Die Löschung von Daten nach dem DSG 2000
Eine Analyse
Der Beitrag befasst sich mit der praktischen Durchsetzung des Rechts auf Löschung nach dem österreichischen Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) im öffentlichen und privaten Bereich. Es wird anhand ausgewählter Beispiele und Rechtsbereiche zusammengefasst, wie für den Fall, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht (mehr) zulässig ist, vorzugehen ist. Dazu wird ein Einblick in die zwei zentralen Verarbeitungsbereiche des DSG 2000 gegeben und dargestellt, wie und ob eine Durchsetzung des Rechts auf Löschung möglich ist, um dies schließlich in einer kurzen Conclusio abzuschließen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Löschung im öffentlichen Bereich
- 1. Manuelle Datei/Papierakt
- 2. EKIS
- 2.1. Ermittlungsdienstlich personenbezogene Daten
- 2.2. Erkennungsdienstlich personenbezogene Daten
- 2.3. Ermittlungsdienstlich und erkennungsdienstlich personenbezogene Daten der Ermittlungsmaßnahmen der StPO
- 2.4. Strafregister
- 3. Löschung aus dem EKIS
- 3.1. Löschung der Daten aus der Zentralen Erkennungsdienstlichen Evidenz
- 3.2. Löschung der Daten der Ermittlungsmaßnahmen der StPO
- 3.3. Löschung aus dem Strafregister
- 4. Zwischenergebnis
- III. Löschung im privaten Bereich
- 1. Facebook
- 2. Google
- 3. Zwischenergebnis
- IV. Löschungsart
- V. Durchsetzung des Rechts auf Löschung
- VI. Conclusio
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