungsprozessen mit den Werkzeuge und Methoden der Informationstechnik an. Abgeschlossen wird mit einer Übersicht von Arbeiten am Linzer Institut, welche die Darstellung im Kontext der historischen Entwicklung abrunden.

Arthur Winter
Arthur Winter
Abstract

Der gesetzliche Rahmen der Verwaltungsinformatik wurde vielfach durch einzelne Materiengesetze gestaltet. Es gibt aber auch Beispiele, wo gesetzliche Regelungen unabhängig von einer bestimmten Materie ebenenübergreifend strukturelle Veränderungen insbes. im Bund aber auch in der gesamten Verwaltung bewirkt haben. Der folgende Beitrag versucht einen Überblick der gesetzlichen Regelung und ihrer Auswirkungen zu geben.

Martin Schneider
Martin Schneider
Abstract

Der Beitrag widmet sich der Entwicklung der europäischen e-Justice über den Zeitraum der letzten 10 bis 15 Jahre und nimmt auch Bezug auf den Jubilar. Während das Thema «e-Justice» im nationalen Bereich schon seit den 1980er Jahren aktuell war, wurde die Frage von grenzüberschreitenden Anwendungen und Zusammenarbeit erst relativ spät durch die Europäische Union aufgegriffen. Bis dahin beschränkte sich die Zusammenarbeit im Wesentlichen auf reinen Erfahrungsaustausch sowie die Ausarbeitung einiger Empfehlungen / Richtlinien im Rahmen des Europarats.

Peter Parycek
Peter Parycek
Johann Höchtl
Johann Höchtl
Abstract

Österreich nimmt im europäischen Vergleich eine gute Position im Bereich Open Government Data (OGD) ein. Offene Verwaltungsdaten werden heute von der Ebene der Gemeinden, über Länder zu Ministerien und ausgelagerten Verwaltungseinheiten angeboten. Diese bekennen sich dabei zu gemeinsamen Standards, zu einem als Good Practice etablierten Vorgehensmodell der Veröffentlichung sowie zu einer einheitlichen Beschreibung durch Metadaten, welche eine leichtere Auffindbarkeit und Vergleichbarkeit von offenen Verwaltungsdaten ermöglicht. Dieser Grad an Formalisierung hat die Schaffung des zentralen Datenportals data.gv.at wesentlich beschleunigt bzw. ermöglicht und lässt dabei gleichzeitig den Beteiligten jene notwendigen Gestaltungsspielräume, um rasch und dezentral neue Datensätze bei einem Minimum an Koordinationsaufwand veröffentlichen zu können. Ein wesentlicher Beitrag dazu war eine informelle frühe Verständigung auf verwaltungsübergreifender Ebene sowie die Einbeziehung von Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft, um frühzeitig die Anforderungen der Stakeholder berücksichtigen zu können. Die Kooperation OGD Österreich ist als Vorlage für ein funktionierendes Kooperationsmodell den Grenzen Österreichs entwachsen und sucht die aktive Zusammenarbeit im DACH-Raum sowie auf europäischer Ebene mit dem Ziel der Realisierung eines europaweit vernetzen Datenraums.

Recht in der Praxis
Christoph Kleiser
Christoph Kleiser
Abstract

Die Einführung einer mehrstufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit bringt eine neue Rolle des Verwaltungsgerichtshofes mit sich. Im Vordergrund steht nicht mehr die Kontrolle der Verwaltung, sondern die Leitfunktion für die Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Lösung grundsätzlicher Rechtsfragen.

Carmen Katharina Breitwieser
Carmen Katharina Breitwieser
Abstract

Die Möglichkeit des Abschlusses von Vereinbarungen zwischen dem Bund und einem, mehreren oder allen Ländern besteht nach Einführung des Art. 15a in das Bundes-Verfassungsgesetz bereits seit 1975. Das Verfahren zum Abschluss ist nur in Grundsätzen determiniert. Die Zunahme des Abschlusses derartiger Vereinbarungen in den letzten Jahren wirft Fragen auf, die eine nähere Befassung mit diesem Thema erfordern. Im folgenden Beitrag sollen die Grundlagen dargestellt werden.

Barbara Gartner
Barbara Gartner
Abstract

Mit LGBl. Nr. 62/2008 wurde für Landes- und Gemeindebedienstete ein elektronischer Bildungspass eingeführt. Die Führung des elektronischen Bildungspasses konstituiert eine gesetzliche Aufgabe der Kärntner Verwaltungsakademie. Die automationsunterstützte Bildungsdokumentation bildet ein wichtiges Werkzeug im Rahmen des Wissensmanagements und des lebenslangen Lernens.

Mariagrazia Rizzi
Mariagrazia Rizzi
Georg Jakob
Georg Jakob
Abstract

So unproblematisch die Geschichte der Immaterialgüterrechte aus der Sicht zeitgenössischer Rechtsdogmatik manchmal scheinen mag, so umstritten ist sie in interessanten Details. So werden in regelmäßigen Abständen Arbeiten veröffentlicht, die einen rechtlichen Schutz künstlerischer Tätigkeit oder mitunter gar Ursprünge des Urheberrechts schon in der Antike suchen wollen, obwohl die Quellenlage dies, wenn überhaupt, nur sehr fragil stützt. Besonderes Augenmerk soll der Frage geschenkt werden, wie die Malerei Eingang in die modernen urheberrechtlichen Kodifikationen fand und welche vielleicht überraschenden Probleme dies heute noch aufwirft – und wie sie gelöst werden können.

Rechtsvisualisierung
Colette R. Brunschwig
Colette R. Brunschwig
Abstract

Digital visual media have implications for the law. Also, the interest in visual legal communication is growing both within and outside the legal context. In light of these observations, this paper addresses various related questions: Is there already a trend toward visual legal communication practices? If there is, what does this trend look like? If no such trend exists at present, what might it look like in future? Do the established disciplines of applicable law and/or the basic legal disciplines explore these sensory legal communication practices? If they do, which specific legal disciplines are these? The principal findings of this paper are: first, a trend toward visual legal communication practices exists, and these practices manifest themselves both within and outside the legal context. Second, whereas these practices are interconnected, delimiting them from each other sometimes proves difficult. Third, the established disciplines of applicable law and/or the basic legal disciplines explore most visual legal communication practices. No single legal discipline, however, covers all these practices. Instead, most disciplines refer only to specific visual legal communication practices. In addition, these disciplines explore these practices merely as a sideline. In other words, their main research focus lies elsewhere. Consequently, these phenomena need to be studied more intensively. There is a strong need for a legal discipline capable of exploring all visual legal communication practices. Visual law should be assigned this task.

Hans-Georg Fill
Hans-Georg Fill
Abstract

In the context of processing information the transition from syntax to semantics and vice versa has been studied in several fields and for a variety of purposes. One area where it is of particular interest is the domain of law and legal informatics where these transitions play an important role for supporting human communication and understanding as well as for enabling machine processing. In this paper we discuss how the techniques of visualization can be used for supporting such transitions by abstracting information to a meta level. We illustrate this by using selected examples and derive directions for further research.

