Private Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Strafverfahren
Strafprozessuale Herausforderungen der fortschreitenden Digitalisierung im Strassenverkehr
Das Bundesgericht äusserte sich in seinem Urteil vom 26. September 2019 erstmals zur Verwertbarkeit privat erlangter Dashcamaufnahmen als Beweismittel im Strafprozess. Im besagten Fall kam es dabei zum Schluss, die Aufnahmen nicht als Beweismittel zuzulassen und hiess damit die Beschwerde der angeklagten Partei gut. Das Urteil ist insofern von Relevanz, als dass mit diesem einige Neuerungen im Vergleich zur bestehenden Praxis einhergingen. Der vorliegende Beitrag knüpft an die Problematik privater Dashcamaufnahmen als Beweismittel im Strafverfahren an und zeigt zunächst das Spannungsverhältnis solcher Aufnahmen mit dem Datenschutzgesetz (DSG) auf. Im Anschluss daran folgen Ausführungen über die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel von Privatpersonen im Strafprozess, wobei auch das eingangs erwähnte Bundesgerichtsurteil Diskussionsgegenstand bildet. Abschliessend wird festgehalten, was diese Ergebnisse konkret in Bezug auf Dashcams bedeuten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Spannungsverhältnis mit dem DSG
- 3. Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel durch Privatpersonen
- 4. Bedeutung für die Verwertbarkeit von Dashcamaufnahmen
- 5. Technische Anpassungsmöglichkeiten – Eine Chance für die Verwertbarkeit?
- 6. Ausblick in die Zukunft
- 7. Blick nach Deutschland
- 8. Fazit
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