Jusletter IT

Grenzen der Überwachung von Mitarbeitern mittels Geotracking

  • Autor/Autorin: Hermann Schwarz
  • Beitragsart: Datenschutz
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2020
  • DOI: 10.38023/0daef42b-8ece-406c-a2b9-1b5b76a11e0a
  • Zitiervorschlag: Hermann Schwarz, Grenzen der Überwachung von Mitarbeitern mittels Geotracking , in: Jusletter IT 28. Februar 2020
Das Internet und die in sämtliche Lebensbereiche vordringende Digitalisierung halten naheliegenderweise Einzug auch in die Arbeitswelt. Der Einsatz von leistungsstarken Firmenservern als Rückgrat der Unternehmenssteuerung ist mittlerweile ebenso üblich wie die Ausstattung von Mitarbeitern mit Smartphones als Firmenhandys. Durch Handyortung oder GPS-Ortung von Firmenfahrzeugen ließe sich durchgängig erheben, wo sich Mitarbeiter gerade aufhalten. Die Frage, inwieweit eine (technisch) solcherart mögliche Totalüberwachung zulässig wäre oder die aktuelle Rechtslage allenfalls doch Grenzen setzt, untersucht dieser Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 1.1. Wesensmerkmale des Arbeitsverhältnisses
  • 1.2. Geotracking, Standortdaten
  • 2. «Erlaubnistatbestände» der DSGVO
  • 2.1. Vorbemerkungen
  • 2.2. Unterbliebene Vereinbarung
  • 2.2.1. Arbeitsvertrag
  • 2.2.2. Nachträgliche Einwilligung
  • 2.2.3. Berechtigte Interessen?
  • 3. Rechtsrahmen
  • 3.1. Vorbemerkungen
  • 3.2. Persönlichkeitsrechte
  • 3.3. Menschenwürde
  • 3.3.1. Schutz auf Verfassungsebene
  • 3.3.2. Versuch einer Definition?!
  • 3.3.3. «Antastung» der Menschenwürde
  • 3.3.4. Exkurs: Immanuel Kant, Bundesverfassungsgericht
  • 3.3.5. Überwachung von Arbeitnehmern und Menschenwürde
  • 3.4. Sonderbestimmungen
  • 3.4.1. §§ 96, 96a ArbVG
  • 4. Zulässigkeit bzw. Rechtmäßigkeit von Geotracking?
  • 4.1. «Berührung» der Menschenwürde?
  • 4.2. Interessenabwägung: Ziel, Mittel, Dichte der Kontrolle
  • 4.2.1. Zu den Kriterien im Einzelnen
  • 4.3. Kontrollziel
  • 4.4. Kontrollmittel
  • 4.5. Kontrolldichte
  • 5. Schlussbemerkungen

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