E-Justice / E-Government / E-Commerce / NFT und Metaverse / Agile Rechtsabteilungen

Liebe Leserinnen und Leser

In dieser Ausgabe erscheinen die 17 Beiträge vom Internationalen Rechtsinformatik Symposion (IRIS) 2022, die sich mit der Digitalisierung von Justiz und Verwaltung sowie mit E-Commerce beschäftigt haben. Die Beiträge zu Rechtstheorie, KI und Recht, IP-Recht sowie Sicherheit und Recht erscheinen in der Juni-Ausgabe.

Des Weiteren hat David Wicki-Birchler eine erste rechtliche Einordnung von NFT und Metaverse vorgenommen und schlägt ein paar punktuelle Anpassungen im Schweizer Recht vor. An dieser Stelle sei auch noch auf den Weblaw Metaverse Summit hingewiesen, den wir gemeinsam mit Härting Rechtsanwälte AG am 28. Juni 2022 in Zürich ausrichten.

Das Liquid Legal Institute hat sich an einem «Scrum Master Roundtable» zur Einführung agiler Methoden in der Rechtsabteilung ausgetauscht. Daraus entstanden ist ein Whitepaper, in dem die unterschiedlichen agilen Methoden und Frameworks verständlich erklärt werden. Zusätzlich enthält es ein auf Rechtsabteilungen adaptiertes Agile Manifest.

Ronzani Schlauri Attorneys haben in ihren TechLawNews Beiträge zu Geo-Blocking, Metaverse (Teil 2), Zero Rating und Chatkontrollen verfasst.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre! Nächste Woche bin ich übrigens am Weblaw Forum LegalTech in Zürich und beantworte dort gerne Ihre Fragen rund um das Publizieren im Bereich Recht und Informatik.

Philip Hanke
Verlagsleiter

Blockchain
NFT und Metaverse: Ausgewählte Aspekte im Schweizer Recht
David Wicki-Birchler
David Wicki-Birchler
NFT (Non Fungible Tokens) und Metaverse: Die beiden Schlagwörter finden immer mehr Eingang ins allgemeine Bewusstsein, insbesondere seit Facebook Inc. als Vorreiter der Social Media Firmen 2021 seinen Namen in Meta Platform Inc. geändert und damit auch die Geschäftsstrategie auf eine Präsenz im Metaverse ausgerichtet hat. Der Verfasser legt dar, weshalb es im Schweizer Recht punktueller Anpassungen bedarf, um Rechtssicherheit im Umgang mit NFT im Metaverse zu schaffen.
E-Justice
Digitale Beweise im Straf- und Zivilprozess
Frederik Möllers
Frederik Möllers
Simone Salemi
Simone Salemi
Natascha Schliwinski
Natascha Schliwinski
Das Einbringen von Screenshots, ausgedruckten E-Mails oder Videoaufzeichnungen als Beweise in ein Gerichtsverfahren gewinnt verstärkt an Bedeutung. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Kommunikation in weiten Teilen online stattfindet und kriminelle Handlungen über das Internet geplant oder sogar durchgeführt werden. Problematisch erscheint die Würdigung solcher digitalen Spuren vor Gericht, als an diese aufgrund vergleichsweise leichter Fälschbarkeit besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer Authentizität zu stellen sind. Bei der Verwendung elektronischer Signaturen, Zeitstempel oder Siegel kann diese zwar validiert werden. Diese Möglichkeiten finden in der Praxis jedoch nur vereinzelt Anwendung. Gleichzeitig werden die Chancen, die digitale Spuren bieten, oft nicht wahrgenommen. Es zeigen sich Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einschätzung des Beweiswertes elektronischer Spuren aus technischer und juristischer Sicht. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Schwierigkeiten sich bei der Verwendung digitaler Spuren vor Gericht ergeben und in welchen Bereichen noch Potential für Reformen oder Handlungsbedarf besteht.
Öffentlichkeit 2.0 oder: Hoffen, dass keiner erscheint? Der Öffentlichkeitsgrundsatz in teil- und vollvirtuellen Verhandlungen
Franziska Neis
Franziska Neis
Christoph Andreas Resch
Christoph Andreas Resch
Das deutsche Zivilprozessrecht sieht seit dem Jahr 2002 in § 128a ZPO die Möglichkeit einer Verhandlung und Vernehmung im Wege der Videokonferenz vor. In der Praxis wurde davon lange kaum Gebrauch gemacht. Dies änderte sich mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Dabei ergaben sich Fragestellungen im Hinblick auf Verfahrensgrundsätze. Der vorliegende Beitrag beleuchtet Vorschläge zur Wahrung der Öffentlichkeit im Prozess, von der Saalöffentlichkeit über Livestreams ins Internet bis hin zu neuen Formen. Dabei werden auch die derzeit diskutierten vollvirtuellen Verhandlungen berücksichtigt.
Sorgfaltsmassstäbe bei der Erhebung und Bewertung elektronischer Beweismittel
Thomas Hrdinka
Thomas Hrdinka
Vielfach wird in Strafverfahren ein bereits von den Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft erhobener Sachverhalt nicht mehr hinterfragt, da die Beweislage einerseits von zur Objektivität verpflichteten Organen erhoben wurde, und wenn andererseits die Beweise und Beweisketten als schlüssig erscheinen. Sehr strenge Bestimmungen sollen einen hohen Qualitätsmaßstab bei der Aufklärung von Straftaten, über die Verfolgung verdächtiger Personen und damit zusammenhängenden Entscheidungen gewährleisten. Trotzdem entstehen manchmal Pannen bei der Ermittlung, welche sich dann im Laufe des Verfahrens manifestieren, und schließlich zu einer fehlerhaften Beweiswürdigung führen können. Diese Publikation zeigt exemplarische Fälle, wo elektronische Beweismittel eine wesentliche Rolle zur Aufklärung der Tat spielten.
Der strukturierte Parteivortrag im Zivilprozess
Bettina Mielke
Bettina Mielke
Christian Wolff
Christian Wolff
Die Strukturierung des Parteivortrags im deutschen Zivilprozess ist seit den 1990er Jahren Gegenstand der rechtspolitischen Diskussion, da fehlende Vorgaben zur Gestaltung von Schriftsätzen prozessökonomische Probleme aufwerfen. Die zunehmende Digitalisierung, z.B. durch Einführung der elektronischen Akte in der Justiz, hat diese Debatte weiter angefacht. Im vorliegenden Aufsatz skizzieren wir die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und anderen Ländern und greifen verschiedene Vorschläge dazu auf, insbesondere den der Arbeitsgruppe Modernisierung des Zivilprozesses. Er sieht ein elektronisches Basisdokument als Grundlage des Sachvortrags im Zivilprozess vor.
Entwicklung eines digitalen Basisdokuments
Bettina Mielke
Bettina Mielke
Christian Wolff
Christian Wolff
Der Beitrag berichtet über Ergebnisse eines Pilotprojekts, das zum Ziel hat, auf der Basis des Vorschlags der Arbeitsgruppe Modernisierung des Zivilprozesses für ein Basisdokument im deutschen Zivilprozess Prototypen zu entwickeln. Im Mittelpunkt steht die nutzerzentrierte Entwicklungsmethodik (User-Centered Design), wobei ein Schwerpunkt auf der zielgruppenspezifischen Erhebung von Anforderungen von Anwält*innen und Richter*innen liegt. Als Ergebnis sind teilfunktionale Prototypen entstanden, für die unterschiedliche Sichten für Anwält*innen und Richter*innen umgesetzt wurden. Ergänzend wurde ein Animationsfilm erstellt, der die wichtigsten Ideen und Ergebnisse zusammenfasst.
Possible Approaches towards the Architecture of Online Courts and their Potential in the Decision-making Process
Pavel Loutocký
Pavel Loutocký
Although many private systems have demonstrated the effectiveness of online dispute resolution tools, eJustice still mostly fails to implement them to a greater extent. The possibilities of introducing online courts provide the opportunity to use the potential of modern technologies and in addition optimization of processes, which lead to a new perception of the construction of dispute resolution. The article will not only deal with the grasp of the concept of online courts, but it will present the approaches based on specifically selected courts, evaluate them, and propose an optimal solution (focusing also on the preparatory steps taken within the framework of this initiative in the Czech Republic).
