Der EuGH und der Onlinevertrieb «gebrauchter» Software
Das neue Urteil des EuGH wird als Revolution angesehen. War lange Zeit streitig, ob online-erworbene Software frei weiterveräußert werden kann, ist diese Frage jetzt zugunsten der Warenverkehrsfreiheit geklärt. Doch Fragen bleiben, gerade auch wegen einiger obiter dicts des EuGH, wie im Weiteren erläutert wird.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Hintergrund der EuGH-Entscheidung
- 1.1. Die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes
- 1.2. Ansichten gegen die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes
- 1.3. Ansichten für die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes
- 2. Die Entscheidung des EuGH
- 2.1. Sachverhalt
- 2.2. Ausgangsverfahren und Auslegungsfragen des BGH
- 2.3. Wesentliche Gesichtspunkte der EuGH Entscheidung
- 2.3.1. Vorliegen eines «Erstverkaufes einer Programmkopie»
- 2.3.1.1. Definition des Begriffes «Erstverkauf einer Programmkopie»
- 2.3.1.2. Gesamtbetrachtung der zugrundeliegenden Handlungen
- 2.3.1.3. Eigentumsübertragung an der Oracle Software
- 2.3.2. Erschöpfung des Verbreitungsrechts unabhängig von der Verkörperung
- 2.3.3. Reichweite des Online Erschöpfungsgrundsatzes
- 2.3.4. Zulässigkeit der Vervielfältigung durch die Folgeerwerber
- 3. Konsequenzen des Urteils für den Handel mit «gebrauchter» Software
- 3.1. Erschöpfung als allgemeiner Grundsatz des Onlinesoftwarevertriebes
- 3.2. Erwerber sind «rechtmäßige Erwerber» im Sinne der EU-SoftwareschutzRL
- 3.3. Unbeachtlichkeit der Vertragsbezeichnung
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