Datenschutz DOI: 10.38023/14b97b0c-a41b-4b93-b767-d10f7d44f183

Anonymisieren und dann?

Markus Schröder
Markus Schröder
Region:

EU

Rechtsgebiete:

Datenschutz

Sammlung:

Tagungsband IRIS 2024

Zitiervorschlag: Markus Schröder, Anonymisieren und dann?, in: Jusletter IT 24. April 2024

In Verträgen zur Datenanalyse finden sich häufig Klauseln, wonach die überlassenen personenbezogenen Daten nach Beendigung des Auftrags nicht gelöscht bzw. herausgegeben werden müssen. Vielmehr sollen die Daten „nur“ anonymisiert werden. Diese Daten werden dann durch den (vormaligen) Auftragnehmer für eigene Zwecke, wie das Anlernen von Algorithmen, genutzt. Nach behördlicher Auffassung kann eine Anonymisierung dem Löschen gleichgestellt werden. Die DS-GVO wäre anschließend nicht mehr anwendbar. Aber es bestehen darüber hinaus noch weitere rechtliche Implikationen.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Datenschutz – Zweckbindung
  • 3. Datenschutz – Löschen
  • 4. Geschäftsgeheimnisschutz
  • 5. Fazit
  • 6. Literatur
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