Blinde Richter in Zeiten der Digitalisierung des Rechts – Zur rechtlichen und gesellschaftlichen Schubkraft der Barrierefreiheit
Jochen Krüger
Jochen Krüger
Stephanie Vogelgesang
Stephanie Vogelgesang
Frederik Möllers
Frederik Möllers
Lena-Marie Adam
Lena-Marie Adam
Der Beitrag befasst sich mit dem Einsatz von blinden Richtern in der Strafjustiz. Vorrangig geht es dabei um das Thema „Legal Tech und die Digitalisierung des Rechts“, und zwar als neue Chance für Menschen mit Behinderung und für den Gedanken der Barrierefreiheit.
E-Government
MOOC Open Government im Rahmen des eGov-Campus
Jörn von Lucke
Jörn von Lucke
Katja Gollasch
Katja Gollasch
Der eGov-Campus bietet Bildungsangebote auf Hochschulniveau rund um das Thema E-Government und Verwaltungsinformatik. Das The Open Government Institute (TOGI) der Zeppelin Universität beteiligt sich am eGov-Campus, indem es einen Massive Open Online Course (MOOC) zum Themenfeld „Open Government“ konzipierte und diesen seit dem 11. Oktober 2021 über den eGov-Campus als Selbstlernkurs zur Verfügung stellt. Der Beitrag dient dazu, die Zielsetzung sowie die Phasen der Konzeption und der Umsetzung des MOOC Open Government vorzustellen. Ebenso werden die Nutzungsmöglichkeiten durch weitere Universitäten erläutert und Handlungsempfehlungen zur Gestaltung eines MOOC gegeben.
Der zukünftige Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der deutschen Finanzverwaltung – Entscheidungsunterstützung im Rahmen der hybriden Fallbearbeitung
Christoph Schmidt
Christoph Schmidt
Mit dem vorliegenden Beitrag werden die sich durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz eröffnenden Möglichkeiten und Herausforderungen für die deutsche Finanzverwaltung aufgezeigt sowie die zu berücksichtigenden Besonderheiten der Verwaltungstätigkeit im Vergleich zu privaten Unternehmen herausgearbeitet. Dabei liegt der anwendungsbezogene Schwerpunkt auf eingehenden Erläuterungen zu dem Anwendungsbereich Entscheidungsunterstützung im Rahmen der hybriden steuerlichen Fallbearbeitung. Ein Ausblick zu potenziellen zukünftigen Entwicklungen komplettiert die Darstellung.
Das EU-Projekt DE4A – Überblick über die Inhalte und die österreichische Pilot-Beteiligung
Carl-Markus Piswanger
Carl-Markus Piswanger
Olga Suchow
Olga Suchow
Georg Nesslinger
Georg Nesslinger
Philip Helger
Philip Helger
The European project DE4A represents a research project (RIA) collateral with the implementation of the European Single Digital Gateway Regulation (SDGR). It focusses on the research fields of “Trust” and “Semantics”, combined with the application of the project-specific developments in three pilots, which are aligned to some extent with the SDGR procedures described in Article 14 and Annex II. Austria is involved as piloting partner with the Austrian Federal Ministry for Digital and Economic Affairs and the Austrian Federal Computing Centre (main partners). DE4A has been running since January 2020 and has shown significant progress and first results, therefore, it seems appropriate to introduce the project and some contentual approaches to a broader audience. DE4A pursues existing results deriving from European initiatives and regulations, like CEF and eIDAS, as well as preceding European projects, like TOOP, which results provide comparable and well-paired applications and standards. DE4A uses the former results to produce next-step-solutions. The approach of the project is demanding, but promises a significant progression to the realisation of the SDGR, overall the Once-Only-Technical-System (OOTS).