Georg Newesely
Georg Newesely
Alois Holzer
Alois Holzer
Abstract

Das von Günter Peuser eröffnete Feld der Patholinguistik strukturiert sich in eine linguistische, eine semiotische und eine kommunikative Ebene. Störungen auf der sprachlichen Ebene (Aphasien) und der nichtsprachlich-semiotischen Ebene (Agnosien, Apraxien) bezeichnete Peuser mit dem Terminus Pathosemiotik. Die Pathosemiotik umfasst Störungen der Verarbeitung laut- und schriftsprachlicher, alternativer alphabetischer und Sprache ersetzender Zeichen sowie nichtsprachlicher Zeichen. Auf die Asymbolie-Hypothese von Ferdinand Carl Finkelnburg folgten Sprachverarbeitungsmodelle, die unter Berücksichtigung beteiligter Modalitäten Störungen bei rezeptiver und produktiver Sprache besser erklären konnten. Die ursprünglich vertretene Annahme einer der Sprache und dem Denken übergeordneten symbolischen Störung wird in neuen Zugängen nicht mehr postuliert. Die als wissenschaftliche Disziplin noch zu entwickelnde Pathosemiotik spiegelt sich in zahlreichen empirischen Untersuchungen zur Verarbeitung verbaler und nonverbaler Zeichen(systeme) wider.

Aiman Khalil
Aiman Khalil
Abstract

Quo vadis Rechtsvisualisierung? Achtzehn Jahre nach dem Aufsatz «Zeichen und Bilder im Recht» von Großfeld in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) ist es Zeit für einen neuen und aktualisierten Kurzüber- und -ausblick auf die Zeichen und Bilder im Recht, wobei auf die Grundlagen von Leibniz bis in die Gegenwart zu Lachmayer verwiesen wird. Teile dieses Beitrages wurden auf der von Friedrich Lachmayer mitinitiierten internationalen Tagung «Law & Logic» in München 2012 thematisiert.

Michael Engesser
Michael Engesser
Abstract

UML ist eine von der Informatik in der Rechtsvisualisierung benutzte Methode. Bereits im Rahmen einer Dissertation des Verfassers wurden die Anwendungsbereiche von UML untersucht. Dieser Aufsatz basiert auf den dortigen Erkenntnissen und geht auf die Frage der Sprache und UML ein. Dabei wird gezeigt, ob UML die Sprache wirklich abbilden kann.

Takashi Izumo
Takashi Izumo
Abstract

Ich möchte im vorliegenden Aufsatz einen Ontologie-Editor vorstellen, der an der Osaka Universität in Japan entwickelt wird, nämlich HOZO, indem ich eine naturrechtliche Meinung von Christian THOMASIUS (1655-1728) anhand dieses Editors beispielhaft beschreibe. Aus dieser Beschreibung stellt sich heraus, dass man bei der ontologischen Visualisierung des Rechts das Attribut des Menschen von dem Attribut der sozialen Rollen unterscheiden sollte.

Wolfgang Kahlig
Wolfgang Kahlig
Abstract

Der Staatsbürger hat ein Anrecht darauf, dass ihm die Regeln und Gesetze in einer Form dargeboten werden, dass er diese verstehen kann. Dazu müssten die gängigen Verständigungsformen angewendet werden.

Andreas Deutsch
Andreas Deutsch
Abstract

Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) behandelt als Großwörterbuch zur historischen deutschen Rechtssprache auch (zum Teil vergessene) Berufsbezeichnungen. Wie das Beispiel «Meier» zeigt, entwickelten sich aus diesen Bezeichnungen häufig Familiennamen, weshalb das DRW hilfreiche Informationen für die Namensforschung liefern kann; dies gilt insbesondere für die frei zugängliche Onlineversion des DRW mit ihren vielfältigen Zusatzrecherchemöglichkeiten (vgl. http://deutsches-rechtswoerterbuch.de).

Semiotik
Jeff Bernard
Jeff Bernard
Abstract

Jede wissenschaftliche Disziplin hat ihre eigene Terminologie, im Falle der Semiotik gibt es mehrere parallele sowie Begriffe aus anderen Disziplinen und aus der Alltagssprache. Gerade eine Lehre von den Zeichenprozessen sollte mit ihren eigenen Diskursen präzise und sorgsam umgehen und insbesondere verschiedene Objekt- und Metaebenen getrennt halten.

