Zustimmung der Betroffenen als Rechtfertigungsgrund für die Verwendung strafrechtlich relevanter Daten
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit Rechtsfragen der Zulässigkeit und Ausgestaltung der Zustimmung als Rechtfertigungsgrund zur Verwendung strafrechtlich relevanter Daten nach österreichischem Datenschutzrecht. Weiters wird – gleichsam als Vorfrage – das Begriffsverständnis der strafrechtlich relevanten Daten beleuchtet. Abschließend widmet sich der Beitrag einigen praktischen Problemen bei der Zustimmung als Rechtfertigungsgrund für die Verwendung strafrechtlich relevanter Daten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Strafrechtlich relevante Daten im österreichischen Datenschutzrecht
- 2.1. Fehlen der Zustimmung in der Aufzählung der möglichen Rechtfertigungsgründe
- 2.2. Begriff der strafrechtlich relevanten Daten
- 3. Zustimmung bei strafrechtlich relevanten Daten
- 3.1. Kein expliziter Rechtfertigungsgrund der Zustimmung
- 3.2. Implizite Möglichkeit aus dem Rechtfertigungsgrund des § 8 Abs 4 Z 3 DSG?
- 3.3. Vorliegen einer planwidrigen Lücke und Analogieschluss?
- 3.4. Rückgriff auf verfassungsrechtliche Zustimmung im Grundrecht auf Datenschutz?
- 3.5. Zwischenergebnis
- 4. Form der Zustimmung
- 5. Praktische Probleme der datenschutzrechtlichen Zustimmung
- 6. Fazit
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