«The Best of BÜPF» – Was ändert sich mit der Revision?
Das Referendum gegen das revidierte BÜPF ist nicht zustande gekommen. Das BÜPF wird somit in der von den Räten verabschiedeten Form voraussichtlich im Jahre 2018 in Kraft treten. Der Beitrag zeigt im Sinne einer Kurzübersicht auf, in welchen Punkten die Revision Neuerungen bringt – und was diese Änderungen in der Praxis bedeuten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Entstehungsgeschichte
- 1. Hintergrund der Revision
- 2. Vorgeschichte und Beratung in den Räten
- 3. Vorgezogene VÜPF-Revision
- 4. Externe Einflüsse und Referendum
- III. Die kritischen Punkte
- 1. Ausweitung des persönlichen Geltungsbereichs
- 1.1. Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste (AAK)
- 1.2. Personen, die ihren Zugang Dritten zur Verfügung stellen (PZD)
- 2. Vorab-Information über neue Dienstleistungen
- 3. Schnittstelle für Echtzeit-Zugriff
- 4. Ort der Datenspeicherung
- 5. Dauer der Datenspeicherung
- 6. Kostentragung und Entschädigung
- 7. Staatstrojaner und IMSI-Catcher
- IV. Fazit und Ausblick
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