Dinda L. Gorlée
Dinda L. Gorlée
Abstract

Legal semiotics is an internationally proliferated subfield of general semiotics. The three-step principles of Peirce’s semiotic logic are the principles of logic: deduction, induction and – Peirce’s discovery – abduction. Neither induction nor abduction can provide a weaker truth claim than deduction. Abduction occurs in intuitive conclusions regarding the possibility of backward reasoning, contrary to the system of law. Civil-law cultures possess an abstract deductive orientation, governed by the rigidity of previous written law, whereas the actual fragility of a common-law system with cases and precedents inclines to induction, orienting its habituality (habits) in moral time and space. Customary law gives credit to abductive values: relevant sentiments, beliefs and propositions are upgraded to valid reasoning. The decision-making by U.S. case law and English common-law is characterized as decision law with abductive undertones.

Peter Anreiter
Peter Anreiter
Abstract

Die Zwölftafelgesetze, die leges duodecim tabularum, stehen am Beginn der römischen Rechtskodifikation und haben Jahrhunderte lang das römische Rechtswesen und Rechtsempfinden geprägt. Ihre Historizität ist allerdings umstritten. Ihre Entstehung soll mit den Ständekämpfen zwischen Patriziern und Plebejern zusammenhängen. Nach Beendigung der Königsherrschaft soll der Volkstribun C. Terentilius Arsa die Aufzeichnung von Gesetzen verlangt haben, um einerseits gewisse Rechtsunsicherheiten zu beheben und andererseits neue Rechtssatzungen einzuführen. Zum Studium der solonischen (und anderer griechischer) Gesetze wurden zunächst drei Männer nach Athen geschickt. Hernach wurden zehn Männer (die decemviri legibus scribundis) mit höchster Staatsgewalt (auctoritas publica) versehen und mit der schriftlichen Abfassung der Gesetze beauftragt. Das ist im Jahre 451 v. Chr. geschehen. Da aber zehn Tafeln offenbar nicht ausreichten, wurden 450 v. Chr. nochmals decemviri beauftragt, zwei weitere Tafeln hinzuzufügen. Die Gesetzestafeln wurden am Forum öffentlich ausgestellt. Durch den Gallierangriff auf Rom im Jahre 387 v. Chr. wurden die Tafeln angeblich zerstört. Auf jeden Fall ist uns kein Original erhalten geblieben. Was wir haben, sind Zitate späterer Schriftsteller, die es uns ermöglichen, gewisse Partien der ursprünglichen Gesetze gleichsam zu rekonstruieren. Die Zwölftafelgesetze sind nun nicht nur aus juristischer und historischer Sicht hochinteressant, sie sind auch für die Linguistik wichtig, genauer für das Studium und Verständnis des vorklassischen Lateins. Es fallen nämlich viele sprachliche Besonderheiten auf, die sich teils aus dem Streben nach Kürze und Prägnanz der Verfasser, teils aus dem archaischen Sprachzustand der Texte ergeben.

Susan Petrilli
Susan Petrilli
Augusto Ponzio
Augusto Ponzio
Abstract

The problem of the «order of discourse» concerns both exterior and interior discourse. In this paper it is considered from a «semiodialogic» perspective, where logic and semiotics intersect. Semiosis and argumentation are interconnected dialogic behaviors. The common denominator is «interpretation» understood not only in terms of identification, but also of «answering comprehension». This implies that in human semiosis to interpret is also to respond dialogically, take a stand, account to, and account for, which involves values, habits, norms, stereotypes, and ideologies. The «order of discourse» is connected to power and ideology. Logic converges with the ideo-logic of a given social system and of the individual who is part of that system. The study of ideology and the problem of individual moral and legal responsibility should be dealt with from a semiotic perspective given that social planning, programmes, ideologies, individual verbal and non-verbal behaviors are all made of signs. Social reproduction in general is made of signs, verbal and non-verbal. The subject redefined in semiotic terms has pivotal implications for the question of moral and legal responsibility. From a semiotic perspective «to answer for self» clearly will not suffice. To answer for self is always to answer not only to the other but also for the other, «to answer for the other.»

Sigrid Schmid-Bortenschlager
Sigrid Schmid-Bortenschlager
Abstract

In der Geschichte des Kriminalromans lässt sich eine zunehmende «Professionalisierung» feststellen: Vom Privatdetektiv über den Polizeibeamten hin zu Anwälten als Protagonisten. Der hier als positives Exempel analysierte Roman von Dershowitz The Devil’s Advocate thematisiert ethische und moralische Fragen des Rechtssystems und benutzt dazu verschiedene Diskurstypen, um diese theoretischen Fragen spannend und unterhaltsam darzustellen. Durch die mediale Dominanz von US-Serien im TV, durch die Konzentration auf das Interessante, Spektakuläre und die Mischung von Fiktion und Realität wird bei anderen, ähnlichen Kriminalromanen (Grisham, Turow, Margolin etc.) allerdings häufig das Rechtssystem nicht transparenter, sondern die unterschiedlichen Rechtssysteme verwischen sich zu einem einheitlichen Unterhaltungssystem.

Vladimir Biti
Vladimir Biti
Abstract

Derrida gründet sein Schlüsselkonzept der Différance in einer Kriegserklärung an die metaphysische Gewalt. Damit wird der gewalttätige Charakter der Dekonstruktion zwar anerkannt, aber ihre bewusstmachende und befreiende Gewalt der blinden und totalitären Macht der Metaphysik entgegengesetzt. Dekonstruktion wird damit zum Bürge der Wachsamkeit gegenüber der «ursprünglichen und transzendentalen Gewalt» oder zum Stützpunkt der Verantwortung gegenüber dem ausgeschlossenen Anderen promoviert. Ich analysiere die Risiken, die sich aus ihrer daraus abgeleiteten Identifizierung mit Gerechtigkeit ergeben.

János Kelemen
János Kelemen
Abstract

Dante’s Comedy contains, among other things, a semiotics for delimitation, discrimination, exclusion and expulsion. In the paper are examined different kinds of borders separating zones of Dante’s other world. The characteristics of the construction of space are expressions of punishment and sin. They can be analyzed as signs and symbols of moral, political and social discrimination, typical of medieval, and not only medieval social order.

Rainhard Z. Bengez
Rainhard Z. Bengez
Abstract

Ein Kennzeichen normativer sozialer Ordnungen sind ihre Abstraktionsleistungen. Diese können zu einer gänzlichen Entfremdung zwischen System und Individuum führen. Wie könnte ein (exemplarisches, zeichenhaftes) Korrektiv aussehen?

Thomas Ballhausen
Thomas Ballhausen
Abstract

Im vorliegenden Artikel wird die Geschichte der österreichischen Filmzensur bis 1938 aus der Sicht des Archivs, das gleichermaßen als Denkmodell intellektueller Logistik bzw. Kontextualisierung und als rechtlich wie historisch gerahmte Institutionsform angesetzt werden muss, beleuchtet. Neben Fragen der Archivtheorie, der Ausbildung der Filmarchive als spezifische Institutionen mit nicht minder spezifischen Aufgaben und der Darstellung eines historischen Abrisses der Geschichte der österreichischen Filmzensur, berührt der Artikel auch die Aspekte heterogener Quellenbestände innerhalb archivspezifischer Strukturen, sowie die Optionen und Limits von Vermittlungsangeboten historischer Dokumente im Rahmen nationaler und europäischer Initiativen.

Gloria Withalm
Gloria Withalm
Abstract

Abstract: Die Möglichkeit der freien Äußerung ohne Restriktionen durch Zensur ist ein konstitutiver Teil unserer Kommunikation und Kultur. Das Thema Zensur umfasst ein weites Feld, seine Diskussion betrifft politische, soziologische und ökonomische Aspekte sowie die Analyse der tatsächlichen Eingriffe und Änderungen der Texte. Selbst ein Überblick über Zensur im Film würde den Umfang eines Aufsatzes sprengen. Der Beitrag wird daher nur ein kleines (Rand )Phänomen behandeln, und zwar wie das Problem der Filmzensur im Film selbst dargestellt werden kann – sowohl auf der Ebene der Geschichte als auch auf der diskursiven Ebene bis hin zu im engeren Sinne selbstreflexiven Momenten.

Peter Jordan
Peter Jordan
Abstract

Vor der Rezeption der «Graphischen Semiologie» Jacques Bertins, der die Signaturen in die Reihe der graphischen Zeichen stellte, wurden Begriffsinhalt und Funktionen der Signatur als eines eigenständigen kartographischen Zeichenbegriffs im deutschen Sprachraum intensiv diskutiert. Der Beitrag reflektiert diese Diskussion und tritt für einen funktionell bestimmten Signaturenbegriff ein. Er kann als wissenschaftsgeschichtlich klassifiziert werden, verdeutlicht aber doch – nach wie vor gültig – das Wesen der Signatur.

Alfons Huber
Alfons Huber
Abstract

Trotz intensiver 25jähriger Bemühungen ist es nicht gelungen, für den museal genutzten Teil der Neuen Burg ein heutigen Standards entsprechendes Klimakonzept zu implementieren. Eine Analyse der Ursachen für die Dysfunktionalitäten lässt sehr unterschiedliche Deutungen mit erstaunlich kongruenten Ergebnissen zu. Eine nachhaltige Verbesserung wäre nur möglich durch ein neu definiertes Nutzungskonzept, das durch öffentlich erkennbare Zeichen sichtbar gemacht werden muss.

Rolf-Dieter Hepp
Rolf-Dieter Hepp
Abstract

Das Allgemeine ist in seiner Struktur nur über seine Signifikanten deduzierbar. Somit hat es seinen Herrschaftsanspruch verloren und sich im Diskurs verschoben, da es seinen bestimmenden Referenten verloren hat. Im Verhältnis von Sozio-Logik und Sozio-Analyse werden die Verschiebungen und Verdichtungen präsent, die sich in den Abstraktionen der Signifikationsprozesse herausschälen. Erst über eine konkrete empirisch orientierte Logik der Signifikantenketten werden Strukturierungsprozesse dechiffrierbar, durch die sich der Status der Struktur verschoben hat und neu konstituiert werden muss.

Friedrich Peschke
Friedrich Peschke
Abstract

Komplexität bestimmt unser heutiges Lebensumfeld. Wie wir damit umgehen, hängt von unseren individuellen Fähigkeiten und den Rahmenbedingungen innerhalb unseres Wirkungsbereichs ab. Neue Technologien beeinflussen unser Denken und Handeln. Durch deren Nutzung verlieren wir unbewusst die Fähigkeit, selbstbestimmt unser Leben zu gestalten. Das kritische Hinterfragen unserer Verhaltensänderung kann diesen Verlust rückgängig machen und die Freiheit unseres Geistes für die Zukunft sichern.

Rita Sabine Kergel
Rita Sabine Kergel
Abstract

Das Verhältnis der Geschlechter hat sich im Diskurs verschoben. Anhand der Positionen von Lacan, Bourdieu und Kristeva soll herausgestellt werden, wie weit die symbolische Ordnung der Geschlechter sich subversiv in einer konnotativen Ordnung der Dinge festsetzt. Obwohl der Mann seine Herrschaftsposition verloren hat, ist seine Referenz in einer Vergeschlechtlichung der sozialen Ordnung und der feinen Unterschiede und Differenzen im Sinne eines Eindringens geschlechtsaufgeladener Abstraktionen weiterhin präsent.

Karl Purzner
Karl Purzner
Abstract

Die Dynamisierung der postmodernen, exzessiven Anspruchs- und Leistungsgesellschaft bringt das Bindungswesen Mensch sowohl in erwerbs- als auch in bedarfswirtschaftlichen Betrieben an bedrohliche und kritische Grenzen, die mit einer Mehrzahl von zum Teil nicht auflösbaren Widersprüchen zu tun haben, z.B. dem zwischen geforderter und von den Ressourcen her möglicher Leistung. Der rechtlich gestützte Auftrags-, Kontroll- und Sanktionsdruck lastet auf den Beteiligten und Betroffenen und gefährdet ihre mentale Gesundheit. Rechtliche und betriebliche Möglichkeiten der Abhilfe werden exemplarisch dargestellt.

Anton Fürlinger
Anton Fürlinger
Abstract

Anhand des Ausdrucks «Weltbild» wird auf drei oft unbeachtete aber wesentliche Aspekte hingewiesen. Erstens baut sich die Welt nicht nur aus Dingen auf, sondern spielt sich wesentlich mit vielen Prozessen zwischen Agenten ab. Zweitens können wir dieses Spiel am besten als erste und zweite Person, als (Theater ) Rollen darstellen und verstehen. Drittens ein Paradoxon: Unser Körper als Bühnenrand agiert immer mitten im Weltgeschehen.

Helga Kerschbaum
Helga Kerschbaum
Abstract

Teil 1 gibt einen Überblick über die Entwicklung vom christlich–europäischen zum universellen Völkerrecht, der Allgemeinen Menschenrechte, der Rechte der kulturellen Minderheiten im Allgemeinen; sowie eine Kurzdarstellung der Rechte der Ureinwohner, und die Beachtung ihres überlieferten Rechtes am Beispiel Südafrika Ende des zwanzigsten Jahrhunderts. Teil 2 erläutert die Situation der traditionellen und der modernen afrikanischen Gesellschaft, gibt Einblick in die «Afrikanische Charter der Menschenrechte» und in das Konzept des «Ubuntu». Dieses soll das Verständnis für die Tradition Afrikas – und die Notwendigkeit der Einbeziehung der Spiritualität auch in den westlichen wissenschaftlichen und politischen Diskurs – erweitern.

Karl Garnitschnig
Karl Garnitschnig
Abstract

Der öffentliche Gebrauch der Begriffe «Norm» und «Wert» sind sehr diffus. Es werden die beiden Begriffe dort verortet, wo sie hingehören. Der Normbegriff in die Rechtssphäre, der Wertbegriff in die Moralsphäre. Da aber auch diese Begriffe häufig nicht klar genug definiert werden, werden beide Sphären zueinander in Beziehung gesetzt.

Marie-Theres Tinnefeld
Marie-Theres Tinnefeld
Abstract

Der europäischen Rechtskultur verdanken die EU-Mitgliedstaaten wesentliche Elemente der Aufklärung und menschenrechtsorientierte demokratische Verfassungen. Wächst in der supranationalen Union zusammen, was zusammengehört? Nationale Eigenheiten, vorurteilsbeladende Abgrenzungen, rechtskulturellen Prägungen der Mitgliedstaaten haben indessen harte Spuren hinterlassen, die einer friedenswirksamen Integration im Wege stehen. Vor diese Überlegungen stellt der Beitrag den wohlbekannten Mythos Europa.

News
Jurius
Jurius
Abstract

Im Zusammenhang mit der am 15. Mai 2014 publizierten Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter IT zum NSA-Skandal haben wir unter unseren Lesern eine Online-Umfrage durchgeführt mit dem Titel «Wie sehen Sie die Zukunft des WWW?». Wir möchten Ihnen heute eine Zusammenfassung sowie einige Aussagen präsentieren. Die Teilnehmerzahl war zu gering um statistische Relevanz zu erreichen, im dem Sinne sind die die Ergebnisse nicht repräsentativ. Sie zeigen jedoch eine deutliche Tendenz auf, die wir kurz aufzeigen möchten.

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