Digitalisierung der Lehre am Beispiel von Recht und Verwaltung
Maximilian Eichacker
Maximilian Eichacker
Ajla Hajric
Ajla Hajric
Andreas Rebmann
Andreas Rebmann
Die Corona-Pandemie hat zur Folge, dass sich der Alltag für Studierende und Dozierende grundlegend ändert und neue Herausforderungen digitaler Lehre auftreten. Neue Konzepte mussten und müssen weiterhin entwickelt und weiterentwickelt werden, um dem entgegenzuwirken. Ziel ist dabei neben der Schaffung eines größtmöglichen Lernerfolgs zudem der zukünftige Einsatz digitaler Lehre auch in Normalzeiten. Anregungen für die rechtswissenschaftliche Lehre ergeben sich aus den Beiträgen zum Preis für innovatives eLearning und im Bereich der Verwaltung aus dem Projekt eGov-Campus.
Zur eGovernment-Gesetzumsetzung im Land Berlin
Dagmar Lück-Schneider
Dagmar Lück-Schneider
Das E-Government-Gesetz Berlin trifft im Abschnitt 3 – IKT-Steuerung – Regelungen zur IKT-Steuerung des Landes. So werden bestimmte Aufgaben der Staatssekretärin für IKT und einer Organisationseinheit IKT-Steuerung sowie dem IT-Dienstleister des Landes zugeordnet. Im Zusammenhang mit der Umsetzung entstand auch ein neues Rollenkonzept für Beschäftigte mit Aufgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Für dessen Entwicklung wurde auf eine im Auftrag des IT-Planungsrat entwickelte Studie zurückgegriffen. Die von der Studie antizipierten Vorteile konnten erreicht werden: Das Ergebnis ist geeignet, erforderliche Kompetenzen von Rollenträgern mit IKT-Aufgaben leicht zu identifizieren und unterstützt damit Einstellungen und Fortbildungen, die aufgrund der abgeleiteten Methodik sowohl rollenspezifisch, wie auch kompetenzorientiert und dann rollenübergreifend geplant werden können.
E-Commerce
Building the Economic Model of Platform liability: Towards the Assumptions
Ondřej Woznica
Ondřej Woznica
Platform liability represents a contemporary issue that has been recently tackled also in the EU. However, lawmakers still struggle with the perspective shift in online distribution from one-to-many model towards the many-to-many infrastructure where multitude of parties and interests play key role. Goal of this contribution is to introduce ongoing research into platform liability from the perspective of economic analysis of law. Author shall tackle the difficulties and fundamental issues of platform liability and isolate factors determinant to building an economic model of platform liability.
Digital Workplace – Challenges in Labour Law
Jasna Cosabic
Jasna Cosabic
One product of the digital revolution is the digital workplace. Once strictly defined as to its location, working time, protection and insurance, the workplace now poses a challenge of finding the most appropriate way of regulating it when location is not necessarily any more linked to business surroundings, but to digital as well. Overlapping concepts of home, with the utmost protection of privacy, and meant as a place of rest between two working days, and the office, when placed in home surroundings, requires careful scrutiny in national legislation. Additionally pronounced during the Covid-19 pandemic, remote or teleworking has made an impact on labour law throughout the world and in the EU. The paper shall present an overview of the concept of digital workplace, including home office, with a view to recent legislative changes in Austria and its challenges. Potential risks and concerns shall be addressed as well.
Der Gnom zahlt! Aber an wen? – Eine Analyse der Geschäftsmodelle im Bereich der Videospiele aus rechtlicher Sicht an Hand von Epic Games, Inc. vs Apple Inc
Kai Erenli
Kai Erenli
Epic Games, Spieleentwickler und Anbieter von „Fortnite“- eines der meistgespielten Smartphone-Spiele der Welt umging 2020 im Rahmen einer langen geplanten Strategie namens „Project Liberty“ des Bezahlsystem des App-Stores von Apple. Daraufhin entfernte Apple das Spiel aus dem Store. Epic reichte daraufhin Klage gegen Apple ein, um gegen diese Ausbeutung der marktbeherrschenden Stellung durch Apple wettbewerbsrechtlich vorzugehen. Dieser Beitrag geht auf den konkreten Rechtsstreit, die Entscheidung erster Instanz und die möglichen Auswirkungen auf die Plattformökonomie in Bezug auf die von der EU angedachte Verordnung zu digitalen Diensten („Digital Services Act“) ein.
Von der Ausnahme zur Regel: Die Internetveröffentlichung von Wertpapierprospekten
Christian Szücs
Christian Szücs
Stefan Szücs
Stefan Szücs
Wertpapierprospekte werden heute durch die Bank im Internet veröffentlicht. Eine Internetveröffentlichung wird vom Europäischen Gesetzgeber auch verlangt. Ursprünglich nicht vorgesehen, dann lediglich als bloße Zusatzveröffentlichung erlaubt, hat eine Veröffentlichung von Wertpapierprospekten seit der Prospekt-Verordnung (EU) 2017/1129 jedenfalls auch in elektronischer Form zu erfolgen. Mit dieser Pflicht zur Veröffentlichung von Wertpapierprospekten in elektronischer Form wird der Bedeutung des Internets in der kapitalmarktrechtlichen Praxis – wenn auch spät – Rechnung getragen.
Gesundheitsberuferegister: Nach holprigem Start nun in der Spur?
Stefan Szücs
Stefan Szücs
Christian Szücs
Christian Szücs
Nachdem ein erster Regelungsversuch im Jahr 2013 noch gescheitert war, hat der österreichische Gesetzgeber mit BGBl I 2016/87 ein Register für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie für Angehörige gehobener medizinisch-technischer Dienste geschaffen. Dieses Register hat insofern eine Bedeutung als knapp 200.000 Personen darin erfasst sind. Trotz einer Abfragemöglichkeit via Internet ist seine Nutzung – noch? – vergleichsweise gering. Neben der Nutzung zu Informationszwecken können anlässlich einer Registrierung erhobene Daten auch der staatlichen Planung dienen. Was die Gesundheitsberufe anbelangt, so sollten weitere Daten erfasst werden. Da Registrierungen nach dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz nur für jeweils fünf Jahre gelten, die ersten Registrierungen aus dem Jahr 2018 somit im Jahr 2023 zu erneuern sein werden, bietet sich gegenwärtig eine passende Gelegenheit, Ergänzungen und Verbesserungen im Gesetz vorzunehmen.
Liquid Legal Institute
Agiles Arbeiten in der Rechtsabteilung
Manuel Krahl
Manuel Krahl
Alicia Mühter
Alicia Mühter
Dierk Schindler
Dierk Schindler
Carolin Schrott
Carolin Schrott
Tobias Broda
Tobias Broda
Katharina Debray
Katharina Debray
Michael Goldstein
Michael Goldstein
Stefan Grassee
Stefan Grassee
Daniel Halft
Daniel Halft
Evgeny Ioffe
Evgeny Ioffe
Kai Jacob
Kai Jacob
Die Autoren dieses Buches waren und sind Teilnehmer eines "Scrum Master Roundtable". An diesem runden Tisch haben sich Vertreter verschiedener Firmen getroffen, die sich über die Einführung Agiler Methoden in der Rechtsabteilung austauschen wollten. Was hat bei Euch gut geklappt, wir machen wir dies, warum macht Ihr jenes? – das waren die Fragen am Anfang. Sehr bald merkten die Teilnehmer, dass dieser Blick von außen sehr hilfreich ist für die Verbesserung der eigenen Methode, und diese Erfahrung möchten wir mit Euch, die ihr vielleicht noch am Anfang der Einführung steht oder auf Eurem Weg auf Schwierigkeiten stoßt, teilen. Wir versuchen, den Strauß Agiler Methoden und Frameworks verständlich zu erklären und Euch zu vermitteln, warum wir diese oder jene Adaption vorgenommen haben. Die Autoren sind allesamt Mitglieder des LLI und diese Publikation ist ihr Projekt-(Zwischen-)Ergebnis.
TechLawNews by Ronzani Schlauri Attorneys
Geo-Blocking – Did It Disappear?
Daniel Ronzani
Daniel Ronzani
IT Law: Will Law Transcend Metaverse? (Part 2)
Daniel Ronzani
Daniel Ronzani
Telekommunikation: Ende für «Zero Rating» nun auch in der EU
Simon Schlauri
Simon Schlauri
Fernmeldeüberwachung: Chatkontrolle durch die Hintertür?
Simon Schlauri
Simon Schlauri