Beweisrechtliche Anforderungen an verfügende Algorithmen
Aufgezeigt an der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Art. 56 KVG
Durch den technologischen Fortschritt ist es möglich, dass Algorithmen automatisierte Entscheidungen treffen können. Soll ein Algorithmus über einen rechtlichen Tatbestand entscheiden bzw. eine Verfügung erlassen, ergeben sich eine Reihe rechtlicher Fragen. Dieser Beitrag widmet sich der Beziehung zwischen Algorithmus und Beweisrecht, und identifiziert beweisrechtliche Anforderungen an verfügende Algorithmen. Anhand eines Konzeptes aus der induktiven Statistik und am Beispiel der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Art. 56 KVG zeigt der Autor auf, wie ein verfügender Algorithmus auszugestalten ist, damit dieser mit dem Beweisrecht vereinbar ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Übersetzung des Beweisrechts in das Neyman-Pearson-Paradigma
- 3. Das Neyman-Pearson-Paradigma im Wirtschaftlichkeitsverfahren
- 3.1. Nullhypothese: Der Leistungserbringer arbeitet effizient
- 3.2. Erhöhtes Signifikanzniveau: Überwiegende Wahrscheinlichkeit
- 3.3. Rechtspolitischer Zweck der Wirtschaftlichkeitsprüfung
- 4. Beweisrechtliche Anforderungen an einen Algorithmus
- 4.1. Gestaltungmöglichkeiten eines Algorithmus im Wirtschaftlichkeitsverfahren
- 4.2. Anforderungen an die Nullhypothese
- 4.3. Anforderungen an das Signifikanzniveau
- 5. Der umgekehrte Fall: Anforderungen eines Algorithmus an das Beweisrecht
- 6. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare