Der Nachweis von Urheberrechtsverletzungen in Computerprogrammen
Übernimmt eine Firma zB Open-Source Quellcode in ihr Produkt und erfüllt dabei nicht die Bedingungen der entsprechenden Open-Source Lizenz, so liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Aus früheren Gerichtsentscheidungen ist bekannt, dass diese auch erfolgreich verfolgt werden können. Praktisch stellen sich dabei jedoch vielfach Probleme, insb wenn die Open-Source Software nicht identisch verteilt, sondern in ein eigenes Programm eingebaut wird. Der Grund hierfür ist, dass der Quellcode bei proprietärer Software fast nie zugänglich ist und in den Lizenzbedingungen jede Dekompilierung (und evtl weitere andere Analysemöglichkeiten) explizit verboten wird. Es stehen daher kaum legale Möglichkeiten zur Verfügung, eine Urheberrechtsverletzung vor einem Gerichtsverfahren festzustellen bzw nachzuweisen. Dieser Beitrag arbeiten heraus, welche Analysemethoden noch offenstehen, wie technisch erfolgversprechend diese sind, und wie es um deren rechtliche Zulässigkeit steht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1. Dekompilierungsverbot
- 2. Relevante aktuelle Urteile
- 2.1. Aktueller Fall: LG Hamburg, 8. Juli 2016, 310 O 89/1
- 2.2. EuGH 18. Oktober 2018, C-149/17 [Hörbuch]
- 2.3. BGH, 6. Oktober 2016, I ZR 25/15 [World of Warcraft]
- 3. Nachweismöglichkeiten
- 3.1. Extraktion von Zeichenketten
- 3.2. Binärvergleich
- 3.3. Dekompilierung
- 3.4. Aufrufstruktur
- 4. Zusammenfassung
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare