Der Standard should not have been forced to reveal online commenters’ personal information
EGMR - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Nutzerdaten nicht den Schutz von "journalistischen Quellen" geniessen und dass es kein absolutes Recht auf Online-Anonymität gibt. Die nationalen Gerichte hätten jedoch nicht einmal eine Abwägung zwischen den Interessen der Kläger jenen des beschuldigten Unternehmens an der Anonymität seiner Nutzer abgewogen, um den freien Austausch von Ideen und Informationen im Sinne von Artikel 10 EMRK zu fördern. Die gerichtlichen Anordnungen seien daher in einer demokratischen Gesellschaft nicht erforderlich gewesen. (Urteil 12937/20)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare